Heute mal aus der Reihe „Das Urheberrecht im Alltag“ mal eine leicht skurille Geschichte: „Aus einem Roman streicht man auch nicht einfach ein Kapitel“. Die Deutsche Bahn hat einen Prozess in erster Instanz gegen den Architekten des Berliner Hauptbahnhofs verloren. Konkret ging es um ein Gewölbe an den Kellergleisen, was man sich gespart hat und eine light-Version einbauen ließ. Der Architekt hat geklagt und nun muss die Bahn hoffen, in nächster Instanz zu gewinnen oder mehr als 40 Millionen Euro mehr ausgeben und die Dauerbaustelle weiterführen.
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