Es ist immer wieder schön, wenn man von etablierter Seite Unterstützung für politische Forderungen bekommt. Wie im Falle der Urheberrechtsregulierung jetzt wieder vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Die haben sich eigentlich fast komplett unseren Forderungen angeschlossen und kritisieren mit einer kleinen Kampagne die Bundesregierung und die DRM-Befürworter. Hier ist schonmal ein erster Teil des Berichtes zu der Kritik. Später gibts mehr, wenn ich von der Pressekonferenz zurück bin, die gleich stattfindet.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat heute in Berlin eine Studie zum Downloadstores & Co vorgestellt. Die von Till Kreutzer erstellte Studie hat u.a. die Lizenzbestimmungen bei Downloadportalen im Hinblick auf Verbraucherrechte untersucht. Diese haben wir uns hier im Blog schon vor fast einem Jahr kritisch angeschaut. „Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht machen die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum“, kommentierte Patrick von Braunmühl von der VZBV die Studie. „Unsere Studie zeigt, dass bestehende Rechte der Verbraucher von Anbietern ignoriert werden. In der Pressemitteilung wird darauf hingewiesen, dass Nutzer den Vorgaben der Anbieter hilflos ausgeliefert seien. Über das Recht auf Privatkopie entscheide nicht der Gesetzgeber, sondern faktisch durch die Verwendung von DRM die anbietenden Unternehmen. Mit dem zweiten Korb der Urheberrechtsreform drohen sogar noch weitere Verschlechterungen für Konsumenten. Die Verbraucherzentralen schliessen sich unserer Kritik an und warnen vor „einer Klagewut der Anbieter und hohen Anwaltsrechnungen für die Eltern minderjähriger Internetnutzer.“ Die Kriminalisierung harmloser Nutzer unter dem Vorwand der Pirateriebekämpfung müsse endlich aufhören, so die Pressemitteilung weiter.
Gleichzeitig fordern die Verbraucherzentralen wiederholt unseren Bauernminister Seehofer auf, Flagge zu zeigen: „Wo bleibt in der Diskussion der Minister, der sich für die Interessen der Nutzer verantwortlich zeigt?“ Meine Vermutung ist ja, dass er wohl wieder Demos mit dem VDK organisiert oder sich mit der Bauernlobby trifft.
Deutliche Worte finden sich in der PM zu den Plänen der Bundesregierung, Filesharing weiter zu kriminalisieren. Statt harmlose Privatleute zu kriminalisieren, solle die Bundesregierung überlegen, wie die kriminelle Raubkopiereindustrie wirksam zu stoppen sei. Die geplanten bis zu drei Jahre Haft für das Herunterladen weniger urheberrechtlich geschützter Dateien bezeichenn die Vernbraucherzentralen als „Privatkopierer sind Verbrecher“.
Teil der kleinen Kampagne der Verbraucherzentralen zum zweiten Korb ist eine Brief- und eMailaktion. Mit einem offenen Brief kann man sich an verschiedene Minister und seinen persönlichen Abgeordneten wenden. Leider ist das technisch ziemlich dilletantisch gelöst. Es gibt kein wirkliches Formular, sondern es funktioniert nur über die Mailto-Funktion, den Abgeordneten muss man sich selbst raussuchen und die Minister-Mails werden direkt an die Poststellten der Ministerien geschickt,wo man sicherlich rasch einen Filter setzt. Aber was solls, schickt den Brief besser per Post oder per Fax, kostet ja fast nichts und sinnvoll ist eine solche Aktion auf jeden Fall, wenn viele mitmachen. Und wer will, kann sich ganz analog den Brief als Vordruck in einer der Verbraucherzentralen abholen. :)
Lustig und medienwirksam ist auf jeden Fall die Abmahnaktion gegen iTunes & Co:
„Der befürchteten Klagewelle von Rechteinhabern setzt der vzbv seinerseits rechtliche Massnahmen gegen die Nutzungs- und Lizenzbedingungen ausgewählter Anbieter entgegen. An folgende Unternehmen wurden gestern Abmahnungen verschickt:
An iTunes, weil: 1) Weitergabe, Übertragung oder Wiederverkauf von Dateien wird nicht gestattet. 2) Tecnische Massnahmen dürfen nicht umgangen oder entfernt werden. 3) Bedingungen können jederzeit einseitig zu Lasten des Nutzers geändert werden.
