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Freitag, 2. November 2007

Nochmal: Fingerabdrücke sind kein Sicherheitsmerkmal

Angesichts der biometrischen Entwicklung, kram ich mal ein altes Video hervor:

Fingabdrücke fälschen: Das hat der CCC doch schon mal ganz genau erklärt.

  1. Die heutigen Pässe sind sicherer, als die Rente: In den letzten fünf Jahren gab es sechs Fälschungen. (Laut Bundesregierung!)
  2. Die Verschlüsselung des Funkchips im Reisepass, auf dem Gesichtsbild und Fingerabdrücke drahtlos auslesbar sind, wurde bereits gehackt.
  3. Der Staat muß einer GmbH vertrauen, dass sie die Abdrücke nach der Produktion auch wirklich löscht.
  4. Fingerabdrücke hinterlässt man überall, jeder kann sie duplizieren (siehe Video) und woanders hinterlassen.
  5. Meinen Fingerabdruck habe ich bereits veröffentlicht - jeder kann meine Spuren hinterlassen.
  6. Mein neuer Pass ist auch gültig, wenn der Chip kaputt ist.

(Dies Crossposting ist auf einmachglas.info auch mit einem kleinen Schreiben an Wolfi versehen.)

Montag, 29. Oktober 2007

Zur Geschichte der Fingerabdrücke in Ausweisen

Telepolis berichtet aus aktuellem Anlass über die Geschichte der biometrischen Erfassung und der biometrischen Ausweis- und Reisedokumente. Leider gehen die Autoren vor allem auf die Gesichtsvermessung und -fotografierung ein, weniger auf die Tradition der Fingerabdrücke. Und die ist durchaus interessant:

Ausweise gehen in Deutschland auf die von den Nazis ab 1938 eingeführte “Kennkarte” zurück, deren Mitführen für Juden zwingend war. Kennkarten für Juden waren zusätzlich mit einem großen “J” und einem Fingerabdruck versehen. In Spanien wurde die Erfassung von Fingerabdrücken für die nationale Identitätskarte, die bis heute gilt, 1940 während der Franco-Diktatur eingeführt. Was nun allen BürgerInnen aufgenötigt wird, steht also ganz klar in der Tradition verbrecherischer Regime.

Jemand vom CCCHB hat diese historische Analogie mal bildlich dargestellt:

fingerabdruck-perso.jpg

Donnerstag, 12. Juli 2007

BKA begräbt die 2D-Foto-Fahndung - vorerst

Das BKA hat gestern den Feldversuch am Mainzer HBF für gescheitert erklärt: Video-Erkennung zur Fahndung ungeeignet.

Computergestützte Gesichtserkennung eignet sich nach Ansicht des Bundeskriminalamts (BKA) derzeit nicht zur Fahndung nach Terroristen. Die Trefferrate heutiger biometrischer Systeme sei zu niedrig, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke in Wiesbaden. Er werde das System Innenminister Wolfgang Schäuble nicht empfehlen. Ziercke berief sich dabei auf einen Feldversuch seiner Behörde am Mainzer Hauptbahnhof. Dort waren Kameras installiert worden, die 200 Testpersonen aus dem Strom der täglich rund 23.000 Passanten herausfiltern sollten. Selbst bei besten Lichtverhältnissen habe keines der drei erprobten Systeme eine Trefferquote von mehr als 60 Prozent erreicht, sagte Ziercke. Das Ziel, eine Gefahr zu verhindern, erreiche man damit nicht. Erforderlich seien nahezu 100 Prozent. Dies werde in den nächsten fünf Jahren technisch nicht zu erreichen sein, so Ziercke.

Kai Raven hat sich den 28-seitigen Abschlussbericht genauer angeschaut: Nach der Foto-Fahndung.

Aber es geht weiter, denn im Grunde hat man mit dem Versuch nur definitv festgestellt, dass 2D-Bildverarbeitung, frontal installierte, statische und analoge Videoüberwachungskameras ohne zusätzliche Kapazitäten wie Infrarot und Radar-Vermessung, wie sie andere Kamertypen bereits liefern, nicht ausreichen. Der Wahrheitsgehalt von Zierkes Behauptung, das Foto-Fahndung Projekt “wiederlege alle Befürchtungen, dass wir auf dem Weg in einen Überwachungsstaat sind, in dem der Einzelne jederzeit erkannt wird” muss erneut überprüft werden, wenn andere Feldtests mit digitalen Videoüberwachungskamerasystemen, die mit voll beweglichen Kameras, Infrarot, Radar und Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven arbeiten und voll auf die 3D-Gesichtserkennung setzen, durchgeführt werden.

Ansonsten gibt es noch Heise als Quelle: BKA: 2D-Foto-Fahndung ist nicht einsatzfähig.

