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Die Netzeitung über Creative Commons

Peter Schink von der Netzeitung hat mich unabhängig von Spiegel-Online über die Creative Commons Lizenzen und die Creative Commons Usergroup befragt und darüber den Artikel „Die leise Urheber-Revolution im Netz“ geschrieben. Das Urheberrecht soll Künstler und Kreative schützen. Eine Gruppe um den amerikanischen Jura-Professor Lessig findet, genau das Gegenteil sei der Fall. Die Netzeitung sprach…

  • Markus Beckedahl

Peter Schink von der Netzeitung hat mich unabhängig von Spiegel-Online über die Creative Commons Lizenzen und die Creative Commons Usergroup befragt und darüber den Artikel „Die leise Urheber-Revolution im Netz“ geschrieben.

Das Urheberrecht soll Künstler und Kreative schützen. Eine Gruppe um den amerikanischen Jura-Professor Lessig findet, genau das Gegenteil sei der Fall. Die Netzeitung sprach mit einem ihrer Aktivisten.

Das Besondere an dem Artikel ist, dass er unter einer sehr freien „Creative Commons Attribution Non-Commercial Sharealike Lizenz“ (Auf Deutsch: Namensnennung, Nicht-kommerziell und Änderungen erlaubt, sofern unter derselben Lizenz weitergegeben) auf den Seiten der Netzeitung online gestellt wurde. Und da N24 den Content der Netzeitung im Bereich Internet übernimmt, hat jetzt auch N24 den ersten Artikel unter einer CC-Lizenz veröffentlicht. Ich vermute mal, die wissen noch nichts von ihrem Glück dort.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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Ein Kommentar zu „Die Netzeitung über Creative Commons“


  1. Vermutlich wissen auch noch nicht alle, wie sich das gerade bei so halbautomatischen Inhaltsübernahmen tatsächlich (rechtlich, organisatorisch, …) verhält. N24 hat ja schon seine eigenen Nutzungsbedingungen für die Inhalte, wozu §3 Urheberrecht besagt:

    „Ihre Nutzung unterliegt den geltenden Urheberrechten. Diese Website darf ohne Zustimmung von SIM nicht verändert, kopiert, wiederveröffentlicht, übertragen, verbreitet oder gespeichert werden. Das Material darf ausschließlich zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken unter strikter Berücksichtigung von Urheberrechten benutzt werden.“

    Wäre das überhaupt kompatibel? Oder geht das nicht zusammen? Muss man fragen, die Erlaubnis bekommen und darf dann CC-gemäß im share-alike verändert weitergeben? Gilt dann nur noch die CC?

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