An die Deutsche TelekomAG, T‑Com, weil: Vertragsbedingungen völlig unverständlich und verwirrend. Kunden des Downloaddienstes Musicload werden auf drei verschiedene Stellen verwiesen, an denen sich Allgemein Geschäftsbedingungen mit vielen Querverweisen befinden.“
Na endlich. Geht doch auch in Deutschland. Und nicht nur in anderen Ländern. Später gibts mehr dazu.
Hier ist schon mal ein 3‑seitigen Hintergrundpapier, wo die Positionen zum Urheberrcht zusammengefasst werden.
Update:
So, jetzt live von der Pressekonferenz aus dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Dummerweise kann man diese Location leicht mit der Bundespressekonferenz verwechseln, wo wir erstmal waren. Und nicht nur wir, verschiedene Medien suchten dort auch noch die Pressekonferenz. Also schnell weiter um die Ecke, wo wir fünf Minuten zu spät ankamen. Normalerweise wartet man bei solchen PKs noch ein paar Minuten, aber alles hatte schon angefangen. Die Begrüssungsworte von Patrick von Braunmühl gibts also nicht. Aber der hat quasi auch nur (wenigstens frei improvisierend) die Pressemitteilung vorgelesen. Der Wetterfrosch bastelt gerade an der Videokamera herum, wenn alles klappt, können wir die halbe PK später also Videopodcasten. Es ist nur sehr voll hier und wir kamen leider etwas zu spät, um die Technik in Ruhe aufzubauen. Dazu müssen wir alles um die ZDF-Kamera herumbauen, die sich schon zentral mitten im Raum aufgebaut haben. Die Heute-Sendungen sollen später darüber berichten, wenn nicht zufällig ein Flugzeug abstürzt oder die Regierung zurücktritt. Und hier mal das livebloggen, was später mehr Prosa wird.
Jetzt spricht Till Kreutzer (u.a. Ifross und iRights) über die von ihm für den Verbraucherzentrale Bundesverband erstellte Studie. Nutzer würden die AGBs normalerweise nicht lesen, weil man sonst täglich mehrere Stunden Vertragswerke lesen müsste, die man eh nicht verstehen würde. Also habe man sich diese mal stellvertretend für die Verbraucher angesehen, um zu schauen, was davon überhaupt legitim sei und was nicht. Das Urheberrecht, DRM und Lizenzbestimmungen würden im digitalen Zeitalter zu einer Verkomplizierung des Alltages führen. Mitten im Übergang vom analogen ins digitale Zeitalter würden viele massive Schwierigkeiten für Verbraucherrechte durch das Urheberrecht entstehen. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Urheberrechts würden Anbieter den Konsumenten auch gerne eigene Vertragsbestimmungen diktieren, über die man als Verbraucher nicht verhandeln könnte. Das Urheberrecht mit seinen Schrankenregeulungen und letzten wenigen Verbraucherrechten würde quasi nutzlos.
