Unsere Bundesregierung hat keinen Plan, welche deutschen Unternehmen Überwachungs- und Zensurtechnologien in repressive Regime liefern. Das hat der linke Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko festgestellt, der auf eine Anfrage an die Bundesregierung eine Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Hintze erhielt: Ausfuhr von Abfangtechnik und Software zur Telekommunikationsüberwachung an Drittstaaten.
Der Bundesregierung liegen daher keine eigenen Erkenntnisse über die Ausfuhr derartiger Anwendungen in Drittstaaten vor. Die Ausfuhr von Überwachungstechnik ist nur dann genehmigungspflichtig, wenn diese (als besonders entwickelt für militärische Zwecke) von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Rüstungsgüter) oder als sogenanntes Dual-Use-Gut von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (Dual-Use- Verordnung) erfasst ist. Die Ausfuhr genehmigungspflichtiger Überwachungstechnik ist nicht erfasst von den am 27. September 2011 im Europäischen Parlament beschlossenen neuen EUAllgemeingenehmigungen. Bei diesen EU-Allgemeingenehmigungen handelt es sich um Verfahrensvereinfachungen für die Ausfuhr bestimmter genehmigungspflichtiger Güter für unkritische Zwecke.
Unklar ist, ob das die Bundesregierung als Problem ansieht. Wahrscheinlich nicht. Das finde ich mehr als bedauerlich. Man kann unterschiedlicher Meinung sein, ob man einen solchen Export in repressive Staaten verbieten sollte oder nicht. Was aber auf jeden Fall sein sollte, ist Transparenz. Die gibt es so aber nicht.