Wahljahre sind so eine Sache. Plötzlich tauchen Minister wieder auf und heischen um Aufmerksamkeit, die sich während der Legislaturperiode in die politische Bedeutungslosigkeit verabschiedet hatten. Doch mit der Absehbarkeit eines Wahltermins tauchen sie plötzlich wieder auf. So auch die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen: sie fordert das Wegsperren von missliebigen Inhalten – im Namen des Jugendschutzes. Bevormundung aller zum Wohle der Jugend: das sehen die Gesetze der Bundesrepublik so vor.
Verschiedene Akteure des Jugendschutzes befürworten Internetsperrungen, obwohl auch sie wissen, dass sie technischer Humbug sind. Es ist das Denken der piefigen Bundesrepublik der 50er Jahre, das hier durchschlägt: was nicht legal ist, kann nicht sein. Was nicht sein kann, ist auch nicht. Unter dem Deckmantel des Jugendschutzes lässt sich viel subsumieren.Wenn alles nicht mehr hilft: sexuelle Ausbeutung von Kindern ist ein argumentatives Symbol – da kann man nicht dafür sein: Wer gegen „uns“ ist, ist für Sex mit Kindern.
Die dahinterstehende Frage ist eine andere: wollen wir, dass in die Internetinfrastruktur zugunsten von spezifischen Schutzinteressen (Kinderpornographie, Urheberrecht, politisch unliebsame Inhalte) eingegriffen wird? Kein Kind weniger wird durch die Sperrung von Websites missbraucht werden. Es ist ein Detail am Rande: Vielleicht führen die Sperrungen im Endeffekt sogar dazu, dass man Kinderpornofans schlechter habhaft werden kann, da die Verfolgung der Nutzer hinter zugreifenden IP-Adressen nicht mehr zum Täter führt – ohne den Zugriff auf Kinderporno gibt es keine strafbare Handlung und somit auch keine Ermittlungsansätze. Das Zugreifen auf eine Sperre ist und kann nicht strafverfolgbar sein.
Alle so gern zitierten internationalen Beispiele zeigen Kollateralschäden, während sich die Inhalte Wege jenseits der Sperrlisten suchen. Solche Katz- und Mausspiele sind im Internet seit jeher nicht zu gewinnen. Die von Ursula von der Leyen und ihrem Ministerium im Zuge der Wiederwahlwerbung vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht nur technisch, sondern auch gesellschaftlich untauglich: Wer Symbolpolitik dieser Art betreibt, stellt nur eines unter Beweis – bequemen Ministerialsessel-Aktionismus statt einem ernsthaften Willen zur Problemlösung.
Wer als besten Schutz für Kinder und Jugendliche Zugriffsverbote für Alle erdenkt, ist bedauernswert. Eine Lösung ist dies nicht.