Till Kreutzer brachte als Beispiel das traditionelle Medium „Buch“ (Man setze analog DVD, CD, Datenträger, etc. ein). Dieses könne man weiterverkaufen, verleihen, im Garten vergraben, Seiten rausreissen, in die Bibliothek stellen, etc. (Beispiele teilweise von mir eingefügt). Bei eBooks wäre das aber schon nicht mehr so. Dieses könne man zwar käuflich erwerben, aber meist schon beim Betreten des virtuellen (e)Buchladens müsste man das komplizierte Vertragswerk bestätigen. Dann das Gleiche nochmal für die Nutzung einer eBook Readersoftware (zum lesen des Buches) und dann wieder eigene Lizenzbestimmungen für das ebook, mit sechs Seiten Vertragstext vorne im Buchdeckel drin. Dort würde dann stehen, dass das Buch nciht weiterverkauft, verliehen, online gestellt, kopiert oder auch nur kleine Passagen daraus kopiert werden dürfen. Meist zum selben Preis wie ein analoges Buch.
Anwälte würden teilweise die Klauseln in den AGBs nicht mehr verstehen, wie solle ein Verbraucher das verstehen?
Nutzer wundert sich über Bestimmungen und weiss nicht, ob diese jetzt wirksam sind oder nicht. Auf jeden fall geht er jeweils ein Risko ein. Einmal, wenn man sich über bestimmte KLauseln hinwegsetzt, die man für unwirksam hält, es aber nicht juristisch wasserfest weiss. Andererseits, wenn man sich von den KLauseln einschüchtern lässt und auf die Durchsetzung der eigenen Verbraucherrechte verzichtet. Deswegen sei es wichtig, dass die Verbraucherzentralen als Anwälte der Verbraucher „global“ dagegen vorgehen würden.
Als Beispiel nannte Till Kreutzer bekannte Klauseln bei Computerspielen. Bei im Geschäft gekauften Spielen mit Datenträgerwäre beim Einkaufen schon das Verbreitunsgrecht erschöpft und man könnte das Spiel weiterverkaufen. Nicht ausdrücklich gilt das im Urheberrecht für nicht-körperliche werk , d.h. Download.
Sogenannte Änderungsvorbehalte sind auch sehr beliebt in AGBs, der Anbieter behält sich vor, jederzeit beliebig die AGB zu ändern – allerdings sei dies unzulässlich laut einem Urteil des Bundesgerichtshof!! Problematisch ist die Systematik und sprachliche Ausgesteltung der AGBs. Gerade Unternehmen, die international agieren verwenden einfach übersetzte AGBs, was dazu führt, dass die nicht wirklich der deutschen Sprache angepasst werden. Viele AGBs dienen auch gleich für viele Dienste und nicht nur explizit für den Dienst, den ein Kunde gerade nutzt (Scheint wohl T‑Online / Musicload zu sein- siehe unser Downloadstoretest). Verbraucher ist so nicht informiert, was er überhaupt darf und was nicht.
Internationale UNtrenehmen haben natürlich das Problem, dass nationale Gesetzgebungen vorherrschen. Man müsste eigentlich für jedes Land eine eigene AGB machen. Macht man aber nicht. In den USA kann man Haftung fast vollständig ausschliessen – in Deutschland und Europa sind diese Klauseln unwirksam. Am Ende der Klauseln gibt es daher oft sinngemäss den Zusatz zu lesen: „Es gibt Länder, wo dies nicht zulässig ist, da gelten dann die nationalen Bestimmungen. Damit wird impliziert, dass der Nutzer in eine Rechtsbibliothek oder zum Anwalt gehen soll, um zu fragen, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist oder nicht. Quasi um herauszufinden, was überhaupt meine Rechte sind. Ist also inakzeptabel und kritisierungswürdig!
Dann redete Frau Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen, also eigentlich las sie nur ihre Rede vom Blatt vor. Habenw ir auf Video, muss noch bearbeitet werden. Sie erklärte den Protestbrief und forderte Medienvertreter sowie Verbraucher auf: „Bitte rütteln Sie mit diesem Brief die zuständigen Minister Zypries, Schavan und Seehofer, sowie die Bundestagsabgeordneten wach. Helfen sie uns im Kampf für Ihre Rechte.“
Sie erwähnte eine Diskussion der Verbarucherzentrale in Leipzig im vergangenen Mai mit Europaabgeordneten . „Wir mussten feststellen, dass die Verbraucher deutlich besser Bescheid wussten über das Urheberrecht und die schädlichen Auswirkungen, als die Europaabgeordneten, die darüber abgestimmt hätten“. Sie forderte stellvertretend für die verbraucherzentralen die Politiker auf, sich bitte schön vorher mit allem zu beschäftigen, was sie da diskutieren und beschliessen.
