Netzpolitik-Podcast 075: Die Kulturflatrate

Der Netzpolitik-Podcast Folge 075 ist ein zweistündiges Gespräch mit dem Medienforscher Dr. Volker Grassmuck über die Kulturflatrate. Kaum ein Thema ist derzeit umstrittener als die Kulturflatrate. Die einen sehen es als die einzig machbare Alternative, um das Wettrüsten im Kampf um das Urheberrecht durch Risikotechnologien wie Netzfilter und DRM zu beenden und die Offenheit des Internets zu erhalten.- Für die anderen ist es eine Zwangsabgabe und/oder die Einführung des Kommunismus. Dabei gibt es viele Vorurteile und Missverständnisse, was die Kulturflatrate sein soll.

In dem langen Gespräch gehe ich mit Volker Grassmuck auf viele Vorteile und Missverständnisse ein. Er erzählt, was die Idee ist, welche Probleme damit gelöst werden könnten und vor allem wie man das technisch lösen kann. Für das Interview hab ich vorher auf Twitter nach möglichen Fragen gefragt und diese haben wir alle in das Gespräch aufgenommen. Insofern ist der Podcast fast schon ein Referenzmedium zur Debatte rund um die Kulturflatrate geworden.

Wie wird der Schlüssel errechnet? Wer bekommt das ganze Geld? Welche Probleme löst die Kulturflatrate, welche Probleme kann auch die Kulturflatrate nicht lösen? Wollen wir als Gesellschaft Kultur fördern? Sollen Tauschbörsen weiterhin bekämpft und eine ganze Generation kriminalisiert werden? Ist das nicht alles eine GEZ oder Zwangssteuer? Sind überhaupt noch Geschäftsmodelle wie iTunes oder Musikflatrates möglich? Ist die Kulturflatrate auch die Rettung für Journalismus und werden damit auch Blogs vergütet? Wer zieht das Geld ein und verteilt es? Wie gehen wir mit neuen Kulturproduktionsformen wie freien Communities um? Gefährdet die Kulturflatrate den Datenschutz und die Netzneutralität?

Diese und viele andere Fragen werden beantwortet. Ich hoffe, dass man mit dem Podcast ein wenig die gesellschaftliche Debatte entfachen kann, die dringend notwendig ist, Alternativen zum Wettrüsten und dem Abbau von Grundrechten im Netz zu schaffen. Letztere sind durch eine immer stärkere Verfolgung von Urheberrechtsdelikten in Gefahr, wie vor allem die Diskussionen auf europäischer Ebene zeigen. Und wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte, wie man zukünftig Kultur fördern will. Die Kulturflatrate könnte ein neuer Sozialvertrag sein, der dies unterstützt: Kompensation ohne Kontrolle und dabei die gesellschaftlichen und technologischen Realitäten akzeptieren: Das nicht-kommerzielle Teilen von Kultur legalisieren und die Künstler dabei vergüten.

Hier ist die MP3 und hier die OGG.

Im Netzpolitik-Wiki hab ich eine neue Seite „Kulturflatrate-FAQ“ angelegt. Wer Lust hat, kann gerne die Fragen und Antworten aus dem Gespräch in das Wiki packen.

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56 Ergänzungen

  1. Die Kulturflatratc könnte ein neuer Sozialvertrag sein

    Hört sich gut an, wobei ich auch immer gern die Position vertrete, dass die kulturflatrate ja im Grunde nichts anderes ist als die Übertragung des schon im analogen Bereich etablierten „pauschalen Vergütens“.

    Aber klar, dass ein modernes, offenes Urheberrecht auch was von öffentlicher Daseinsvorsorge im digitalen Zeitalter hat, finde ich eine sehr richtige Art und Weise, den Themenkomplex zu betrachten.

    Schön, dass da bei der Kulturflatrate mal wieder was passiert, war ja etwas eingeschlafen die letzten Jahre!

  2. So viel Flachheit bei so einer wichtigen Frage habe ich noch nie gehört. Das globale Denkapparat scheint völlig ausgeschaltet zu sein.

  3. ich bin dagegen. einfach weil es die industrie selber schaffen muss ihre krempel zu verkaufen.
    das gejammer wegen schaden durch illegalen downloads ist einfach faktisch nicht korrekt. es gibt dutzende faktoren warum es der musikindustrie schlecht geht.
    und die filmindustrie hat rekordumsätze derzeit.

  4. So wie von Volker Grassmuck skizziert, halte ich gar nichts vom Kulturflatratemodell. Das geht mir viel zu sehr in Richtung Zentralismus, Bürokratie und Marktferne.

  5. Ich frage mich wer in diesem land im Ernst glaubt, dass wenn „Transparenz“ ins Spiel kommt, das dann die, die Heute sich das recht nehmen alles umsonst herunterzuladen, auch nur im entferntestem bereit wären Geld zu bezahlen? Die menschen denen diese scheiß-egal Mentalität fern ist, die Bezahlen auch in der Zukunft, weil sie den Wert des gekauften zu schätzen wissen. Alle anderen werden auch in Zukunft alles klauen. Hier zu Lande ist ja bei mindestens 90% der Jugendlichen das Verständnis dafür, dass Sachen auch ihren Wert haben, völlig flöten gegangen. So lange diese Mentalität Bestand hat, wird sich nicht ändern.
    Kultur kan man nicht bei Aldi kaufen.

  6. Ich höre gerade noch die letzten Minuten des Interviews: Jedenfalls ist der Ansatz völlig naiv und das gleich in mehrfacher Hinsicht:

    Einerseits scheint mir geistiger Vater des Kulturflatratemodells immer noch der nur halbwegs bauernschlaue Nerd-Traum zu sein, dass gefälligst -im wesentlich- jemand anders für seinen Inhaltekonsum zahlen soll. Zum anderen wird das Ideengebäude Kulturflatrate total überfrachtet, wenn nun auch noch allerhand wohlfeile Ziele nebenher verwirklicht werden sollen: Von Förderung angeblich förderungswürdiger (wer maßt sich an das zu beurteilen?) Kultur, die aber keinen kommerziellen Erfolg hat bis hin zu Entwicklungshilfe (finanzieller Ausgleich für musikalische Inspiration aus Afrika).

    Die auf den ersten Blick erschreckende Einfältigkeit dieser Pläne beruhigt mich aber gleichzeitig wieder. Denn solange die Kulturflatrate mit diesem Subtext propagiert wird, kann man sich relativ sicher sein, dass sie nicht verwirklicht wird.

  7. Ob beabsichtigt oder nicht – Markus hätte VG fragen sollen, ob er konkret für die GEZ-Gebühr auf Internet-Anschlüsse(!) ist.

    Für eine Finanzierung durch des öff-rechtl. durch die Allgemeinheit gibt es eine breite Mehrheit in der Gesellschaft. Da stellt sich in der Regel nur die Frage, ob man das ganze nicht besser gleich über Steuern einzieht (staatsferne bleibt gewahrt, wegen der KEF).

    Für die Internet-PC-Gebühr spricht sich hierzulande niemand außer den Internetdruckern aus. Das ist bedauerlich, denn da hätte VG sich selbst disqualifiziert. Die Verteilung der Kulturflatrate scheint ja möglich zu sein. Aber die zwangsweise Internet-Gebühr auf jeden Internetanschluss unterstellt jedem Internetnutzer, dass er über P2P urheberrechtlich geschützte Werke tauscht. Das ist die gleiche Unterstellung, wie die, dass jeder Internet-Nutzer öff.-recht. Fernsehen im Internet anschaut.

    Dass VG außer dem Argument, dass auch die Oper mit Steuern bezahlt wird, obwohl sie nicht jeder nutzt, zeigt wie arm es um die Pro-Argumente der Kulturflatrate bestellt ist.
    VG(+ die Grünen als Partei) wollen hier ganz punktuell für ein Problem eine Lösung anbieten, die aber mehr Probleme aufbringt als sie zur Lösung beiträgt. Das wird einfach ausgeblendet. Demanach hätten auch Buch-Autoren (pdf-P2P), Text-Autoren und sonstige, deren Texte kopiert werden allesamt einen Anspruch auf die Kulturflatre. Ganz zu schweigen von der Filmindustrie, die da noch gar nicht berücksichtigt ist. Sogar die Game-Industrie, die mittlerweile größer ist als die MI, hätte jedes Recht dazu ihren Anteil zu fordern, weil ja viele Games online getauscht werden. Und dann? Entweder müsste die „Kulturflatrate“ in unermessliche Höhen steigen, oder aber die Kulturflatrate wird für alle potentiellen Empfänger völlig unattraktiv, weil der Transfer kaum der Rede wert ist.

    Und dann das Gerede vom Sozialvertrag. Ja meine Güte, sprechen wir über Alternativen zum Urheberrecht oder über bedingunsloses Grundeinkommen? Hier wird eine Alternative zur Kulturflatrate als Rechtfertigung für eben jene angeführt. VG vertritt offenbar die Linie, dass man sich paternalistisch um die Urheber und Konsumenten kümmern müsse. Das ist keine alternative zum geltenden Urheberrecht. Das ist eher Sozialpolitik und ist eine ganz andere Debatte.

    Die Kulturflatrate steht auch der Idee des CC entgegen.

  8. dann kann man mit musik halt weniger geld verdienen als früher.
    kutschen gab es auch irgendwann nicht mehr.
    gute musik wird es weiterhin geben, einfach weil leute lust drauf haben und nicht nur dollarzeichen in den augen haben. am lautesten heulen auch nur die platenbosse.

    wo ist überhaupt das problem?

  9. Die erfolgreichsten Musiker verdienen ja mittlerweile nicht mehr ihr Geld durch Plattenverkäufe, sondern durch Konzert-Touren. Die einzigen, die derzeit weniger verdienen, sind die Plattenbosse. Und da diese nicht zu den Kreativen zählen, wüßte ich keinen einzigen Grund, warum man Gesetze erlassen sollte, die erfolglos versuchen wieder mehr Geld den Plattenbossen zufließen zu lassen. Außer natürlich man zählt diese Plattenbosse zu Golf- oder Yacht-Freunden. Was man dann aber auch öffentlich sagen sollte. Anderenfalls Fresse halten….

  10. Also mal ganz im Ernst, auch wenn Dr. Grassmuck sich seit 15 Jahren mit dem Urheberrecht etc beschäftigt und davon hat er auch Ahnung, das Sytem der Kulturflatrate kann dieses Interview auch nicht aufschlüsseln. Was dabei rumkommt ist, dass die alten Geldeintreiber GEMA, Majorlabels etc. wieder mal über die Politik versuchen, an Kohle zu kommen. Das bringt mal wieder weder den Künstlern was, der Verteilungsschlüssel wäre nur dann fair, wenn alle PCs sekündlich abgefragt werden und dann würde allein die dazu nötige Infrastruktur vom Erkennen und Speichern der downloads bis zur Überweisung der Endbeträge an die Künstler jeden Rahmen sprengen. Von der Datenschutzneutralität will ich dann gar nicht mehr sprechen.

  11. Außerdem ist die Kulturflatrate technisch überhaupt nicht möglich. VG redet die ganze Zeit davon downloadzahlen zu messen. Nagut, dann bau ich nen Bot, der andauernd meine Lieblingslieder zieht. Das spammt dann nur das Inet voll – viel schlimmer als die Tauschbörsen, wie heutzutage teilweise gejammert wird.

    Man soll der Realität einfach mal ins Auge sehen!

    Außerdem ist es meiner Meinung nach viel sinnvoller, wenn Künstler Kunst produzieren, weil sie entweder Spaß dran haben oder eine politische Nachricht verbreiten wollen. Also insbesondere keinen Schwachsinn produzieren, nur weil sie damit Geld verdienen wollen.

  12. So schnell gibts hier selten soviele KOmmentare. Ich sollte öfters so kontroverse Themen bringen. aber habt Ihr Euch alle denn die 2 Stunden Gespräch schon angehört? Teilweise klingt das danach, dass die Meinung schon vorher bestand und man sie hier nochmal reinstellt, ohne auf das Gespräch einzugehen, oder?

  13. Sorry, ich habe nur knapp 40 Minuten durchgehalten, dann ist mir der Kragen geplatz!
    Doch von Anfang an:

    1. Mit der „Kulturflatrate‘“ wird das Modell der Privatkopie-Schranke / Leermedienabgabe nicht auf Tauschbörsen übertragen, weil die „Kulturflatrate“ NICHT nach der tatsächliche Nutzung gezahlt wird.

    2. Warum sollen nur Tauschbörsen legalisiert werden? Warum nicht auch Webseiten, die urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Download anbieten (MP3-Blogs)?

    3. Eine „Kulturflatrate“ mag mit dem internationalen Recht vereinbar sein. Auf jeden Fall ist so auch mit den Interessen der Medienindustrie vereinbar. Die Verklärung der „Kulturflatrate“ als im Interesse der einzelnen Künstlern ist deshalb falsch. Das sagt Grassmuck ja auch selbst: „Tauschbörsen werden zum Markt“. Und selbst wenn ganz gerecht verteilt wird, das heißt für jeden Tauschvorgang der Rechteinhaber ermittelt wird (wie?) und die Einnahmen an ihn gezahlt werden (wie teuer ist das?), und der von der „Kulturflatrate“ erfasste „Long Tail“ gaaanz laaang wird, werden 85 bis 90 Prozent der Einnahmen in die heute üblichen Kassen fliessen.