Beim weltweit ersten Forschungsprojekt unter einigermaßen realistischen Alltagsbedingungen stellte sich heraus, dass die Beleuchtung im Treppenbereich die größte Rolle spielte. Während bei Tageslicht auf der herabführenden Rolltreppe Erkennungsraten von über 60 Prozent erzielt wurden, sank die Rate nachts auf 10 bis 20 Prozent. In der dunklen Jahreszeit funktionierte die Foto-Fahndung praktisch nur von 9:00 bis 16:00. Entsprechend nüchtern urteilte BKA-Präsident Jörg Ziercke zur Präsentation der Forschungsdaten in Wiesbaden: “Biometrische Gesichtserkennungssysteme im öffentlichen Raum sind derzeit nicht einsatzfähig, ihre Erkennungsleistung ist nicht ausreichend genug. Außerdem ist das Potenzial einer Falscherkennung zu hoch.” Für Ziercke ergibt sich damit die Konsequenz, dass biometrische Systeme wohl zu Verifikationszwecken etwa bei Zugangskontrollsystemen ihre Berechtigung haben und bei entsprechendem technischen Fortschritt hin zur 3D-Biometrie neu geprüft werden müssen. “Unser Projekt widerlegt alle Befürchtungen, dass wir auf dem Weg in einen Überwachungsstaat sind, in dem der Einzelne jederzeit erkannt wird.”

Und neu: Zwiespältige Reaktionen auf BKA-Projekt Foto-Fahndung.

Der IT-Bundesverband Bitkom veröffentlichte eine Stellungnahme, die die wirtschaftliche Bedeutung der automatischen Gesichtserkennung herausstreicht. Der Umsatz auf diesem Biometrie-Markt soll dem Bitkom zufolge von heute 120 Millionen auf 300 Millionen Euro im Jahre 2010 steigen. Der Anteil der Gesichtserkennung soll dabei auf etwa 30 Prozent steigen. Diese Technik soll besonders im Bankenbereich verstärkt eingesetzt werden, heißt es beim Bitkom, der nicht direkt auf den Einsatz der automatischen Gesichtserkennung zu Fahndungszwecken eingeht, aber davon redet, das BKA habe “in einem Pilotprojekt im Mainzer Hauptbahnhof in den vergangenen Monaten erfolgreich getestet, ob Einzelpersonen mithilfe biometrischer Daten in Menschenmengen erkannt werden können”.

Freitag, 9. Februar 2007

Biometrische Arbeitszeiterfassung nicht ohne Betriebsvereinbarung

Wie der oberste Gerichtshof in Österreich jetzt entschieden hat, darf die Arbeitszeiterfassung mit biometrischen Verfahren nicht ohne eine Betriebsvereinbarung durchgeführt werden. Die Erfassung der Arbeitszeiten mittels Fingerabdrücken ist ein starker Eingriff in die Menschenwürde für ein vergleichsweise triviales Ziel. Vorzuziehen seien die grundrechtsschonenderen Alternativen wie z.B. Stechuhren oder Magnetkarten.

Freitag, 29. September 2006

Neu im Angebot: Die elektronische Ausländerkarte

Jeder Tag mal was neues. Die elektronische Ausländerkarte hatten wir noch nicht. Aber bald schon, denn die Bundesregierung hält sie für eine tolle Idee. Und warum? Na, ist doch klar: It´ s the Industriepolitik, stupid. War doch auch schon bei den biometrischen Pässen und den meisten anderen Karten so.

Mit einer elektronischen Ausländerkarte, die vom Umfang her einer digitalen Aufentshaltsgenehmigung entspricht, aber auch biometrische Merkmale wie Bild und Fingerabdruck enthalten soll, würde Deutschland innerhalb der EU eine Vorreiterrolle spielen. Denn eine solche Karte ist innerhalb der EU-Konsultationen noch nicht über das Entwurfsstadium hinausgekommen. “Industriepolitisch ergibt die Karte eine Menge Sinn. Derjenige, der zuerst kommt, setzt die Standards. Und der Sicherheitsbereich ist eine große Wachstumsindustrie”, führte Hanning weiter aus. Außerdem sei dem Bürger nicht vermittelbar, wenn im Kampf gegen den Terror die schnelle Identitätsüberprüfung nur bei deutschen Staatsbürgern möglich sei.

Montag, 4. September 2006

Netzeitung-Interview mit Peter Schaar

Die Netzeitung hat ein längeres Interview mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar: «Seit 9/11 wird deutlich mehr überwacht».

Netzeitung: Sehen Sie Anzeichen dafür, dass sich Deutschland nach und nach zu einem Überwachungsstaat entwickelt?

Schaar: Wir entwickeln uns zu einer Gesellschaft, in der immer mehr Überwachung stattfindet. Ich habe den Eindruck, dass die Diskussion vielfach verkürzt geführt wird. Bisweilen wird ausgeblendet, was die jeweilige Maßnahme bewirken kann und ob es Alternativen gibt, die angestrebten Ziele, insbesondere mehr Sicherheit im öffentlichen Raum, zu erreichen. Das sehe ich außerordentlich kritisch, zumal die Überwachung ganz überwiegend Unverdächtige betrifft. Das ziellose Erheben und Auswerten von Daten halte ich nicht nur für einen wenig effizienten, sondern auch für einen verfassungsrechtlich höchst problematischen Weg.