Die Verbarucherzentralen befürchten eine Flut an Abmahnungen und erhebliche Kosten für Eltern und junge Menschen. Das Urheberrecht würde zu einer lukrativen Einnahmequelle für Anwälte, die für Rechteinhaber Abmahnungen verschicken und daraus neue Geschäftsmodelle aufbauen. Verbraucher müssten grundlegende Rechte auch im digitalen Zeitalter erhalten. Eine Aufklärung über diese Rechte müsste schon in der Schule beginnen.
Dann begann eine kurze Frage und Antworten – Rund, die sich fast ausschliesslich um Abmahnungen drehte. Der Mensch von AP fragte, wie lange die Frist für die iTunes & Co Abmahnungen seien und Patrick von Braunmühl antwortete, dass man denen vier Wochen Reaktionszeit eingeräumt hätte. Nero habe sich aber schon heute morgen gemeldet und Zustimmung kommuniziert. Man könne aber nur auf Unterlassung klagen, erst bei einem Wiederholungsfall könnten Gerichte über Strafzahlungen verhandeln.
Meine Frage ging an Frau Voß, wie die Verbraucherzentralen denn die „Verbraucheraufklärung“ der Musik- und Filmindustrie für Schüler und Lehrer beurteilen. Dies wurde als einseitige Information kritisiert, wo nur erklärt wird, was verboten ist und nicht, was die Verbraucher dürfen. Sie forderte im Namen der Verbraucherzentralen Bidungsministerin Frau Schavan auf, unabhängige Verbraucherinformationen zu erstellen, sowie Schüler und Lehrer über Verbraucherrechte zu schulen.
Von Braunmühl erklärte, dass Staatsanwaltschaften schon die Bagatellklausel fordern würden (Die Meinung der Staatsanwaltschat Karlsruhe ging ja vor wneigen Monaten z.B. durch die Medien). Erste Abmahnungen müssten kostenlos sein und als Warnung fungieren. Er wartnte davor, dass das Problem der Abmahnungen zunehmen wird, wenn das Auskunftsrecht für Rechteinhaber kommt. Dann kam die Frage, wie die Verbraucherzentralen denn den die aktuelle Urheberrechtspolitik einschätzen würden. Die Antwort teilte ich dann auch, die Lobby der Unterhaltungslobby ist sehr stark und einflussreich, un die aktuelle Wirtschaftspolitik der der Budnesregierung lässt einen skeptisch im Hinblick auf Verbraucherrechte sein, wo Unternehmen keine weiteren Lasten aufgetragen werden sollen.
Allerdings, so betonte von Braunmühl, sei eine Balance im Urheberrecht wichtig, um einen Mentalitätswechsel in der Bevölkerung zu erreichen, der wichtig sei. Wenn man den Wechsel hin bekommen wolle, dass nicht alles im Netz kostenlos sei, müsse man klar machen, dass man DRM beschränkt und Nutzern Rechte gibt. Sonst würde das nicht klappen.
So, jetzt ist es vorbei. Der Wetterfrosch muss jetzt noch meine beiden Interviews mit Patrick von Braunmühl und Till Kreutzer sowie dien Mitschnitt der Pressekonferenz bearbeiten, die es dann später hier bei NetzpolitikTV zu sehen gibt.