    4. Die „Kulturflatrate“ soll zur Bezahlung von „Dienstleistunge“n im Zusammenhang mit dem kostenlosen Tausch verwendet werden. Was für ein Unsinn! Das hat doch überhaupt nichts mit den „Dienstleistungen“ von Musikverlagen zu tun! Plattenläden erhalten doch auch keine GEMA- / GVL-Gebühren!

    5. Nur nicht-kommerzieller Tausch! Schon mal was von der „Aufmerksamkeitsökonomie“ gehört? Wie das Beispiel Creative Commons zeigt, ist es in der Realität praktisch unmöglich, sauber zwischen kommerziell / nicht-kommerziell zu trennen.

    6. Wertigkeit der verschiedenen Werkgattungen bestimmen. Richtig. Aber wie?

    7. Was soll das mit der Software-Industrie? Falls eine Kulturflatrate eingeführt werden würde, dann würden die Hersteller NATÜRLICH ihren Anspruch durchsetzen. Sag Grassmuck ja selber.

    8. Das die Industrie auf die Marktdaten der Tauschbörsen zugreift ist nicht absurd, sondern logisch.

    9. UNFASSBAR ist der Vorschlag, Abrufzahlen (als Basis für die Verteilung der „Kulturflatrate“) von PirateBay und anderen Trackern abzurufen. Wer kontrolliert PirateBay? Außerdem kann die Medienindustrie sofort eigene Tracker einrichten. Und dreimal darf man raten, welche Werke dort am meisten getauscht werden.

    10. Weil NACH Einführung einer „Kulturflatrate“ der Tausch von CC-lizenzierten Werken legal ist, wollen / können / sollen CC-Lizenzgeber an der Kulturflatrate partizipieren. Was für ein Blödsinn! Der Tausch von CC-lizenzierten Werken ist schon heute legal, DAS IST DOCH GERADE DER SINN VON CREATIVE COMMONS.

    Den Rest spar ich mir, das halten meine Nerven nicht aus.

  14. @DieterK Nichts für ungut, aber ein Teil Deiner Fragen wird noch in den übrigen 90 Minuten angesprochen.

  15. Markus:

    „aber habt Ihr Euch alle denn die 2 Stunden Gespräch schon angehört? Teilweise klingt das danach, dass die Meinung schon vorher bestand und man sie hier nochmal reinstellt, ohne auf das Gespräch einzugehen, oder?“

    Nein, ich habe tatsächlich das ganze Gespräch angehört – hab mir heute einen freien Nachmittag auf dem Sofa gegönnt. :)

    Und was den impliziten Vorwurf der vorgeprägten Meinung betrifft – das stimmt bei mir nicht. Ich hatte mir vorher noch gar keine Meinung über das Thema Kulturflatrate gebildet und bin quasi erst jetzt zur Ablehnung gekommen.

  16. @Markus
    Ich hab die Datei ja noch nicht gelöscht …

    Eine Frage ist mir noch eingefallen:
    Verlieren CC-Lizenzen durch eine „Kulturflatrate“ nicht ihre Basis? Wenn der nicht-kommerzielle Tausch generell erlaubt ist, braucht man doch keine speziellen Lizenzen mehr, die eben diesen erlauben. Oder?

  17. @DieterK Das ist noch zu diskutieren. Ich bin der Meinung, dass diese Werke auch vergütet werden müssen, wenn es ein System wie die Kulturflatrate gibt. Im übrigen bin ich auch der Meindung, dass die GEMA jetzt CC-Werke zulassen sollte. Aber das ist eine andere Debatte.

    Volker Grassmuck bringt eine Zusatz-Auswahl beim CC-Lizenzbaukasten ins Spiel, wo man sich das aussuchen kann.

    In der Diskussion ist ja auch noch, ob man das System auf p2p beschränkt. Da frage ich mich noch, ob man das nicht auch auf http-Inhalte erweitern kann. Technisch ist beides ja nur ein Verschieben von Bits und Bytes, nur über verschiedene Protokolle.

    Aber klar: Wenn ein solches System da ist, kann man sich mal Gedanken machen, ob die CC-NC-Lizenzen noch gebraucht werden.

  18. Ich habe mir jetzt die erste Stunde angehört, Rest höre ich mir morgen an.
    2 Anmerkungen bisher:

    – Bis jetzt bin ich über die Einfachheit der Argumente enttäuscht bis entsetzt. Da hatte ich vor allem nach der Ankündigung wesentlich mehr erwartet. Auf vieles mit einem „kompliziert!“ und einem „da müssen wir mal sehen“ zu antworten, reicht mir bei einem so weitgreifenden Konzept nicht aus. Vor allem wenn man sich schon Jahre damit beschäftigt, müssten die Antworten einfach ein bisschen detaillierter sein. Vielleicht kommt das ja alles in der zweiten Stunde.

    – Ein zweistündiger Podcast ist das denkbar sperrigste Format für einen Beitrag zu einem Diskurs. Das kann man machen, wenn man will, dass möglichst wenige die Argumente mitbekommen. Was bestimmt nicht Eure Absicht war. Ich habe mir nebenbei Notizen gemacht, aber ich bin auch ein Freak. :D
    Eine stichpunkthafte Zusammenfassung der Argumente oder gleich ein niedergeschriebenes Interview wären weitaus hilfreicher gewesen.

  19. Auch wenn das Konzept der Kulturflatrate sicher bestimmte Vorteile bringt (Entkriminalisierung von p2p-Nutzern, u.U. gerechte Entlohnung für Kulturschaffende usw.) hält es doch am klassischen Modell „es muss und soll eine Vergütung für digitale Kopien geben“ Ansatz fest.

    Neben den bereits genannten Problemen der zentralen Datenerfassung, Datenmissbrauch, Datenmanipulation (im Interview werden diese Probleme benannt und auch Lösungsansätze durchgespielt, dennoch halte ich diese Fragen für nicht befriedigend lösbar) scheint mir das Modell nicht tauglich die Einschränkungen des Urheberrechts, im Hinblick auf die dominante Etablierung von freiem Wissen, zurück zu drängen.

    Auch wenn es platt und abgedroschen klingen mag, durch digitale Kopien wird niemandem etwas weggenommen, die ‚Tragik der Allmende‘ für Gemeingüter (als Zielvorstellung für Wissen und Kultur) trifft auf digitalisierbare Inahlte nicht zu. Damit ist natürlich das Problem der Entlohnung/Vergütung für Kultur nicht gelöst, die Vorstellung für digitale Kopien überhaupt einen Anspruch auf Vergütung abzuleiten ist historisch gewachsen und darf nicht als Naturgesetz gesehen werden.

    Vergleiche hinken zwar immer, aber im Bereich freier und Open-Source Software will auch niemand ernsthaft die Einführung einer Softwareflaterate (das Thema Software im Interview wurde in einem anderen Zusammenhang erwähnt) hier wäre dies ein geradezu aberwitziger Rückschritt, gleiches gilt für die Inhalte und Nutzung der Wikipedia.

    Natürlich muss das Problem der ‚Entlohnung‘ für Kulturschaffende thematisiert werden, ich halte aber die Kulturflatrate nicht geeignet dieses vielschichtige und komplexe Problem adäquat (auch nicht als Zwischenschritt bis zur allgemeinen Grundsicherung) zu lösen, Vergütung mus es jenseits der ‚digitalen Kopie‘ geben.

    @markus:“Aber klar: Wenn ein solches System da ist, kann man sich mal Gedanken machen, ob die CC-NC-Lizenzen noch gebraucht werden.“
    Das NC-Attribut wurde bereits vielfach (meiner Meinung nach zu recht) kritisiert, ich befürchte aber, dass eine Kulturflatrate eben nicht zu mehr freien Inhalten führen würden (von denen alle profitieren und auf denen aufgebaut werden kann), sondern, dass lediglich die ‚private‘ Verwendung durch die Abgabe legalisiert würde. Die Freiheiten (Verwendung, Verbreitung, Veränderbarkeit) von Wissen und Kultur würden so sehr schnell aus dem Blick geraten, weil der Vergütungsaspekt (für eine digitale Kopie) und die Diskussionen um die Art und Wiese bzw. die Höhe der Vergütung zum Ausgangspunkt aller Diskussionen werden.

  20. @Markus
    „Aber klar: Wenn ein solches System da ist, kann man sich mal Gedanken machen, ob die CC-NC-Lizenzen noch gebraucht werden“

    Die Frage ist erstmal, was GENAU „ein solches System“ ist.

    Grassmuck weiß ja offenbar selbst nicht, was er eigentlich will: Übertragung des Prinzips der Pauschalvergütung/Privatkopieschranke auf Tauschbörsen (das Internet?) oder „einen neuen sozialen Vertrag“.

    Das sind zwei (oder mehr) vollkommen verschiedene Konzepte/Systeme, mit vollkommen unterschiedlichen Konsequenzen für alle Beteiligten (und die Allgemeinheit).

    Geht es nur um die Legalsierung des privaten nicht-kommerziellen Tauschs urheberrechtlich geschützter Werke im Rahmen von Tauschbörsen oder um die Legalisierung des privaten nicht-kommerziellen Tauschs ganz generell, unabhängig von einem bestimmten Distributionskanal?

    Wenn es nur darum geht, Tauschbörsen in einen Markt zu verwandeln, dann würde das nach meinem Verständnis nichts an der Notwendigkeit von CC-Lizenzen ändern, da das URSPRÜNGLICHE Ziel von Lessing / Creative Commons ja nicht war, den Kreis der Vergütungsberechtigten / den Markt zu erweitern, sondern – quasi neben dem Markt – den Bestand der frei verfügbaren Werke zu erweitern: Geld verdienen TROTZ CC-Lizenz.

    Nach meinem Eindruck hat sich die Diskussion, speziell hier in Deutschland, in eine ganz andere Richtung entwickelt: Geld verdienen MIT CC-Lizenzen.

    Also z. B. in Richtung auf eine „Verbesserung“ der GEMA. (Nebenbei bemerkt: Alle die beklagen, das GEMA-Mitglieder selbst für die Nutzung ihrer Werke zahlen müssen, haben das SOLIDARISCHE Prinzip der kollektiven Rechtewahrnehmung nicht verstanden).

    Im übrigen geht es bei CC-Lizenzen ja nicht nur um die Distribution, sondern (in erster Linie?) um die Produktion. Was hat die Kulturflatrate mit der Kulturproduktion zu tun? Wobei die Antwort auf diese Frage davon abhängig, was eigentlich gemeint ist mit „Kulturflatrate“.

    Vielleicht schaff‘ ich den Rest des Podcasts noch, aber angesichts der andere Kommentare und der Grassmuck-Interviews (ORF, Deutschlandradio Kultur) habe ich keine Hoffnung, dass irgendetwas klar wird.

    @27 Marcel:
    „Ein zweistündiger Podcast ist das denkbar sperrigste Format für einen Beitrag zu einem Diskurs“

    Stimmt! Entsetzt bzw. wütend war ich auch: Grassmuck widerspricht sich laufend selbst. Es ist beim besten Willen keine klare Linie zu erkennen.

    Eine sinnvolle Diskussion kann nur auf Basis einer schriftliche Ausarbeitung / Darstellung des Konzepts „Kulturflatrate“ erfolgen. Welche Werkgattungen gehören zu dem durch die Flatrate abgedeckten Bereich der Kultur. In welchen Verhältnis sollen die Einnahmen an die verschiedenen Werkgattungen verteilt werden? Geht es nur um Tauschbörsen oder um alle möglichen Distributionsformen?

  21. Es freut mich sehr, dass unser Gespräch ein solch rege Debatte ausgelöst hat. Hier zunächst einige Richtigstellungen, Ergänzungen und weitere Ideen und dann eine Einladung.

    @4. jan: wo ist überhaupt das problem?

    Das steht natürlich am Anfang. Welche Lösungen man findet, hängt davon ab, wie man etwas als Problem beschreibt. Ich bin ausgegangen von:
    1. den Bestrebungen der Verwertungsindustrie, mit inakzeptablen Methoden (DRM, Filterung/DPI, Ausschluss) die offene Struktur von PC und Internet und den Zugang für alle in Gefahr zu bringen; und
    2. dem m.E. berechtigten und seit 2002 auch gesetzlich verankerten Anspruch von Urhebern auf angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke. Wo der sich nicht bei jeder einzelnen Nutzung (private Kopiergeräte, Tauschbörsen) durchsetzen lässt, ist das bewährte Verfahren eine Pauschalvergütung.
    Das Problem, das ich lösen möchte, ist also nicht, wie „die Industrie“ es schafft, „ihren Krempel“ zu verkaufen.

    @Markus, Julia: Die Kulturflatrate könnte ein neuer Sozialvertrag sein.

