Bundestags-Gutachten sieht Kommunikationsfreiheit in Gefahr

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat ein Gutachten zum Thema Internetzensur im Kampf gegen die Kinderpornographie erstellt. Das wandert gerade durch die Medien, ist aber leider noch nicht veröffentlicht worden. (Wer es schon hat, kann es uns gerne zur Veröffentlichung schicken!)

Keine Überraschung scheint das Ergebnis des Gutachtens zu sein, was wir hier schon seit Anfang der Debatte genauso sehen: Wirksam ist das nicht und es erinnert an das Vorbild China. Spiegel-Online brachte die Story gestern als erstes: Geplante Sperrung von Internet-Seiten laut Bundestags- Gutachten unwirksam.

Wollte man eine wirksame Sperre einrichten, müsse das Internet nach dem Vorbild Chinas umstrukturiert und der Grundgedanke der dezentralen Vernetzung von Computern aufgegeben werden. Vor allem aber zweifelt der Wissenschaftliche Dienst an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Es bestehe die Gefahr, dass Provider aus Furcht vor Geldbußen auch Inhalte sperren, “die an sich unbedenklich sind”. Es gebe ein großes Missbrauchspotential bei zentralen technischen Filtersystemen. Dies sei eine Gefahr, die vor allem unter dem Aspekt einer freiheitlichen Demokratie “als besonders schwerwiegend angesehen werden” müsse.

Heise liegt das Gutachten wohl auch schon vor: Gutachten: Rechtliche Bedenken gegen Internet-Sperren

Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags sieht die Kommunikationsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes für gefährdet. Es bestehe die Gefahr, dass Internet-Provider, die “Geldbußen befürchten müssen, weil sie bestimmte Inhalte nicht hinreichend ausfiltern können”, auch “Inhalte sperren, die an sich unbedenklich sind”. Damit würden “private Unternehmen zu einer Art Zensurstelle, die darüber entscheidet, welche Informationen zu den Bürgern gelangen können und welche nicht, ohne dass die gleichen rechtsstaatlichen Vorkehrungen gegen einen Missbrauch dieser Macht bestehen würden wie gegenüber staatlichen Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit.”

Ulrich Sieber vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg hielt in seinem Gutachten nur “punktuelle und begrenzt wirksame Maßnahmen” für rechtlich möglich – dies sei jedoch lediglich symbolische Politik. Eine wirkungsvollere nationale Abschottung erfordere hingegen gesetzliche Neuregelungen. Hierfür sei eine Grundsatzdiskussion über technische Konzepte und Möglichkeiten zur “Territorialisierung des Internet” in freiheitlichen Gesellschaften notwendig. Außerdem müssten alternative Schutzstrategien wie eine “regulierte Selbstregulierung” diskutiert werden. Eine effektive Sperrpolitik gegen illegale Inhalte im Internet, die über punktuelle Maßnahmen hinausgehe, sei jedenfalls “zum Scheitern verurteilt”.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Deutschland, Digital Rights, Netzpolitik, Zensur und getagged , , , , , , , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

4 Kommentare

  1. Erstellt am 8. Februar 2009 um 18:16 | Permanent-Link

    Wenn schon der Gedanke an eine Internetzensur wie in China da ist, dann kann die Umsetzung ja auch nicht mehr weit weg sein!

  2. Erstellt am 8. Februar 2009 um 20:43 | Permanent-Link

    @bulldrinker:

    Nein, das würde nur stimmen, wenn es sich um ein Thesenpapier der CSU handeln würde.

    Und ja, ich hätte gerne den Text des WD, ob nun auf bundestag.de, netzpolitik.org oder auf wikileaks.org.

  3. bagelcat
    Erstellt am 9. Februar 2009 um 09:02 | Permanent-Link

    Das Gutachten wird sicher sein Wirkung haben. Die wird darin bestehen, dass ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben wird, da dieses doch augenscheinlich Fehler enthält. Fehler enthalten _muss_. Schliesslich sind sich die Parteien doch überparteilich einig, dass eine Filterung erfolgversprechend ist. Und so viel Sachverstand wie in unseren Parteien vorhanden ist, kann doch bitte nicht angezweifelt werden..

  4. Erstellt am 9. Februar 2009 um 09:26 | Permanent-Link

    Eine Zensur nach dem chinesischen Vorbild ist mit Sicherheit nicht der richtige Weg, um gegen die Verbreitung von illegalen Inhalten vorzugehen. Dieses Problem von Grund auf beseitigt und konsequent verfolgt werden.

7 Trackbacks

  1. [...] frei noch einsehbar ist derzeit ein Gutachten über Internetfilter, das bei einigen Journalisten schon angekommen ist. Markus von Netzpolitik bittet um eine Kopie zum [...]

  2. [...] Bundestags-Gutachten sieht Kommunikationsfreiheit in Gefahr [...]

  3. [...] haben wir über das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages zur geplanten Netzzensur geschrieben, was einigen Medien schon vorlag. Da der Deutsche Bundestag anscheinend noch nicht in der Lage war, [...]

  4. [...] Netzpolitik.org published the official experts advice (in german), which was never meant to be published only meant to be handed out every member of the [...]

  5. Von milkboys » Periodical Political Post *14 am 18. Februar 2009 um 14:44

    [...] Bundestagsgutachten zu Netzzensurlisten sieht Kommunikationsfreiheit in Gefahr [...]

  6. [...] Vordergründig soll damit Kinderpornografie im Internet bekämpft werden. Das ist aber nach allgemeiner und sachverständiger Meinung damit nicht erreichbar: Die Maßnahmen sind nicht zielführend, die eigentlichen [...]

  7. Von Finanzieren und Ignorieren | Reizzentrum am 18. Juni 2009 um 15:40

    [...] seine Arbeit vergebens macht. Zum Thema Netzzensur wurden dessen Ergebnisse schon einmal einfach ausgeblendet. Keine hervorgehobenen Kommentare. Ähnliche Artikel:Politisches Blablabla als Antwort – [...]

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