Anti-Terror-Datei ist heute im Bundestag beschlossen worden

Die Anti-Terror-Datei ist heute im Bundestag beschlossen worden. Das „Gemeinsame-Dateien-Gesetz“ soll ermöglichen, dass „im Interesse der bestmöglichen Terrorismusbekämpfung“ Polizeien und Nachrichtendienste von Bund und Ländern künftig wesentlich enger zusammenarbeiten dürfen.

Aus Tagesschau.de: Anti-Terror-Datei kann angelegt werden.

Der Bundestag hat nach langem Streit die Schaffung einer Anti-Terror-Datei gebilligt. In ihr werden Daten von 38 Polizeibehörden und Geheimdiensten eingespeist. Dabei wird zwischen einer Index-Datei mit Grunddaten über verdächtige Personen und einer erweiterten Datei mit Angaben wie Telefon- und Bankverbindungen, Religionszugehörigkeit, Fahr- und Flugerlaubnissen, Fertigkeiten im Umgang mit Waffen und Sprengstoffen, besuchten Orten und Angaben zu bestimmten Gruppierungen unterschieden.

Heise berichtet ausführlich über die Debatte im Bundestag: Bundestag verabschiedet neue Anti-Terrorgesetze.

Schäuble betonte bei der lebhaften 2. und 3. Lesung der Gesetzesentwürfe, dass „der Staat die Aufgabe hat, seine Bürger zu schützen“ und dies mit besseren Möglichkeiten zur Prävention mache. Dies sei „konstitutiv für das Abendland“.

Bei Schäuble wundert mich ja eigentlich nichts mehr, aber die Verwendung der Vokabel „Abendland“ gerade schon.

Die Oppositionsparteien stimmten geschlossen dagegen. Hier mal einige Zitate:

Grüne:

Wieland brachte die Kritik der Grünen an der gemeinsamen Datei von Polizei und Geheimdiensten auf die Kurzformel: „Viel zu viele Daten über viel zu viele Personen aus viel zu vielen Quellen mit viel zu vielen Zugangsmöglichkeiten.“

FDP:

Die Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich zugleich „erschüttert“ über das „Geständnis“ der Koalition, längst vorhandene Anträge der Opposition zur sachgemäßen Umsetzung des Karlsruher Urteils überhaupt nicht zur Kenntnis genommen zu haben.

Linkspartei:

Sein Kollege von der Linkspartei sprach von einem „traurigen Tag für die Grund- und Freiheitsrechte in diesem Land“.

Was bedeutet das für den Datenschutz?

Bereits am 6. November veröffentlichte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar eine Stellungnahme zu einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages: Anti-Terror-Datei – ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Überwachungsgesellschaft.

„Gegen diese Gesetzesvorhaben habe ich erhebliche verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken. Wenn die Entwürfe Gesetz würden, wäre dies ein weiterer Schritt auf dem Weg in eine Überwachungsgesellschaft, in der auch solche Bürgerinnen und Bürger als Risikofaktoren behandelt werden, die keinen Anlass dafür gegeben haben. Mit der Antiterrordatei werden die IT-Systeme von Nachrichtendiensten und Polizei technisch miteinander verknüpft. Nach aller Erfahrung ist zu befürchten, dass eine derartige gemeinsame Infrastruktur tendenziell zu einem Vollverbund ausgebaut wird.“

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2 Ergänzungen

  1. Hm…wäre es nicht möglich, die Anti-Terror datei subversiv unbrauchbar zu machen?

    Wenn jeder versuchen würde, absichtlich ein wenig „auffällig“ zu sein, dann wäre die Datei irgendwann übervoll. Und eine Liste, in der Millionen von Bundesbürgern drinstehen, ist genau so viel Wert wie ein Datei, in der niemand steht…

    Praktikabel?

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