    War abstrakter gemeint: Die Gesellschaft hat ein Interesse an kreativen Werken. Kreative schaffen Werke und haben ein Interesse daran, davon und nicht z.B. vom Tellerwaschen leben zu können. Nun lassen sich immaterielle Güter im Gegensatz zu materiellen der Sache nach frei kopieren und deshalb nicht genauso verkaufen. Das war auch im 18. Jahrhundert schon so. Das Büchernachdrucken (damals genauso gerechtfertigt wie heute: dadurch wird ja niemandem etwas genommen) war Auslöser für eine gesellschaftliche Debatte, die zum Urheberrecht führte. Der Deal: Urheber veröffentlichen ihre Werke und bekommen dafür per Gesetz ein temporäres Verkaufsprivileg. Das, stellte sich heraus, musste im Interesse der Gesellschaft weiter eingeschränkt werden: die vergüteten Schrankenbestimmungen für Bildung, Privatkopie etc. Das Urheberrecht und seine Schranken sind also Teil des Sozialvertrags über kreative Arbeit, genauso wie der Markt, den es ermöglicht, wie die Umverteilung durch öffentliche Kulturförderung und Rundfunkgebühren, wie Freilizenzen (GPL, CC) und Spenden. Die Kultur-Flatrate könnte ein weiterer Teil der immer wieder anzupassenden gesellschaftlichen Vereinbarung sein.

    @5: Niels: Zentralismus, Bürokratie und Marktferne.

    Der Markt hat in vielen Bereichen versagt: Gesundheitsversorgung (s. USA), Eisenbahn, Wasserversorgung etc. (s. Club of Rome, Grenzen der Privatisierung, s. aktuelle Bankenkrise) und eben auch Tauschbörsen. Bürokratie und Zentralismus gibt es in Unternehmen auch (s. extremer Konzentrationsgrad in allen Medienmärkten). Da scheint mir – bei aller Kritik an den realexistierenden Verwertungsgesellschaften – das Modell einer von den Mitgliedern kontrollierten und öffentlichen überwachten Organisation vielversprechender.

    @6. Igor: wenn “Transparenz” … , auch nur im entferntestem bereit wären Geld zu bezahlen? … werden auch in Zukunft alles klauen.

    Zur Transparenz muss Fairness hinzukommen. Leute sind offenkundig bereit, bei Magnatune zu bezahlen, wenn sie wissen, 50% geht an die Künstler. In Umfragen in FR und SE haben drei Viertel gesagt, für eine Legalisierung von Tauschbörsen sind sie bereit, einen monatlichen Betrag zu bezahlen. Und sie „klauen“ dann eben nicht mehr, sondern nehmen legale Tauschhandlungen vor. Bei einer verpflichtenden Abgabe (mit zu begründenden Freistellungen) hätten sie gar nicht die Möglichkeit, nicht zu bezahlen. Wir haben ja auch über die Möglichkeit einer freiwilligen Pauschalabgabe gesprochen. Natürlich hätte die Vor- aber auch Nachteile. U.a. dass die Verwerter für die Nicht-Zahler-aber-trozdem-Dowloader wieder ihr ganzen Kontrollarsenal in Anschlag bringen. Nach meinem Stand der Abwägung wäre das beste System eines, bei dem man bei jeder/m, die/der sich im Internet bewegt, davon ausgehen kann, dass er/sie die Pauschale bezahlt hat.

    @7. Niels: 1. jemand anders für seinen Inhaltekonsum zahlen soll … 2. Von Förderung angeblich förderungswürdiger (wer maßt sich an das zu beurteilen?) Kultur … bis hin zu 3. Entwicklungshilfe.

    1. Das Problem aller Pauschalen: ich zahlen mit dem Waschmittel den Film im sog. Free-TV, den ich nicht sehe, mit meinen Steuergeldern die Oper, die ich nicht sehe, und mit dem Rohling die Urheberabgabe, auch wenn ich meine eigene Daten darauf speichere. Die Alternative ist: jeder zahlt präzise das, was er nutzt, d.h. DRM, Schloß, ID-Code, Waage an der Mülltonne etc.

    2. Das passiert heute bei öffentlicher Kulturförderung, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wenn die Solidargemeinschaft der Urheber entscheidet, 10% der Einnahmen einer VG für z.B. Nachwuchsförderung zu verwenden. Wer entscheidet? Juries, Redaktionen, Intendanten, die zu fördernde Community selbst (wie bei NetzNetz.net in Wien). Haben alle ihre Vor- und Nachteile, aber wenn man Förderung nicht ganz aufgeben möchte, muss man auch hier mit einer gewissen Unschärfe leben. Hat aber nichts mit der Kultur-Flatrate zu tun. Da sollte m.E. das Grundprinzip sein: eine runtergeladene nutzbare Kopie = eine Vergütungseinheit.

    3. Es ging nicht um Entwicklungshilfe, sondern um Verteilungsgerechtigkeit im globalen Rahmen. Da halte ich’s mit Jean Ziegler: „Es kommt nicht darauf an, den Menschen der Dritten Welt mehr zu geben, sondern ihnen weniger zu stehlen.“

    @8. Blogfürst: 1. GEZ-Gebühr … nicht besser gleich über Steuern einzieht. 2. Bücher, Filme, Games … müsste die “Kulturflatrate” in unermessliche Höhen steigen. 3. dass man sich paternalistisch um die Urheber und Konsumenten kümmern müsse. 4. Das ist keine alternative zum geltenden Urheberrecht.

    1. Hat auch mit der Kultur-Flatrate nichts zu tun. Die vergütet die Nutzung bereits geschaffener Werke. Die Rundfunkgebühr bezahlt die Erstellung neuer Werke. Die über Steuern statt über ein separates System zu machen, wie z.B. in Brasilien, hat wieder Vor- und Nachteile: sicher weniger Hickhack, (noch) mehr politischer Einfluss, weniger Transparenz. Auch ein großes Thema, über das es sich lohnt, ausführlich zu reden.

    2. Ja klar, es geht um alle Urheberwerke, die online getauscht werden, nicht nur um Musik. Unermesslich? Peter Jenner macht immer folgende Rechnung auf: 50 Mio. Breitbandnutzer in UK x 1 £/Monat = 600 Mio. £/Jahr = die Einnahmen aus Herstellung & Distribution von Musik heute. Film und Games haben ein ähnliches Marktvolumen, wobei Konsolengames weniger getauscht werden und Online-Games eh nicht. Bedenkt man ein, dass der Verkauf physischer Werkstücke ja keineswegs vollständig verdrängt würde, die Einsparpotentiale für physische Produktion und Distribution, die nachgewiesenen Werbeeffekte für Kauf, Konzerte etc. dann kommt bei 5 £/€/$/Monat eine relevante Summe raus. Klar sind das Milchmädchenrechnungen, deshalb habe ich im Gespräch auch keine Zahlen genannt, aber soviel scheint mir deutlich: es geht weder um exorbitante Beträge bei der Einzahlung, noch um Peanuts bei der Auszahlung.

    3. Ich bin sowohl Urheber wie Konsument, kümmere mich also nicht nur abstrakt um die Freiheit von Wissen und Internet, sondern auch um meine ureigensten Interessen. Klar müssen wir das selbst gemeinsam machen. Wer sollte das paternalistisch für uns machen?

    4. Stimmt, ich bin nicht für ein ganz anderes (wie?) Urheberrecht oder gar für seine Abschaffung, schon weil es dann gar nichts mehr gäbe, was Urheber vor den Verwertern schützt. Mir ist nicht an schönen abstrakten Modellen gelegen, sondern an praktikablen Lösungen für zwei konkrete Probleme (s.o.), die realpolitisch in absehbarer Zeit durchsetzbar sind. Und da hilft es, wenn man das Urheberrecht in seiner bisherigen Logik fortschreibt (Privatkopie -> Kultur-Flatrate).

    @15. Marc: Was dabei rumkommt ist, dass die alten Geldeintreiber GEMA, Majorlabels etc. wieder mal über die Politik versuchen, an Kohle zu kommen.

    GEMA, Majorlabels und große Teile der Politik wehren sich doch gerade mit Händen und Füssen gegen die Kultur-Flatrate, während in der Rechtswissenschaft, unter Künstlern und Verbrauchern immer mehr das für die einzig vernünftige Lösung halten.

    @16. Arne: viel sinnvoller, wenn Künstler Kunst produzieren, weil sie entweder Spaß dran haben oder eine politische Nachricht verbreiten wollen … [statt] nur weil sie damit Geld verdienen wollen.

    Ich hoffe mal, dass, wie die meisten Künstler, auch die meisten Köchinnen, Maurer und Ärztinnen ihren Beruf ausüben, weil er ihnen Spaß macht und sie ihn sinnvoll finden. Warum sollen erstere damit kein Geld verdienen dürfen? Wollen wir professionelle Kreative oder nur solche, die ihr Geld mit Kochen, Mauern und Operieren verdienen und ihre Kunst in der Freizeit machen? Wenn wir diese Ausgangsfrage für die Debatte über einen kreativen Sozialvertrag bejahen, dann müssen wir uns was einfallen lassen, wie beides geht: Spaß und message haben und Geld verdienen.

    @22. DieterK: 1. wird das Modell der Privatkopie-Schranke … nicht auf Tauschbörsen übertragen, weil die „Kulturflatrate“ NICHT nach der tatsächliche Nutzung gezahlt wird. 2. Warum … nur Tauschbörsen … [und] nicht auch Webseiten? 3. Die „Kulturflatrate“ … zur Bezahlung von “Dienstleistunge”n … Was für ein Unsinn!

    1. Auch die Leermedienabgabe wird nicht nach der tatsächlichen Nutzung gezahlt. Das viel größere Problem ist, dass sie nicht nach der tatsächlichen Nutzung an die Urheber ausgeschüttet werden kann. Das soll durch die Erfassung der Downloads behoben werden. Nein, natürlich nicht lückenlos und bis in den letzten Winkel sämtlicher privater Tauschvorgänge. Das ist aber auch gar nicht nötig. Selbst ein Nielsen-artiges freiwilliges Sample, das gross genug ist, sorgt dafür, dass eine Vielzahl weniger populärer Künstler, die nach dem heutigen System leer ausgehen, vergütet werden und eben nicht mehr 90% der Einnahmen an die üblichen Verdächtigen fließen.

    2. Richtig, wenn auf der Empfängerseite gezählt würde, wäre es gleich, wie die Werke übertragen worden sind. Entscheidend ist, dass es von Privat an Privat geht und ohne Einnahmen. In dem Augenblick, wo jemand Geld mit Werken Dritter verdient, sehe ich keine Rechtfertigung, dass davon nicht ein angemessener Teil an die Urheber abgeführt werden muss. Und um den Verdacht gleich auszuschließen: Nein, darunter fallen für mich nicht die ISPs, denen die Vielsauger bei Flatrates eh ein Dorn im Auge sind. Eine Haftung für mitverursachte Schäden halte ich für abwegig. Die sollen Mitwirken (Einsammeln der Pauschalvergütung, u.U. Zählen von Downloads) um sich an der Lösung eines gesellschaftlichen Problems zu beteiligen, sollten aber auch ein Eigeninteresse an der Abwehr von Schlimmerem und für sie Kostspieligerem (Olivennes) haben.

    3. Stimmt, das ist Unsinn. Habe ich aber auch nicht gesagt. Vielmehr habe ich Hoeren damit zitiert, dass nach der Logik des Urheberrechts Verwerter Hilfsdienstleister im kreativen Prozess sind. Im digitalen Zeitalter können Kreative von Postproduktion über Marketing bis Buchhaltung alles selbst machen. Genauso können Nutzer im großen, weiten Internet selbst suchen, was ihnen gefällt. Wollen aber nicht alle. Viele werden weiterhin Hilfsdienstleister dafür bezahlen, dass sie ihnen diese Arbeit abnehmen. Mein Punkt war, dass die Kultur-Flatrate den Urhebern zugute kommen soll. Die Verwerter werden nicht einen Teil davon beanspruchen können, nur weil das schon immer so war, sondern werden den Urhebern gegenüber überzeugend begründen müssen, für welchen Mehrwert (Leistungen, Übernahme von wirtschaftlichen Risiken) sie einen Anteil beanspruchen.

    @ Diverse: CC

    Es stimmt, alle CC-Lizenzen erlauben zumindest eine nicht-kommerzielle unveränderte Weiterverbreitung. Es gibt eine erfreulich große und wachsende Zahl von CC-lizenzierten Werken und die werden auch in P2P getauscht, wie dieser Podcast. Aber die überwiegende Zahl an Werken in Tauschbörsen ist nicht freilizenziert. Lessig hat argumentiert (in Free Culture), dass nach einer Phase dessen, was wir selber machen können, gesetzgeberische Lösung notwendig seien. Insofern würde eine Legalisierung von Tauschbörsen der Idee von CC nicht widersprechen, sondern sie erfüllen. „Vergütung statt Kontrolle“ – das Motto der Interventionen von privatkopie.net und vielen anderen, stammt von Lessig. In „Remix“ schreibt er: „it is my view that Congress needs to decriminalize file sharing, either by authorizing at least noncommercial fiel sharing with taxes to cover a reasonable royalty to the artists whose work is shared, or by authorizing a simple blanket licensing procedure, whereby users could, for a low fee, buy the right to freely file-share.“ (S. 271). Leider steigt er auch hier wieder nicht detailliert in die Diskussion ein, sondern verweist nur auf die Klassikertexte von Netanel, Fisher und EFF. Sowohl die Optionen Steuer wie freiwillige Vergütung müssen wir hier natürlich auch diskutieren. Ich denke aber, dass sie vor dem Hintergrund sehr verschiedener Traditionen von Schrankenbestimmungen und kollektiver Rechtewahrnehmung in Kontinentaleuropa anders zu bewerten sind.