Netzeitung: Was kann man dagegen tun?

Schaar: Ich setze auf eine kritische Öffentlichkeit und auf die politisch Verantwortlichen. Die Politik sollte immer eine genaue Vorstellung davon entwickeln, was effektive Maßnahmen sind und wie die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden können.

Thematisch passen dazu auch:

tagesschau.de: Ministerrunde berät über innere Sicherheit - Einigung über Anti-Terror-Datei erwartet
tagesschau.de: Hintergrund - Die geplante Anti-Terror-Datei

rabenhorst: Das Trennungsgebot
rabenhorst: Überlegungen zur Anti-Terror-Datei

Freitag, 1. September 2006

DisneyWorld nimmt Fingerabdrücke der Besucher

Und der Konzern gibt nicht einmal vernüftige Informationen heraus, was mit den Daten passiert. Grusel. Das gilt wohl erstmal nur für den Vergnügungspark in Florida, was in Paris passiert ist unklar. Da müssten wohl auch die französischen Datenschutzbehörden erstmal zustimmen. Mehr bei Boingboing und hier.

Freitag, 18. August 2006

John Gilmore reicht Klage vor Supreme Court ein

Ars Technica berichtet, dass John Gilmore mittlerweile beim Supreme Court angelangt ist:John Gilmore wants to board planes without showing ID. Er klagt seit 2002 auf das Recht, innerhalb der USA fliegen zu können, ohne dabei seinen Ausweis vorlegen zu müssen. Die US-Regierung hatte ein Gesetz dagegen verabschiedet, was “aus Sicherheitsgründen” aber nicht kommuniziert worden war…

His court battle now goes before the highest court in the country, where a petition was filed by lawyers at Akin Gump. Supreme Court cases present a larger question that will be argued before the justices. In this case, the question is: “May the government keep secret a directive that is generally applicable to millions of passengers every day notwithstanding that it (i) has acknowledged both the directive’s existence and its contents, and moreover (ii) has identified no special circumstance that nonetheless justifies secrecy.”

Mittwoch, 16. August 2006

Schily verteidigt seine Biometrie-Geschäfte

Na denn: “Schily verteidigt Einstieg bei Sicherheitstechnik-Unternehmen“, es sei ja nicht nur ein Sitz im Aufsichtsrat, sondern er habe auch Anteile erworben.

Gegenüber dem stern erklärte Schily, er habe eine Beteiligung an der SAFE ID Solutions AG erworben. Die genaue Höhe wollte er nicht nennen, sein Anteil sei aber minimal. Das Unternehmen mit Sitz in Unterhaching bietet Hard- und Software-Lösungen für die Personalisierung elektronischer Ausweisdokumente an. Schily war während seiner Amtszeit als deutscher Innenminister maßgeblich an der Einführung des biometrisch gesicherten Reisepasses (ePass) beteiligt, der seit Ende 2005 ausgestellt wird. Interessenkonflikte zwischen seiner früheren Tätigkeit und künftigen Aufgaben sieht der SPD-Politiker jedoch nicht.

Bei den Iriserkennungs-Spezialisten der Firma Byometric Systems hat er keine Anteile gekauft, sondern sitzt nur so im Aufsichtsrat und erhält dafür eine Aufwandsentschädigung in ungenannter Höhe. Glücklicherweise hat er als eine seiner letzten offiziellen Amtshandlungen die Laufzeit des Pilotprojektes am Frankfurter Flughafen verlängert.

Schade, dass der Bundestag sich immer noch gegen eine grössere Transparenz bei den Nebeneinkünften der Abgeordneten wehrt. Sonst könnte man spätestens im nächsten Jahr mal transparent nachvollziehen, wie hoch die Aufwandsentschädigung bei Bymetric Systems ist und evtl. wie hoch die Anteile bei SAFE ID Solutions sind.

Meiner Meinung nach sollte es Ex-Ministern, die immer noch Mitglied des Bundestages sind, verboten werden, nebenbei in einer Branche privatwirtlich zu arbieten, für die sie vorher regulativ verantwortlich waren. Dann würde man auch die Probleme der scharfen Kritik vermeiden. Man könnte auch darüber diskutieren, dass Ex-Minister eine Karenzzeit von mindestens 24 Monaten einhalten müssen, um in ein Feld der Privatwirtschaft zu wechseln, wo man vorher regulativ verantwortlich war. Das ist natürlich etwas kompliziert beim Wirtschaftsminister. Aber da sollte man klar sagen: Wenn weiterhin Mitglied des Bundestag, dann Verzicht auf diese Art von privatwirtschaftlichem Engagement. Ausnahmen sollte es höchstens geben, wenn Ex.Minister vor ihrer Minister-(Politiker)-tätigkeit in der Privatwirtschaft in der jeweiligen Branche aktiv wird.

 

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