Und hier sind nochmal die zentralen Forderungen der Verbraucherzentralen:
Der vzbv und die Verbraucherzentralen forderten die Bundesregierung auf, bei der Reform des Urheberrechts die Rechte der Verbraucher nicht noch weiter einzuschränken. Der Datenschutz müsse verbessert, drohende Nachteile und Sicherheitsrisiken durch DRM- und Kopierschutzsysteme vermieden werden. Konkret fordern sie:
* Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch Kopierschutztechniken beliebig eingeschränkt werden. Eine Bagatellklausel muss den Nutzern Straffreiheit bei der Umgehung technischer Beschränkungen gewähren, wenn dies nur zur Wahrnehmung legitimer Nutzungen (z.B. Sicherheitskopien, Umformatierungen) im privaten Bereich erfolgt. Die Strafverfolgung muss sich stattdessen auf die massenhafte Verbreitung und gewerbsmäßige Raubkopierer konzentrieren.
* Das Verbot von DRM- und Kopierschutzsystemen, die in das Betriebssystem eingreifen und Sicherheits- und Datenschutzrisiken verursachen.
* Die uneingeschränkte Zulassung des elektronischen Dokumentenversands und digitaler Leseplätze in Bibliotheken. Der freie Zugang zu Wissen und Kultur muss sichergestellt werden. Dies gilt besonders für Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden.
* Den Einsatz von digitalen Medien für Unterrichtszwecke. Schulen muss es dauerhaft erlaubt sein, Unterrichtsmaterial in schuleigenen Intranets zur Verfügung zu stellen. Die gerade erst bis Ende 2008 verlängerte Erlaubnis muss endlich entfristet werden, um Rechts- und Investitionssicherheit für Schulen zu schaffen.
* Kein Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider zur Herausgabe privater Nutzungsdaten von angeblichen Rechtsverletzern. Dies muss den Staatsanwaltschaften vorbehalten bleiben.
Besonders interessant finde ich die Forderung nach dem Verbot von DRM- und Kopierschutzmassnahmen, die in das Betriebssystem eingreifen. Das ist eigentlich eine Breitseite gegen Apple und Microsoft, die beide dies so praktizieren. Eigentlich müsste man konsequent als Verbraucherzentralen das Verbot der Auslieferung von MAC OSX und WindowsXP und vor allem das kommende Vista fordern!! Alleine schon für die Einbettung der eigenen proprietären Codes wie WMV und WMA in das Betriebssystem. Diese Forderung braucht echt mehr mediale Aufmerksamkeit!
Die 220-seitige Studie gibt es hier zum Download.
Coming soon: NetzpolitikTV mit zwei Interviews und dem Videomitschnitt von der Pressekonferenz. Hier in diesem Artikel. (Theoretisch diesen Nachmittag noch)
Etwas Medienecho:
ZDF: Verbraucherschützer mahnen Internet-Firmen ab
Tagesspiegel: Apple soll offener werden – Verbraucherschützer mahnen Musikportal ab
Heise: Verbraucherschützer starten Kampagne gegen Urheberrechtsreform
Golem: Verbraucherschützer gegen DRM und seine Folgen
Netzeitung: Verbraucherschutz mahnt Internet-Firmen ab
Zeit-Online: Nicht jeder ist ein Raubkopierer
Und hier ist das Interview mit Till Kreutzer zu der vom VZBV vorgestellten Studie und der rechtlichen Situation rund um Tauschbörsennutzung in Deutschland. Das Interview ist knapp zwölf Minuten lang, liegt bei Google Video und kann natürlich auch als MP4 und im freundlichen OGG-Format heruntergeladen werden.
Und hier ist der Link zum ZDF-Heute-Beitrag. Lustigerweise ist mein Notebook auf dem Startbild prominent zu sehen.
Jetzt ist auch das etwas mehr als vier Minuten lange Interview mit Patrick von Braunmühl von der Verbraucherzentrale Bundesverband zum Start der Kampagne zumindest schonmal bei Google-Video online. Die Datei-Versionen folgen noch.
Der Mitschnitt der Pressekonferenz rechnet noch vor sich hin. Vielleicht klappts heut noch damit.