    @22. DieterK: praktisch unmöglich, sauber zwischen kommerziell / nicht-kommerziell zu trennen.

    „Sauber“ ist im Urheberrecht wie in der Wirklichkeit leider gar nichts. Andernfalls bräuchten wir keine Gerichte mehr. Das heißt aber nicht, dass die Unterscheidung für die Praxis sinnlos wäre. Magnatune und Jamendo bieten z.B. Lizenzen für kommerzielle Nutzung von CC-NC-Musik in Werbung oder in Gewerbebetrieben wie Restaurants oder Schuhläden. Aus der nicht ganz trennscharfen Idee, nicht-kommerzielle Nutzungen vorzubehalten entstehen also tatsächlich wie beabsichtigt Geschäftsmodelle.

    @26. markus: Meindung, dass die GEMA jetzt CC-Werke zulassen sollte.

    Das Problem liegt tatsächlich etwas anders. Die Musik-VGs lassen sich ja sämtliche Werke eines Mitglieds zur Wahrnehmung übertragen. Die können dann einzelne Werke nicht mehr selbst unter CC stellen, weil sie die Rechte gar nicht mehr haben. Aber in Holland (Buma/Stemra) und Dänemark (SKODA) haben sie bereits Lösungen dafür gefunden. Es ist daher nicht einzusehen, warum die Gema das nicht auch kann. Übrigens hat auch CC bereits darauf reagiert, was ich im Gespräch nicht präsent hatte: In den CCv2 ist eine Formulierung eingeführt worden, wonach NC bedeutet, dass der Lizenzgeber das Recht auf Ausschüttungen von der VG behält. Wenn er kommerzielle Nutzung erlaubt, verzichtet er auch darauf. Damit dürfte sich meine Idee einer weiteren Wahloption im Lizenzbaukasten erübrigen, es sei denn, man wollte eine Unterscheidung einführen zwischen individuell ausgehandelter kommerzieller Nutzung und freier nicht-kommerzieller, für die die Urheberin aber dennoch einen Anteil an der Pauschalvergütung haben will.

    @29. Michael Schaller: 1. Datenerfassung, Datenmissbrauch, Datenmanipulation … nicht befriedigend lösbar. 2. im Bereich freier und Open-Source Software will auch niemand ernsthaft die Einführung einer Softwareflaterate.

    1. Völlig d’accord: das sind Schlüsselfragen, für die befriedigende Antworten gefunden werden müssen, sonst wird es keine Akzeptanz für die Kultur-Flatrate geben. Es sind sehr komplexe technische Fragen, so viel verstehe ich, aber eine belastbare Antwort zu formulieren, liegt weit außer meiner Kompetenz. Aber meine Gespräche mit Hackern, Netzwerkspezialisten und Datenschützern haben mich zu der Überzeugung gebracht, dass sie nicht prinzipiell unlösbar sind.

    2. Doch, und zwar ausgerechnet der Meister persönlich ,-) Im GNU Manifesto von 1985 schlägt Stallman eine „Software-Steuer“ vor, die als ein Prozentsatz auf den Preis eines Computers aufgeschlagen würde. Eine Behörde wie die National Science Foundation sollte das Geld dann für die Entwicklung von Software verwenden. “The consequences: The computer-using community supports software development.” (http://www.gnu.org/gnu/manifesto.html) Fordert er heute nicht mehr, aber die Idee war die gleiche: Was allen nützt und von allen frei genutzt werden kann, wird in einer pauschalen Umverteilung von allen bezahlt.

    @30. DieterK: 1. Grassmuck widerspricht sich laufend selbst. Es ist beim besten Willen keine klare Linie zu erkennen. 2. Eine sinnvolle Diskussion kann nur auf Basis einer schriftliche Ausarbeitung / Darstellung des Konzepts “Kulturflatrate” erfolgen.

    1. Ich hoffe, ich habe zumindest den einen oder anderen vermeintlichen Widerspruch aufklären können.

    2. Auch hier d’accord. Lasst uns das gemeinsam verschriftlichen. Ein FAQ ist ein bewährtes Format dafür. Wer kritische Fragen und konstruktive Ideen für mögliche Antworten beisteuern möchte, ist eingeladen ins Netzpolitik-Wiki:
    http://netzpolitik.org/wiki/index.php/Kulturflatrate_FAQ. Ich schaff’s grad nicht mehr, aber morgen stelle ich da mal eine erste Liste von Fragen u.a. aus diesem Thread und auch ein paar Antworten rein. Wenn wir mit konnektiver Intelligenz Betriebssysteme und Enzyklopädien hinkriegen, kriegen wir diese Nuss auch gemeinsam geknackt.

    1. vgrass: Zunächst vielen Dank, dass Sie sich der Kritik hier stellen und sich intensiv inhaltlich damit auseinandersetzen.

      „Der Markt hat in vielen Bereichen versagt: Gesundheitsversorgung (s. USA), Eisenbahn, Wasserversorgung etc. (s. Club of Rome, Grenzen der Privatisierung, s. aktuelle Bankenkrise) und eben auch Tauschbörsen. Bürokratie und Zentralismus gibt es in Unternehmen auch (s. extremer Konzentrationsgrad in allen Medienmärkten). „

      Ich bestreite zunächst Ihre Prämisse. So pauschal lässt sich m. E. ein quasi-General-Marktversagen nicht feststellen. Im übrigen halte ich es nicht für sachgerecht, das kulturelle Schaffen wirtschaftlich gleichzusetzen mit der öffentlichen Daseinsvorsorge in Bezug auf elementarste Güter. Kulturschaffen lebt primär von Staatsferne und Freiheit, höchstens nachrangig von einer öffentlichen Pflicht zur Bereitstellung und Förderung kultureller Leistungen.

      Was Ihre Entgegnung zu den Pauschaleneffekten angeht: Sie haben recht – auch in den von Ihnen angeführten Fällen zahlen Nichtprofiteure für diejenigen mit, die Leistungen genießen. Aber ist das ein Grund, diesen an sich unerwünschten und unbilligen Effekt auf weitere Bereiche auszudehnen? Nach meinem Dafürhalten spricht dies im Gegenteil eher dafür, diese Effekte hinzunehmen, soweit sie unvermeidlich sind, im übrigen aber kritisch zu hinterfragen und nicht weiter auszudehnen.

  22. Natürlich würden nicht alle CC-Lizenzen durch eine Kulturflatrate obsolet, da nur ein Teil der mit CC vom Urheber steuerbaren Nutzungsrechte geregelt wird.

    Im K-Flat-System darf man noch lange nicht jeden Song in einem anderen Werk (Werbespot, Remix etc.) weiter verarbeiten, kommerziell nutzen etc.

  23. Zunächst mal Danke an Volker, für seine Mühe auf alle Beiträge zu antworten. Das damals von Stallman vorgeschlagenen System der „Software Tax“ bezog sich auf eine Abgabe beim Kauf eines Computers (mit der Option diese Abgabe durch freiwillige Zahlungen an ausgewählte Projekte zu ersetzen) ohne eine Erfassung der Häufigkeit der Nutzung des Computers/der Software. Die Idee einer pauschalen Umverteilung ist zwar dieselbe, die Umsetzung unterscheidet sich aber.
    Außerdem setzt die „Software Tax“ ja freie Software voraus, bei der Kulturflatrate sehe ich diese Voraussetzung eher durch die Hintertür, die allgemeine Verwendung wird durch die Abgabe legal, obwohl die Werke eigentlich nicht frei sind. Dass durch die Kulturflatrate quasi eine CC-NC Lizenz für sämtliche Werke geschaffen wird sehe ich leider nicht, die Frage der Bearbeitung und die weitere Verwendung/Wiederveröffentlichung scheint mir in diesem Kontext kaum klärbar.

    Ein Merkmal der Kritik von Lessig als prominentestem Vetreter am Urheberrecht bzw. Copyright ist doch, dass die Ansprüche der Verwertungsgesellschaften (vermittelt und in anderer Form der Autoren/Künstler) soweit gehen (und rechtlich abgesichert sind), dass die Verwendung, Verbreitung und Bearbeitung von Kulturgütern soweit eingeschränkt und behindert sind, dass unsere Kultur als solche darunter leidet („nobody can do to Walt Disney what Walt Disney did to the Brothers Grimm“)

    Irgendwie habe ich mit dem Konzept der Kulturflatrate ein ungutes Gefühl, weil bestimmte Momente des bestehenden restriktiven Urheberrechts zementiert werden, ich sehe noch nicht wie dies zu einem ‚freieren‘ Umgang mit Kultur und Wissen führen soll. Vielleicht soll eine K-Flatrate dies auch gar nicht leisten und ich überfrachte das Konzept.

  24. @Vgrass (33):
    Vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Ich habe versucht, Ihren Kommentar in meine Kritik einzuarbeiten, wenn ich etwas falsch verstanden habe, bitte ich um Korrektur. Danke.

    Sie plädieren zurecht für kollektive Rechteverwertung und für Pauschalabgaben (im Gegensatz zu Einzelabrechnungen über digitales Rechtemanagement und ähnliche „Innovationen“). Kritik a la „Enteignung“, „Kommunismus“ ist unberechtigt. Ihr Ansatz wird aber sofort problematisch, weil über eine als urheberrechtliche Pauschalabgabe konstruierte „Kulturflatrate“ nicht nur die Rechteinhaber entschädigt, sondern auch noch Kultur gefördert, Künstler/Urheber/Konsumenten gestärkt und das Allgemeinwohl gesteigert werden soll. Das sind alles ehrenwehrte Ziele. Aber sind sie auch miteinander kompatibel? Und wieviel Geld braucht man, um nachhaltige Effekte zu erzielen? Und ist die Einführung einer weiteren urheberrechtlichen Pauschalabgabe der richtige Weg, um diese Ziele zu realisieren?

    Auf welchen Paragrafen des Urheberrechtsgesetz stützt sich das Konzept, eine als urheberrechtliche Pauschalabgabe konstruierte „Kulturflatrate“ auf Basis einer Schrankenregelung zur Finanzierung von „solidarischer Umverteilung“ zu verwenden? Worauf stützt sich die Forderung, dass die Rechteinhaber auf einen Teil ihrer Einnahmen zugunster von Kulturförderung verzichten sollen? Ist Kulturförderung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe oder sollen dafür einzelne gesellschaftliche Gruppen (hier: Künstler / Urheber / Medienindustrie) dafür zahlen?

    Bei Urheberrechtspauschalen geht es um die Entlohnung / Entschädigung der Rechteinhaber als Gegenleistung für ein spezifisches Recht der Konsumenten (hier: „privater nicht-kommerzieller Tausch über P2P-Systeme). Das hat wenig (nichts) mit Umverteilung / Kulturförderung zu tun. Wenn nur ein geringer Teil der Einnahmen aus einer „Kulturflatrate“ zur Kulturförderung verwendet wird, dann ist die Behauptung, die „Kulturflate“ diene der Kulturförderung, ein Etikettenschwindel.

    Einerseits stellen Sie eine ganz genaue Abrechnung nach Abrufzahlen bis weit in den Long Tail hinein in Aussicht, andererseit soll noch genug Geld zur „solidarischen Umverteilung“ übrigen bleiben. Wo kommt dieses Geld her?

    Ergängzung nach Lesen des Kommentars: Aha. Gemeint ist also eine Abgabe, die sich nicht nahtlos in das bisherige System einpasst. Dann fällt aber auch die Begründung mit der Schrankenregelung weg. Oder? Im Kommentar wird die im Podcast in Aussicht gestellte „gerechte“ Verteilung ja schon wieder relativiert. Aber solange auf Basis der Tauschvorgänge verteilt werden soll, kann der Long Tail so lang werden wie er will: Daran das 85 bis 90 Prozent der Einnahmen bei 10 bis 15 Prozent der Rechteinhaber laden, wird sich nicht viel ändern.

    Wenn die „Kulturflaterate“ als urheberrechtliche Pauschalabgabe konstruiert ist, gibt es keinen Grund, die bestehenden Verwertungsgesellschaften auszuschließen. Warum auch? Woher soll die neue Behörder/Organisation die zur Erfassung der getauschten Werke / Identifizierung der Rechteinhaber / Verteilung der Gelder usw. benötigten Informationen haben?

    Wie kann bei der Ermittlung der Downloadzahlen festgestellt werden, ob es sich um privaten nicht-kommerziellen Tausch urheberrechtlich geschützter Werke handelt (für die „Kulturflatrate“ relevant) oder um die Verbreitung von Werbung (z.B. Musik, die zum kostenlosen Download angeboten wird)? Oder um illegal verbreitete Werke (unveröffentlichte Musik)? Oder um Werke, deren urheberrechtlicher Schutz bereits abgelaufen ist?

    Nielsen Rating / andere Marktforschungsunternehmen liefern Daten: diese kommerziellen Unternehmen forschen im Auftrag der Industrie und die hat nicht das geringste Interessen, die Downloads im Long Tail zu erfassen. Wer bezahlt das? Wer kontrolliert? Sogar Jim Griffith (Berater von Warner Music) weiß, dass die ermittelten Zahlen nur Annäherungswerte sind („Heutzutage ist die Überwachung der Tauschbörsen eine Kunst, keine Wissenschaft“.) Die Aussagen im Podcast zu diesem Komplex, das Manipulationsbeispiel usw. gehen weit an der Realität vorbei.

    Pauschalabgaben (Leermedienabgabe, Kopiergebühr usw.) sind (in)direkt an die tatsächliche Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke gebunden. Dies wäre im Fall Ihrer „Kulturflatrate“ die Nutzung von P2P-Systemen zum Tausch urheberrechtlich geschützter Werke. Tatsächlich schlagen Sie aber eine an den Internetanschluss gekoppelte Zahlung vor, vollständig unabhängig davon, ob tatsächlich irgenwelche z.Zt. urheberrechtlich illegale Handlungen vorgenommen werden oder nicht. Damit ist die „Kulturflatrate „ keine Urheberrechtspauschale, sondern eine (Zwangs-)Gebühr/Steuer.

    Ergänzung nach lesen des Kommentars: Die Bindung mag bei der Leermedienabgabe ziemlich indirekt sein, ist aber vorhanden. Warum keine „Kulturflatrate“ auf Handys, damit kommt man auch ins Internet?

    Kulturförderung gehört in Deutschland zu den Aufgaben der Länder, wird über Steuern finanziert und – nach gesellschafltlich ausgehandelten Kriterien – verteilt. Wie passt eine als urheberrechtliche Pauschalabgabe konstruierte „Kulturflatrate“ in dieses System? Schon das Eingliedern gewerblicher Schutzrechte als verwandte Schutzrechte iin das Urheberrecht war ein schwerer Fehler. Über das Urheberrecht auch noch über das gegenwärtige (minimale) Maß hinaus Kulturförderung betreiben zu wollen, ist vom Ansatz her falsch. Das die GEMA (andere Verwertungsgesellschaften?) einen geringfügigen Teil ihrer Einnahmen mit dem Ziel der Kulturförderung (unter ihren Mitgliedern?) umverteilt, ist schön, aber gesamt-gesellschaftlich betrachtet von geringer Bedeutung.

    Wenn es also einen neuen „sozialen Vertrag“, Kulturförderung und Umverteilung usw. geben soll, muss bei der Verteilung der Steuereinnahmen angesetzt werden. Genug Geld zum Kauf maroder Banken, für Abwrackprämien etc. ist offensichtlich vorhanden, da sollten sich auch noch ein paar Milliarden Euro für die Kulturförderung abzweigen lassen. Vielleicht ist aber auch die Einführung einer speziellen Kultursteuer notwendig / sinnvoll? Dann aber nicht auf der Basis Schrankenregelung / Pauschalabgabe / Urheberrecht.

    Ergänzung nach lesen des Kommentars: Dies gilt erst Recht, wenn die Medienindustrie (die Verwertungsgesellschaften?) von der Verteilung ausgeschlossen werden sollen. Warum eigentlich? Auf welcher Rechtsgrundlage. Solange die Verwertungsverträge so sind wie sie sind, wird sich auch mit einer Kulturflatrate wenig ändern. Um die Situation der Interpreten (Komponisten geht es dank GEMA ja relativ gut) nachhaltig zu verbessern, muss am Vertragsrecht angesetzt werden.

    Für mich vollkommen unverständlich ist der zweite Aspekt Ihres Konzepts: die Legalisierung des „privaten nicht-kommerziellen Tauschs“ urheberrechtlich geschützter Materialien über Tauschbörsen. Und zwar nur über Tauschbörsen.

    Warum soll ausgerechnet die Legalisierung von Tauschbörsen ein Beitrag zur Kulturförderung sein? Im Vergleich zu anderen privaten nicht-kommerziellen Tauschformen, bei denen, wie in Blogs und Foren, auch Hintergrundwissen usw. verbreitet und Öffentlichkeit hergestellt wird, ist der anoyme Tausch über von „Dienstleistern“ wie PirateBay zur Verfügung gestellte Links eine ausgesprochen einsame / trostlose / asoziale Form sozialen Miteinanders. P2P-Distribution mag technologisch die effektivste Tauschform sein. Aber wie sieht es in Bezug auf den gesellschaftlichen Nutzen aus? Liegt der nicht bei Tauschformen, die Diskussionen über die getauschten Werke, die Produktionsbedingungen (potenziell die Gesellschaft) ermöglichen, wesentlich höher?

    Warum also diese Fixierung auf Tauschbörsen? Nur weil diese vermeintlich relativ einfach zu überwachen sind? Warum sollen nicht alle Formen des „privaten nicht-kommerziellen Tauschs“ erlaubt werden? Wie soll den „Kulturflatrate“-zahlenden EiSePi-Kunden vermittelt werden, dass sie auf ihren Blogs weiterhin keine urheberrechtlich geschützten Werke zum Download anbieten dürfen, dass der Download urheberrechtlich geschützter Musik von MP3-Blogs trotz „Kulturflatrate“ VERBOTEN bleibt?

    Universal / Nokia: Das ist ein Beispiel für eine uralte Form der kollektiven Rechteverwertung / Lizenzierung, die z.B. als Basis für den Musikeinsatz im Radio seit fast 100 Jahren bewährt ist. Was hat das mit dem Konzept Ihrer „Kulturflatrate“ zu tun? Kein Handy-Käufer wird zum Abschluss eines Musikabos gezwungen. Jedenfalls noch nicht.

    Private Lizenzverträge sind etwas völlig anderes als gesetzliche Schrankenregelungen. Schrankenregelungen gehören zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen privater Lizenzvereinbarungen. Worauf es ankommt, sind gesetzliche Rahmenbedingungen, die sicherstellen, das private Lizenzvereinbarungen zwischen Medien- und Technologieindustrie nicht zulasten von Künstlern, Konsumenten und der Gesellschaft gehen. Das ist ein von fundamentaler Bedeutung für die weitere gesellschaftliche Entwicklung.

    Musikmanager denken nicht über die Einführung einer „Kulturflatrate“ (in Ihrem Sinne) nach, sondern über eine Zwangsabgabe als Ausgleich für angebliche Verluste (in Deutschland) bzw. über die Lizenzierungsbedingungen für geschlossene Systeme (in Großbritannien und den USA). Das hat beides nichts Kulturförderung oder „solidarischer Umverteilung“ zu tun. Da muss ganz genau unterschieden werden, sonst gelingt es Gorny & Co., den (zumindest in gewissen Kreisen) relativ positiv konnontierten Begriff „Kulturflatrate“ zu kapern, um so die „Kommunikationsherrschaft“ (Zwanziger) zu erlangen.

    Ergänzung nach lesen des Kommentars: Die „Kommunikationsherrschaft“ fängt schon bei Ihrem Berechnungsbeispiel (Jenner) an: Ausgangspunkt für die Berechnung einer „Kulturflatrate“ können nicht die Umsatzzahlen von 1999/2000 sein. Ausgangspunkt muss sein: Wieviel erlöst die Medienindustrie zur Zeit mit der Distribution ihrer Inhalte über P2P?

    Zu CC:
    Die Diskussion um CC / Kulturflatrate muss gesondern geführt werden. Können Sie etwas zur Problematik NIN / CC / ASCAP / GEMA (vgl. http://netzpolitik.org/2009/nin-meistverkaufte-online-album-2008/) sagen? Danke.

  25. Schön, dass die Debatte weitergeht. Ich habe darin schon wieder eine Reihe wichtige und weiterführende Aspekte gefunden, komme heute nicht mehr dazu, darauf einzugehen. Was ich aber heute gemacht habe ist, wie versprochen, eine kleine Umrahmung und erste Fragen und Antworten zu stellen in: http://netzpolitik.org/wiki/index.php/Kulturflatrate_FAQ

    Wer sich daran beteiligen möchte, fühle sich herzlich eingeladen.

  26. @35 Niels: So pauschal lässt sich m. E. ein quasi-General-Marktversagen nicht feststellen.

    Ein General-Marktversagen hatte ich nicht behauptet und umgekehrt auch keine Planwirtschaft gefordert. Die Bundesrepublik übernimmt die Mehrheit bei einem insolvenzbedrohten BMG, und dann entscheiden Beamten des BKM, welche Alben produziert werden? Gruselige Vorstellung. Bei der Freiheit von Angebot und Nachfrage sind wird uns völlig eins – wo sie denn tatsächlich frei sind, d.h. frei von Monopolen. Informationsgüter sind aber de jure (gerade weil sie es de facto nicht sind) Monopolgüter. Wenn ich das neue Album von Robby William haben will, mir aber Ausstattung oder Preis eines Anbieters nicht gefallen, kann ich es (oder ein funktionales? informatives? emotionales? Äquivalent) nicht wie eine Zahnpasta von einem anderen Anbieter kaufen. Wäre Kulturindustrie tatsächlich ein Wettbewerbsmarkt, würden die Preise zu den Grenzkosten tendieren, im Digitalraum also gegen Null. Tauschbörsen sind, was Angebot und Nachfrage betrifft, ein perfekter Markt. Unterkonsum wg. mangelnder Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft ist ausgeschlossen. Wir haben ein perfektes Angebot, und die Nachfrage wird nicht von kulturexternen Kriterien (Geld) eingeschränkt.

    Bleibt das Problem der Unterproduktion – nicht weil Menschen nicht auch ohne Erlöserwartung Musik, Filme und Bücher erstellen würden, sondern weil sie keine Zeit dafür hätten, da sie ihren Lebensunterhalt mit andem verdienen müssten. Die KF ergänzt also einen perfekten Markt um ein Einnahmemodell für die Urheber.

    Wenn Medienunternehmen versagen, weil sie die neuen Medienverhältnisse den alten Geschäftsmodellen anpassen wollen, statt umgekehrt, dann werden sie vom Markt bestraft. Dann sollen sie nicht vom Staat eine Bestandssicherung fordern, also Gesetze, die die digitale Umwelt so zurichtet, dass sie für die alten, analogen Geschäftsmodelle passt. Dann müssen sie die Innovationsdynamik des Kapitalismus erleiden, also ganz klassisch mit Schumpeter die „creative destruction“. Oder um es aktuell mit Merkel zu sagen: Medienunternehmen sind nicht „systemrelevant“. Anders dagegen Kultur. Die „systemrelevant“ und elementar.

    @35 Niels: Im übrigen halte ich es nicht für sachgerecht, das kulturelle Schaffen wirtschaftlich gleichzusetzen mit der öffentlichen Daseinsvorsorge in Bezug auf elementarste Güter.

    Was könnte in einer Informations- oder Wissensgesellschaft elementarer sein, als kulturelle Güter? Dass alle Bürger ein Recht auf Teilhabe daran haben, ist Grundkonsens, der sich in öffentlicher Bildung und Wissenschaft, Bibliotheken, Museen, Rundfunk, Rechtsprechung, dem Enquetebericht Kultur des Bundestages etc. ausdrückt. Das Schöne an der digitalen Revolution: für die Bereitstellung braucht es keine öffentliche Infrastruktur mehr, das machen wir alle nebenher für einander.

    Bleibt die Vergütungsfrage. Die soll nicht etwa durch Unfreiheit und Staatsnähe gelöst werden, sondern durch einen neuen Sozialvertrag zwischen Kreativen und Gesellschaft. Auf den müssen wir uns erstmal einigen, durch Diskussionen wie dieser hier. Wo es dann Hemmnisse gibt (im Gesetz, bei VGs, ISPs etc.) soll der Gesetzgeber sie beseitigen, um die Umsetzung des Sozialvertrags zu ermöglichen.

    @35 Niels: Was Ihre Entgegnung zu den Pauschaleneffekten angeht: Sie haben recht – auch in den von Ihnen angeführten Fällen zahlen Nichtprofiteure für diejenigen mit, die Leistungen genießen. Aber ist das ein Grund, diesen an sich unerwünschten und unbilligen Effekt auf weitere Bereiche auszudehnen?

    Modelle für eine präzise Einzelabrechnung von Mediennutzung liegen, wie gesagt, vor: Kopplung von digitalen Werkstücken an individuelle Nutzer, weitgehende Aufgabe von Datenschutz, eine komplexe Schlüsselverwaltungsinfrastruktur, Waffenwettlauf zwischen Schutztechnologen und Hackern, neue Sicherheitslücken für Nutzer, Aufgabe der Nutzungsfreiheiten des Urheberrechts etc. Die perfekte Lösung gibt es nicht. Wir können nur jeweils die Vor- und Nachteile abwägen. Dabei schneidet die KF m.E. ziemlich gut ab.

    @36. Michael Schaller: Das damals von Stallman vorgeschlagenen System der “Software Tax” bezog sich auf eine Abgabe beim Kauf eines Computers (mit der Option diese Abgabe durch freiwillige Zahlungen an ausgewählte Projekte zu ersetzen) ohne eine Erfassung der Häufigkeit der Nutzung des Computers/der Software.

    Genau wie die Urheberrechtsabgabe beim Kauf eines Cassettenrecorders oder eines Brenners (ohne Erfassung der Nutzung) als quid pro quo für freies privates, nicht-kommerzielles Kopieren.

    Aber sicher mit Unterschieden: 1. Die Pauschalvergütung ist keine Steuer, sondern eine gesetzlich geregelte Abgabe an die Gemeinschaft der Urheber.

    2. Stallmans Idee, dass Käufer selbst entscheiden können, wohin ihr Geld fließt. Was mir dort eine interessante Option zu seien scheint, wo’s um die Finanzierung neuer Werke geht. Die Kultur-Flatrate geht natürlich Hand in Hand mit der alten Forderung und stellenweise ja auch schon Praxis, dass die Wissensgüter, die von allen bezahlt werden, auch allen gehören sollen. Neben den bisherigen Systemen zur Finanzierung von Kulturgütern in Umverteilung aller (entschieden, wie gesagt, durch Juries, Redaktionen, Intendanten, die zu fördernde Community selbst) finde ich die Idee, dass die Zahlenden, wir alle, mitentscheiden können, welche neuen Produktionen gefördert werden, sehr plausibel. Man könnte sich z.B. vorstellen, dass Kriterien für Kulturproduzenten ähnlich der Gemeinnützigkeitsprüfung aufgestellt werden, und alle, die die Kriterien erfüllen, können direkt von Bürgern Zahlungen entgegennehmen, die diese von einem Teil ihrer Kultursteuer oder Rundfunkgebühr befreit.

    Nicht plausibel finde ich die Pauschale-ja,-aber-ich-entscheide-wer-sie-bekommt-Idee in Bezug auf die Nutzung bestehender Werke. Wie vorgeschlagenen im Blur/Banff Proposal (2002) protokolliert von James Love (http://www.nsu.newschool.edu/blur/blur02/reports/blur02_user_love.pdf). In dem Fall ergibt sich m.E. der Anspruch auf eine angemessene Vergütung einfach aus der Nutzung. Darüber entscheiden ja eh die Nutzer. Aber X, Y und Z runterladen, dann aber entscheiden, dass die eigene Pauschale an A gehen soll, finde ich nicht zu rechtfertigen.

    @36. Michael Schaller:
    Außerdem setzt die “Software Tax” ja freie Software voraus, bei der Kulturflatrate sehe ich diese Voraussetzung eher durch die Hintertür, die allgemeine Verwendung wird durch die Abgabe legal, obwohl die Werke eigentlich nicht frei sind.

    Die Freiheiten der GPL sind Nutzung, Weiterverbreitung, Veränderung, alles auch kommerziell, unter Bedingung der Lizenzvererbung.

    Die KF würde Nutzung und Weiterverbreitung zulassen (aller Werke i.S.d. UrhRs, wobei SW, wie gesagt, separat zu diskutieren ist). Dass in Zeiten von nutzenerierten Inhalten Veränderungfreiheit gesetzlich zugelassen werden muss, fordern internationale Urheberrechtler (Gowers, Hugenholtz, Hilty, Wu) schon seit einiger Zeit, ganz unabhängig von der KF. Wenn die Remixing-Schranke kommt, wird zu klären sein, ob sie vergütungspflichtig ist (my guess: in USA/UK nach Art des unvergüteten Fair Use/Fail Dealing nicht, in Kontinentaleuropa etc. wohl). Wenn ja, ist es naheliegend, die Vergütung in die KF zu integrieren.

    Bleibt die Freiheit der kommerziellen Nutzung. Die ist auch für Software nicht unumstritten. Jemand kann eine brillante Programmiererin, aber eine lausige Geschäftsfrau sein. Nach GPL kann jemand, der ein brillanter Geschäftsmann, aber ein lausiger Programmierer ist, direkt mit ihr um Marktchancen konkurrieren ohne die Autorin an den Erlösen zu beteiligen, ja ohne sie auch nur fragen zu müssen. Software ist ein Prozess, kein Produkt, deshalb hält sich die Ungerechtigkeit in Grenzen. Ein Foto, Roman, Film sind irgendwann abgeschlossen. Von Dienstleistungen drumrum allein kann keiner leben. Die Entscheidung der CC-Köpfe, die NC-Option anzubieten, hat also durchaus gute Gründe. Und sie hat, beabsichtigte Effekte in der Medienwirklichkeit (Cory Doctorow, der seine Bücher als Bits unter NC freigibt, aber als Papier vorbehält; Magnatune etc.) Ich kenne natürlich auch die Gegenargumente (z.B. Erik Möller). Ein gewichtiges: Verbreitung von Werken in der Dritten Welt durch Kleinhändler, die nach NC illegal ist. Hier ist die Disukussion sicher noch nicht zu ende.

    D.h., die KF würde drei von vier Freiheiten bringen, nicht nur für freiwillig freilizenzierte Werke, sondern für alle. Und die Bedingung der Lizenzvererbung würde überflüssig, weil die Freiheiten eh gesetzlich gesichert sind. Ist nicht 1:1 die GPL, aber schon ziemlich nah dran.

    @37. DieterK: Auf welchen Paragrafen des Urheberrechtsgesetz stützt sich das Konzept, eine als urheberrechtliche Pauschalabgabe konstruierte „Kulturflatrate“ auf Basis einer Schrankenregelung zur Finanzierung von „solidarischer Umverteilung“ zu verwenden? Worauf stützt sich die Forderung, dass die Rechteinhaber auf einen Teil ihrer Einnahmen zugunster von Kulturförderung verzichten sollen?

    Ich verstehe nicht ganz, wo die Idee einer Umverteilung zulasten der Urheber herkommt. Eine Suche nach „Umverteilung“ in diesem Thread findet zwei Stellen: öffentliche Kulturförderung / Rundfunkgebühren und Stallmans Software Tax. Drei Versuche dazu: Einmal die große gesellschaftlich Umverteilung in diesem Sinne. Dafür gefällt mir Philippe Aigrains Konzept der wechselseitigen „creative contribution“ gut: Kreative tragen ihre Werke der Gesellschaft bei (durch Veröffentlichung) und die Gesellschaft trägt den Kreativen symbolische und pekuniäre Anerkennung (durch Wahrnehmung und Kritik sowie die KF) bei.

    Dann spezifischer das quid pro quo der Privatkopieschranke: alle dürfen kopieren und müssen bezahlen, die Urheber bekommen dafür ihren Teil – wobei die Idee auch im analogen Urheberrecht schon war, dass die, deren Werke häufiger kopiert werden, einen größeren Anteil bekommen, was aber bislang nur grob angenähert werden konnte und im Netz sehr viel präziser zu erreichen ist.

    In beiden Fällen sollen die Urheber aber nicht auf Einnahmen verzichten – außer man würde unterstellen, dass ein Verbot von Privatkopien und Tauschbörsen, dazu führen würde, dass deren Nutzer die Werke kauften. Das haben seriöse, empirische Studien widerlegt.

    Und drittens die solidarische Umverteilung innerhalb der Verwertungsgesellschaften, die je ca. 10% ihrer Einnahmen für kulturelle und soziale Zwecke verwenden. Dabei verzichten die Mitglieder tatsächlich auf einen Teil ihrer Einnahmen. Worauf sich das stützt? Auf das Urheberwahrnehmungsgesetz: § 7 „Der Verteilungsplan [der VG] soll dem Grundsatz entsprechen, daß kulturell bedeutende Werke und Leistungen zu fördern sind.“ Und § 8 „Die Verwertungsgesellschaft soll Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen für die Inhaber der von ihr wahrgenommenen Rechte oder Ansprüche einrichten.“ Die Ausgestaltung untersteht der Gemeinschaft der Urheber.

    @37. DieterK: solange auf Basis der Tauschvorgänge verteilt werden soll, kann der Long Tail so lang werden wie er will: Daran das 85 bis 90 Prozent der Einnahmen bei 10 bis 15 Prozent der Rechteinhaber laden, wird sich nicht viel ändern.

    Stimmt, wenn 90% der Tauschbörsennutzer nur die Brittney Spears‘ und Udo Jürgens‘ dieser Welt hoch- und runterladen würden, wäre das so. Hab grad keine Tauschbörsenzahlen zur Hand, die das Gegenteil belegen (jemand?). Hab aber gerade in die Diskussion mit Gorny, Chung etc. auf der Audio Poverty reingehört (http://audiopoverty.de/?page_id=840). Der Moderator beginnt mit der Studie von Will Page, wonach 85% aller kommerziell online angebotener Musik, 10 von 13 Millionen Stücken, nicht ein einziges Mal erworben worden sind. Anderson zweifelt die Ergebnisse natürlich an. Aber selbst wenn die 80/20-Regel auch in Tauschbörsen gelten sollte, wie wollte man begründen, dass dann nicht auch 20% der Kreativen 80% vom Kuchen bekommen sollen. Das Grundprinzip der KF sollte m.E., wie gesagt, sein: eine runtergeladene nutzbare Kopie = eine Vergütungseinheit.

    @37. DieterK: Wenn die „Kulturflaterate“ als urheberrechtliche Pauschalabgabe konstruiert ist, gibt es keinen Grund, die bestehenden Verwertungsgesellschaften auszuschließen. Warum auch?

    Das stimmt. Im Prinzip. Die KF ist an sich schon kompliziert genug. Warum sollten wir uns auch noch das Gema-Problem vornehmen? Leider kommt bei den Diskussionen um die KF aber immer der Punkt, wo die anwesenden Gema-Mitglieder sagen: schöne Idee, aber wenn die Gema das macht, sind wir dagegen. Von Mitgliedern der VG-Wort (mich eingeschlossen) und der VG Bild-Kunst kommt das Argument nicht, aber die Gema hat unter ihren Mitgliedern, denen sie ja eigentlich dienen sollte, einen phänomenal schlechten Ruf, insbesondere was den Einstieg ins Digitalzeitalter betrifft. Deshalb habe ich im Podcast von zwei Optionen gesprochen: entweder ist die Gema reformfähig (die Mitglieder, die sich in KF-Diskussionen dazu geäußert haben, sind pessimistisch, aber die Führung ist sich natürlich bewußt, dass sie ein Problem haben) oder es braucht eine neue VG.

    Meine Idee dazu: das neu eingeführte Recht auf Online-Verfügbarmachung ist eine Chance. (Ich weiß, dass die überwiegende Zahl der Gema-Mitglieder dieses Recht im Zusatz zum Wahrnehmungsvertrag längst übertragen haben, aber das können sie auch wieder entziehen.) Eine Chance, den historischen Fehler zu beheben, dass in VGs Urheber und Verwerter zusammengeschlossen sind. Man könnte sich zwei (Musik-)VGs denken: in der einen sind Urheber Mitglieder, in der anderen die Verlage. Natürlich schließen die beiden Vereinbarungen miteinander, so wie heute die Bereichs-VGs auch, z.B. in Bezug auf die Verteilung der ZPÜ-Einnahmen. Aber damit wären die Urheber um ihre ökonomischen Interessen als Urheber zusammengeschlossen und könnten
    gemeinsam gegenüber den Verwertern und in der Urhebergesetzgebung auftreten. Die in dem Begriff „Rechteinhaber“ unterstellte Interessenidentität, die meist zulasten der Urheber geht, würde ihre Plausibilität verlieren.

    Diese Überlegungen betreffen nicht den Kern der KF, aber man wird ihnen bei der Diskussion um die KF auch nicht entgehen. Ich sehe, wie gesagt, die Chancen auf ein transparentes, faires und solidarisches System im Prinzip bei Mitgliedsorgansiationen der Urheber unter öffentlicher Aufsicht für sehr viel besser als bei Lizenz-Deals zwischen Unternehmen. Das System der kollektiven Wahrnehmung ist eh von allen Seiten (EU-Wettbewerbskommission, Mitglieder) unter Druck, sich zu reformieren. Ich hoffe, in die richtige Richtung.

    @37. DieterK: Wie kann bei der Ermittlung der Downloadzahlen festgestellt werden, ob es sich um privaten nicht-kommerziellen Tausch urheberrechtlich geschützter Werke handelt (für die „Kulturflatrate“ relevant) oder um die Verbreitung von Werbung (z.B. Musik, die zum kostenlosen Download angeboten wird)? Oder um illegal verbreitete Werke (unveröffentlichte Musik)? Oder um Werke, deren urheberrechtlicher Schutz bereits abgelaufen ist?

    Spannende Frage. Die Antwort auf die letzten beiden Fälle scheint mir theoretisch nicht schwierig. Jemand, der ein Stück aus dem Studio abzweigt und veröffentlicht, bevor es der Urheber tut, verstößt gegen den heiligen Gral des Urheberrechts: das Erstveröffentlichungsrecht. Die Chance, entdeckt zu werden, ist relativ hoch. Die Strafe sollte abschreckend hoch sein. Kein Problem der KF.

    Gemeinfreie Werke: Eine VG sollte im Prinzip ihre Mitglieder, deren Werke und deren Erben kennen. 70 Jahre tote Urheber können keine Ausschüttung mehr bekommen. Nicht einzusehen, warum das so schwierig ist. In der Praxis allerdings wohl. Lessig schlägt seit langem die (Wieder-)Einführung einer Anmeldepflicht vor. Ein Problem, aber auch keines der KF.

    Nicht einfach ist die Unterscheidung kommerziell/nicht-kommerziell. Kommerzielle Werknutzung (iTunes, CocaCola verschenkt Musik) muß lizenziert und so bezahlt werden. Was kommerziell vergütet wird, wird aus der Auszahlung der KF rausgerechnet. Denkbar wäre, dass man eine kommerzielle Quelle an den Metadaten erkennbar macht. Bei der Erhebung wird man P2P-Protokolle berücksichtigen. Dann fehlen aber die Dowloads von nicht-kommerziellen Websites. Einige (z.B. archive.org) zeigen Downloadszahlen an, die man auswerten kann. Denkbar wäre, dass sich das als Konvention etabliert. Oder ein Protokoll, dass Downloads aus dem Server-Log übermittelt. Oder etwas in der Art des Zählpixels der VG-Wort, das kommerzielle Sites nicht, wohl aber Servants oder Tracker einbauen. Da geht’s um Metadaten- und Tech-Voodoo, bei dem ich, wie gesagt, nur begrenzte Kompetenzen und Fantasien habe. Hat jemand eine bessere Idee dafür?

    @37. DieterK: Nielsen Rating … forschen im Auftrag der Industrie

    Wenn uns kein besseres System einfällt, würden natürlich die VGs der Urheber den Auftrag dazu erteilen, mit ihrem Erkenntnisinteresse als Vorgabe.

    @37. DieterK: Warum keine „Kulturflatrate“ auf Handys, damit kommt man auch ins Internet?

    Stimmt, das hatte ich vergessen zu erwähnen. Wenn Mobiltelefone keine kommerziellen „walled gardens“ der Geräte- und Netzanbieter mehr sind, sondern normale Internet-Terminals, unterstehen die natürlich auch der KF. Sagen Peter Jenner und andere auch schon genau so.

    @37. DieterK: Schon das Eingliedern gewerblicher Schutzrechte als verwandte Schutzrechte iin das Urheberrecht war ein schwerer Fehler.

    Warum?

    @37. DieterK: Vielleicht ist aber auch die Einführung einer speziellen Kultursteuer notwendig / sinnvoll?

    S.o.: Unterschied zwischen Förderung neuer Werke und Vergütung für die tatsächliche Nutzung bestehender Werke. Letztere könnte man auch über eine Kultursteuer machen. Fisher hat eine Kopplung an die Einkommensteuer, also mit Progression, als die gerechteste Lösung vorgeschlagen. Aber dann wird man auf das Argument der Staatsferne antworten müssen (s.o.)

    @37. DieterK: Um die Situation der Interpreten (Komponisten geht es dank GEMA ja relativ gut) nachhaltig zu verbessern, muss am Vertragsrecht angesetzt werden.

    Für alle kommerziellen Nutzungen wäre es wünschenswert, das Urhebervertragsrecht zu stärken (kein total buy-out, angemessene Vergütung). Für den nicht-kommerziellen Tausch hilft das aber nicht.

    @37. DieterK: Warum also diese Fixierung auf Tauschbörsen?

    Weil sie im Zentrum der Debatte über Urheberrechtsverschärfung stehen. Zur Einbeziehung von Websites etc. s.o.

    @37. DieterK: Musikmanager denken nicht über die Einführung einer „Kulturflatrate“ (in Ihrem Sinne) nach

    Peter Jenner ist Emeritus-Chef der UK Musikmanager-Vereinigung und spricht sich kenntnisreich über eine KF in meinem Sinne aus.

    @37. DieterK: Da muss ganz genau unterschieden werden, sonst gelingt es Gorny & Co., den (zumindest in gewissen Kreisen) relativ positiv konnontierten Begriff „Kulturflatrate“ zu kapern,

    Schon passiert als der Universal-Chef Deutschland von KF im Sinne einer Streaming-Pauschale a la Napster sprach. Deshalb reden wir hier darüber, was wir genau damit meinen.

    @37. DieterK: Können Sie etwas zur Problematik NIN / CC / ASCAP / GEMA (vgl. http://netzpolitik.org/2009/nin-meistverkaufte-online-album-2008/) sagen?

    Nichts, was ich zu Lessig und NC-Geschäftsmodellen nicht schon gesagt hätte.

  27. @vgrass

    1. „Ich verstehe nicht ganz, wo die Idee einer Umverteilung zulasten der Urheber herkommt.“

    Im Podcast begründen sie die Einführung einer „Kulturflatrate“ nicht nur mit der Entschädigung/Vergütung der Urheber, sondern auch mit der „Kulturförderung“. Das habe ich so verstanden, dass mit den eingenommenen Geldern nicht nur die Rechteinhaber entschädigt, sondern auch Kultur gefördert werden soll. Wenn sie die Entschädigung der Rechteinhaber als Kulturförderung verstehen, dann erledigt sich meine Kritik. Aber dann ist die Leermedienabgabe auch eine „Kulturflatrate“.

    2. Eingliederung gewerblicher Schutzrechte als verwandte Schutzrechte in das Urheberrecht.

    Dies war ein Fehler, weil dadurch zum Beispiel die Inhaber von Leistungschutzrechten von den für Urheber geltenden speziellen Bedingungen profitieren (extreme lange Schutzfristen im Vergleich zu anderen gewerblichen Rechten, Patenten usw.). Da Sie die „historische Fehlentscheidung“ der gemeinsamen Mitgliedschaft von Verwertern und Urhebern in den Verwertungsgesellschaften beklagen, gehe ich davon aus, dass Ihre Frage rhetorisch gemeint war und Ihnen die Problematik bekannt ist.

    3. „Man könnte sich zwei (Musik-)VGs denken: in der einen sind Urheber Mitglieder, in der anderen die Verlage.“

    Also ich könnte mir mindestens vier (Musik-)VGs denken: Interpreten und Labels haben schließlich auch berechtigte Interessen.

    4. „Die Gema hat unter ihren Mitgliedern, denen sie ja eigentlich dienen sollte, einen phänomenal schlechten Ruf, insbesondere was den Einstieg ins Digitalzeitalter betrifft.“

    Das stimmt. Aber ist der schlecht Ruf auch gerechtfertigt? Hat die GEMA die Online-Verwertung von Musik verhindert/verzögert oder waren das die Labels? Scheitert die Lizenzierung von Samples an der GEMA oder an den Labels?

    Die totale Unkenntnis (viel zu) vieler GEMA-Mitglieder ist erschreckend. Da gibt es sogar so genante E-Musik-Komponisten (das sind Komponisten, die laut GEMA-Statuten aus den Einnahmen von Dieter Bohlen & Co subventioniert werden), die nicht einmal wissen, dass die GEMA für Melodien und nicht für Soundschnipsel im Millisekundenbereich zuständig ist. Und solche Leute profilieren sich – unterstützt von ahnungslosen Journalisten/Bloggern – als GEMA-Kritiker.

    5. „Das Grundprinzip der KF sollte m.E., wie gesagt, sein: eine runtergeladene nutzbare Kopie = eine Vergütungseinheit.“

    Ein „runtergeladener nutzbarer“ Song ist eine Vergütungseinheit (VE) wert, ein „runtergelandenes nutzbare“ Album ist eine VE wert, ein „runtergeladenes nutzbares“ Buch ist eine VE wert, ein„runtergeladener nutzbarer“ Film (Hollywood) ist eine VE wert, ein „runtergeladener nutzbarer“ Blogbeitrag ist eine VE wert?

    Ich hoffe, in Ihrem System ist ein Faktor vorgesehen, der die VEs je nach der Werkkategorie (und diversen zusätlichen Kriterien)gewichtet, aus der die „runtergeladene nutzbare Kopie“ stammt.

    Selbst wenn durch totale Überwachung der nicht-kommerziellen P2P-Systeme, die Herausfilterung der nicht relevanten Tauschvorgänge, der Entwicklung komplizierter Bewertungskriterien usw. in Verbindung mit der Gründung Duzender neuer Verwertungsgesellschaften eine höhere Verteilungsgerechtigkeit erreicht werden sollte (was ich bezweifle), würden die Kosten – die Beträge, die die 10 bis 15 Prozent der Rechteinhaber am langen Ende des „long tail“ erhalten würden, wären so gering, dass eine Auszahlung viel zu teuer käme – alle eventuellen positiven Effekte zunichten machen.

    Ganz zu schweigen davon, dass Sie offenbar den Kreis der Bezugsberechtigten (durch Beteiligung der CC-Lizenzgeber an den Einnnahmen aus der „Kulturflatrate“) vervielfachen (um welchen Faktor? Haben Sie davon eine ungefähre Vorstellung?) wollen. Und was ist eigentlich mit den Urhebern/Rechteinhabern, die weder einer Verwertungsgesellschaft angehören, noch ihre Werke unter NC-CC-Lizenzen stellen?

    6. „Peter Jenner ist Emeritus-Chef der UK Musikmanager-Vereinigung und spricht sich kenntnisreich über eine KF in meinem Sinne aus.“

    Jetzt verstehe ich, warum ich Ihre „Kulturflatrate“ nicht verstehe :)
    Den Überlegungen von Peter Jenner konnte ich auch schon immer schwer folgen. Peter Jenner, 13.11.2006:

    “But if you say that if mobile phones and ISPs want to distribute music in a non-commercial fashion, then they should pay for that right. And if you swear that you’re not going to listen to any music, you’re not going to pay. It’s going to be very hard for you not to pay, and the network is keeping an eye on you to see you don’t download any music. And if you do without a license, we’ll sue the hell out of you – because you’ve been offered a cheap deal like the TV license.” http://www.theregister.co.uk/2006/11/03/peter_jenner/:

    Telfongesellschaften und ISPs sollen Lizenzgebühren dafür zahlen, dass sie Musik „in a non-commercial fashion“ verteilen. Wer keine Musik hört, zahlt nichts. Das klingt für mich ganz und gar nicht nach einer Pauschalabgabe im Sinne Ihrer „Kulturflatrate“.

    Später hat Jenner dann in Richtung Steuer auf Internet-Anschlüsse gedacht. Aber eine Steuer soll Ihre “Kulturflatrate” ja gerade nicht sein.

    Peter Jenner (im Gespräch mit Andrew Orlowski) 29.7.2008:

    „“It’s a tax in the same sense that when you get on a bus, you pay a fare. If you don’t, then tough shit, you get thrown off the bus.“

    That sounds like a tax – and compulsory. Is that fair if people don’t want music, or want to acquire it by some other means?

    „My taxes pay for the war in Iraq, I don’t agree with that, but I pay my taxes.“

    I [Andrew Orlowski] couldn’t find anyone apart from Pete Jenner to speak up for a blanket. And at various points, even Pete sounded like he didn’t want a tax, either (…) Tax or no tax? I felt as if Heiseinberg’s uncertainty principle was at work. A tax was raised, but as soon as it was examined, it changed form – morphing, rhetorically, into a „voluntary“ arrangement. Round, and round, and round we went. http://www.theregister.co.uk/2008/07/29/who_wants_a_music_tax/

    Was die Phonoindustrie unter dem Deckmantel einer „Kulturflate“ will, geht in Richtung Choruss (Jim Griffin, WMG). Und diese Modell hat Lindoff gerade als Mogelpackung enttarnt:
    http://www.ip-watch.org/weblog/2009/03/17/chorusss-covenant-the-promised-land-maybe-for-record-labels-a-lesser-destination-for-everyone-else/

  28. danke!

    markus ist aber mal wieder zu viel leise und die qualität des gesamten audio-files ist zimelich mies. bitte darauf achten, sonst macht das hoeren keinen spass.

  29. Eine kurze und leider schon wieder viel zu späte Antwort @DieterK:

    1. Aber dann ist die Leermedienabgabe auch eine „Kulturflatrate“.

    Genau, sie ist die direkte Vorlage für die KF.

    4. Aber ist der schlecht Ruf auch gerechtfertigt? … Die totale Unkenntnis (viel zu) vieler GEMA-Mitglieder ist erschreckend.

    Diese Diskrepanz scheint mir zumindest eines klar zu machen: mit der Transparenz, der Vermittlung und dem demokratischen Meinungsaustausch in dieser Mitgliederorganisation steht es nicht zum besten. Wenn Sie recht haben, dass Unkenntnis ein wichtiger Grund für den schlechten Ruf der GEMA ist, dann wäre die Lösunge eine offene, breite Diskussion, z.B. ein Blog, in dem die Vorwürfe ausgesprochen, ggf. Unkenntnisse korrigiert und sich zu neuen Sachverhalten wie CC und KF Meinungsbilder bilden können — GEMA 2.0. Ich unterstelle den GEMA-Oberen keine Böswilligkeit, ehrlich. Aber mir scheint dass die Kanalisierung des Unmuts in Einzelgespräche und Mitgliederversammlungen verhindert, ihn wirksam werden zu lassen. Dann bleiben Leute nur zähneknirschend Mitglieder oder treten aus oder lassen sich von vermeintlichen Alternativen zur GEMA locken (http://www.heise.de/newsticker/Jamendo-positioniert-sich-als-Alternative-zur-GEMA–/meldung/135470).

    Von der GEMA ist ein solches offenes Forum wohl nicht zu erwarten. Schließe ich aus Ihren Äußerungen richtig, dass Sie GEMA-Mitglied sind? Möchten Sie nicht die Inititiative ergreifen? Ich bin sicher, Sie hätten eine Menge Mitstreiter.

    5. Ich hoffe, in Ihrem System ist ein Faktor vorgesehen, der die VEs je nach der Werkkategorie (und diversen zusätlichen Kriterien)gewichtet

    Natürlich muss ein Film anders vergütet werden als ein Song.

    5. Selbst wenn durch totale Überwachung der nicht-kommerziellen P2P

    Eine totale Überwachung ist weder wünschenswert noch notwendig. Für die Erhebung der Downloads hat Philippe Aigrain in Internet & Creation (http://paigrain.debatpublic.net/?page_id=171, Kapitel 9) ein Modell entwickelt und empirisch überprüft, wonach für die Bevölkerung von Frankreich ein Panel von 100.000 Freiwilligen, die Plug-Ins installieren, die anonymisierte Daten übertragen, ausreicht, um mit guter Präzision die Vielfalt der genutzten Werke zu erfassen, selbst wenn zur Betrugsverhinderung nur ein geringer Anteil davon ausgewertet wird.

    Griffin arbeitet bei Chorus an einer Reihe von Techniken zur Erhebung, die ebenfalls Datenschutz gewährleisten und weit entfernt von einer totalen Überwachung gute Ergebnisse versprechen.

    5. würden die Kosten … alle eventuellen positiven Effekte zunichten machen.

    Es würde Geld für Tauschbörsennutzung fließen, die heute völlig unvergütet ist.

    Dagegen die sozialisierten Kosten für HADOPI (die neue Behörde, die in Frankreich für die Three Strikes eingerichtet werden soll): offizieller Haushalt 6,7 M€/Jahr plus Kosten für den Umbau der Infrastuktur der ISPs, um die Inhaber von IP-Adressen identifizieren zu können: 70 M€ (nach Schätzung des „Superior Council for IT“ des französischen Wirtschaftsminsiteriums) plus geschätzte jährliche Betriebskosten für die ISPs: 10-20 M€ plus die Verschickung von zehntausenden von Warnbriefen pro Tag, die das französische Kulturministerium schätzt, plus Ausbau der Kapazitäten des Justizapparats, die die Einsprüche von tausenden von abgeschalteten Internnutzern bearbeiten müssen. Also erhebliche Summen, die die Steurzahler und die Internetnutzer bezahlen müssen. Alles in der unbewiesenen Annahme, dass sich dadurch die Absatzchancen für Urheberprodukte verbessern lassen und letztlich die Urheber mehr Geld bekommen.

    Wo ist dieses Geld besser investiert: in einer Infrastruktur für die Vergütung von Urhebern oder in einer für die Unterdrückung von Tauschbörsennutzung?

    5. Und was ist eigentlich mit den Urhebern/Rechteinhabern, die weder einer Verwertungsgesellschaft angehören …?

    Die gehen, wie bei der Ausschüttung der Privatkopiepauschalen, leer aus. Wer das Geld, das ihm zusteht, nicht in Anspruch nimmt, den kann man kaum dazu zwingen.

    6. Peter Jenner … Tax or no tax?

    Zunächst vorsicht: „tax“ ist nicht „Steuer“, sondern allgemein eine verpflichtende Abgabe oder Gebühr, wie Jenners Busgebühr zeigt. Und in der Frage, ob die KF freiwillig sein soll oder für alle Internetzugänge verpflichtend, bin ich, wie Jenner, noch nicht vollständig entschieden.

    Die Leermedienabgabe ist verpflichtend, die Rundfunkgebühr auch, beides unabhänig von der tatsächlichen Nutzung, begründet aus der Möglichkeit einer Nutzung. Bei der KF wollen wir ja gerade keine Nutzer erfassen, aber wir wissen, dass heute etwa die Hälfte der Internet-Nutzer Tauschbörsen benutzen (Für die Niederlande s. die Studie „Ups and Downs“ (Paul Keller hat sie hier gepostet: http://netzpolitik.org/2009/ups-and-downs-file-sharing-ist-gut-fr-die-oekonomie/): 44% (N = 1.500, S. 63). Kann man die anderen 56% zwangsverpflichten? Kann man davon ausgehen, dass sie Tauschbörsen deshalb nicht nutzen, weil sie illegal sind und es tun würden, wenn das nicht mehr der Fall ist? Die Anfang März vorgestellte STIM-Umfrage (N=1.123, die anonym einen Fragebogen im Internet ausgefüllt haben) ergab, dass 86,2% interessiert sind, eine optionale Abo-Gebühr für Tauschbörsennutzung zu bezahlen. (http://translate.google.com/translate?hl=de&langpair=sv|en&u=http://sydsvenskan.se/kultur-och-nojen/article418349/Stim-vantar-pa-natoperatorerna.html&prev=/translate_s%3Fhl%3Dde%26q%3Dsurvey%2Bstim%2B86,2%26sl%3Den%26tl%3Dsv).

    Wären der Nachweis des Nettowohlfahrtsgewinns durch P2P (Ups and Downs) plus die erklärte Bereitschaft von 86%, zu zahlen (STIM), hinreichend, um die KF verpflichtend zu machen?

    6. Was die Phonoindustrie unter dem Deckmantel einer „Kulturflate“ will, geht in Richtung Choruss (Jim Griffin, WMG). Und diese Modell hat Lindoff gerade als Mogelpackung enttarnt:

    Griffin mit der Phonoindustrie gleichzusetzen, ist ein bisschen übertrieben. Er setzt sich seit der Jahrtausendwende für eine Version der KF ein und hat dafür eine Menge Prügel von der Phonoindustrie bezogen. Wie Jenner (und mir hier), wird ihm vorgeworfen, dass er unklare Aussagen macht. Aber das kann bei einem solchen explorativen Unterfangen auch gar nicht anders sein. Er spielt Varianten durch, redet mit allen Parteien und entwickelt diverse Technologien. Ich sehe Choruss als ein Testbed, ein Proof of Concept in der Inselsituation von Unis/Colleges, aus dem nützliche Erfahrungen für die nächsten Schritte hervorgehen werden.

    Lincoffs Kritik richtete sich auf ein juristisches Detail. Griffin denkt daran – auch das ist noch nicht entschieden –, dass die Studierenden für ihre monatliche Zahlung keine Lizenz erhalten sondern eine „Zusicherung, nicht zu klagen“. Die Schwächen dieses Ansatzes hat Lincoff in seiner Kritik aufgezeigt. Aber nicht, weil er Griffins Arbeit für eine „Mogelpackung“ hält, sondern weil er sich für einen anderen Ansatz einsetzt. Sein „Digital Transmission Right“ soll „a Combination of Direct
    Licenses and Voluntary Collective Rights Management“ sein, was m.E. ebenfalls problematische Aspekte beinhaltet. (Bennett Lincoff, Common Sense, Accommodation and Sound Policy for the Digital Music Marketplace, in: Journal of International Media and Entertainment, Winter 2008, http://www.bennettlincoff.com/CommonSense.pdf)

    Wir werden morgen auf der re:publica über die KF sprechen: http://programm.re-publica.de/2009/events/361.de.html

    Würde mich freuen, wenn wir die Diskussion dort fortsetzen könnten.

  30. @vgrass:

    Danke für die Antworten.

    Nein, ich bin kein GEMA-Mitglied. Als stolzer (Mit-)Inhaber diverser musikalischer Urheber- und Leistungsschutzrechte bin ich – in realistischer Einschätzung des Marktes – bislang davon ausgegangen, dass eine GEMA-/GVL-/SoundExhange-Mitgliedschaft wenig Sinn macht. Und ich fürchte, daran würde sich auch nach der Einführung einer „Kulturflatrate“ nichts ändern.

    „Leermedienabgabe ist die direkte Vorlage für die Kulturflatrate (…) Die [Nicht-Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft] gehen, wie bei der Ausschüttung der Privatkopiepauschalen, leer aus.“

    Erklären Sie das mal den Verfechtern des Modells bzw. der diversen Modelle „Kulturflatrate“. Soweit ich die Diskussionen verfolgt habe, gehen die meisten KF-Fans davon aus, dass über die „Kulturflatrate“ umverteilt (in Richtung des „long tails“) bzw. ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ für „Kreative“ (alle selbsternannten „Künstler“) finanziert werden kann/soll.
    Ein Ende der Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern wäre zwar begrüßenswert, aber insgesamt würde sich durch die Einführung Ihrer Version der „Kulturflatrate“ nur wenig (in Richtung „neuer Sozialvertrag“) ändern. Jedenfalls viel weniger als sowohl Befürworter als auch Kritiker meinen.

    Im Podcast (oder im ORF-Interview) haben Sie die „Kulturflatrate“ als Alternative zu DRM dargestellt. Wie das Beispiel der Leermedienabgabe (Versuch der Abschaffung der Möglichkeit, private Kopien zu erstellen durch DRM und entsprechende Gesetze) zeigt, würde auch die Einführung einer „Kulturflatrate“ nicht den Fortbestand der Tauschbörsen sichern: Auch wenn DRM zur Zeit kein Thema mehr ist, in dem Moment, in dem es technisch / juristisch möglich ist, Tauschbörsen zu schliessen, wird die Musik-/Medienindustrie dies auch tun.

    „Natürlich muss ein Film anders vergütet werden als ein Song.“

    Kann es eine auch nur halbwegs „gerechte“ Formel geben, nach der die Einnahmen aus der „Kulturflaterate“ auf die verschiedenen Branchen der Kulturindustrie verteilt werden? Die Verteilungskämpfe zwischen den Verwertungsgesellschaften könnten diese gegenüber der Medienindustrie schwächen.

    „Die Leermedienabgabe ist verpflichtend, die Rundfunkgebühr auch.“

    Hier bringen Sie zwei Sachverhalte zusammen, die nicht zusammen gehören. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlicher Rundfunks hat nichts mit der Entschädigung der Inhaber von Urheber- und Leistungsrechten über eine Pauschalabgabe zu tun.

    Zu den Umfragen / Studien:
    Als Soziologe wissen Sie, dass die Ergebnisse von Studien (auch) vom Auftraggeber / der Fragestellung abhängen. Außerdem ist ein eine „Abogebühr für Tauschbörsennutzung“ etwas anderes als Ihre (oder sonst eine) „Kulturflatrate“.

    Lindhoff / (Zwangs-)Lizenzierung für digitale Übertragungen:

    Sicher hat dieser Ansatz auch seine Probleme, aber von einer „Enteignung“ (wie die GEMA in Bezug auf die Zwangslizenzierung von Kompositionen noch in den 1960er Jahren argumentierte), kann keine Rede sein. Tatsächlich war die Zwangslizenz (für Kompositionen) die Grundlage des Erfolgs der Phonoindustrie (und damit auch der Musikverlage und Urheber). Eine Zwangslizenz für Tonaufnahmen (beim digitalen Vertrieb) wäre also kein Tabubruch, sondern – ökonomisch und juristisch – eine realistische Möglichkeit.

  31. In den letzten Jahren wurde von einschlägiger Stelle immer wieder die Gefahr einer Zerstörung des Allzweckcomputers durch DRM an die Wand gemalt und damit die Forderung nach einer Kulturflatrate als Alternative begründet. In den Jahren um 2005 hatte das ja noch eine gewisse Berechtigung. Wer dieses Argument aber heute noch vertritt, wie Volker Grassmuck in diesem Podcast, macht sich doch nur noch lächerlich. In allen legalen Downloadangeboten wie iTunes wurde DRM nicht verschärft, sondern abgeschafft. Der TPM ist entgegen den Befürchtungen nur in wenigen Mainboards vertreten. Microsofts Palladium (bzw. NGSCB, HASE etc.) wurde nicht verwirklicht. Von einer Gefahr für den Allzweckcomputer kann keine Rede mehr sein.

    Die neue Strategie der Musikindustrie scheint ein Verzicht auf DRM zu sein, kombiniert mit harter exemplarischer Bestrafung derjenigen, die es dennoch nicht lassen können, illegal Musik online anzubieten. Das ist aber aus Sicht der überwältigenden Mehrheit derjenigen, die diese illegalen Angebote nicht nutzen, noch lange kein Grund, dafür zu bezahlen.

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