Wirtschaftsausschuss

  • Bundesrat: Wirtschaftsausschuss lehnt Staatstrojaner für Geheimdienste ab
    Blick in den Plenarsaal während der Sitzung
    Stimmt für und gegen Staatstrojaner: Bundesrat. (Archivbild)
    Bundesrat Wirtschaftsausschuss lehnt Staatstrojaner für Geheimdienste ab

    Im Bundesrat gehen die Meinungen über den Staatstrojaner für Geheimdienste auseinander. Zwei Ausschüsse befürworten das Gesetz der Bundesregierung, der Wirtschaftsausschuss stimmt dagegen. Jetzt kommt der Entwurf in den Bundestag, wo er diskutiert und verabschiedet wird.

    17. November 2020 1
  • : Störerhaftung: Sachverständige verreißen Gesetzentwurf
    Unfreiwilllige No-Wifi-Zonen dank Störerhaftung? <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/legalcode">CC BY-NC 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/caseorganic/8402345213/">Amber Case</a>
    Störerhaftung: Sachverständige verreißen Gesetzentwurf

    In der Anhörung des Wirtschaftsausschusses zur Störerhaftung waren sich die geladenen Sachverständigen weitgehend einig und kritisierten den Gesetzentwurf in jeder Hinsicht. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags ist federführend an dem Gesetzentwurf beteiligt. Wir waren bei dem Ausschuss vor Ort.

    In dem Entwurf geht es um die Haftungsprivilegien von Access- und Host-Providern. Es soll unter anderem eine Verbreitung offener WLANs in Deutschland erreicht werden. Da der Gesetzentwurf aber sogenannte „zumutbare Maßnahmen“ für Betreiber_innen vorsieht, zu denen das Sichern des WLANs mit einem Passwort gehört, kann von offenen WLANs gar keine Rede sein und es ist davon auszugehen, dass die Verbreitung eher rückläufig sein wird.

    Mit dem Passwortzwang soll der Zugriff Unberechtigter verhindert werden. Die Sachverständigen haben mehrmals darauf hingewiesen, dass ein Passwort nicht mit der Verschlüsselung des WLANs gleichzusetzen ist. Somit kritisierten sie, ob sich mit einem Passwort überhaupt der Zugriff Unberechtigter einschränken lässt. Hinzu kommt, dass sich die Nutzer das Passwort nur vor dem ersten Zugriff beschaffen müssen. Solange das Passwort danach nicht geändert wird, ist der Zugang uneingeschränkt nutzbar.

    Ebenfalls kritisierten die Sachverständigen die Rechtstreue-Erklärung, welche WLAN-Nutzer nach dem aktuellen Entwurf zukünftig abgeben müssen. Ob diese Erklärung Nutzer davon abhält, rechtswidrig zu handeln, ist ziemlich fragwürdig, zumal ein Zuwiderhandeln gegen die Erklärung sanktionslos bliebe.

    Weiterer großer Kritikpunkt ist die EU-Rechtswidrigkeit. In diesem Punkt entsprach die Einschätzung der Sachverständigen in weiten Teilen der Kritik der EU am Gesetzentwurf, die wir hier analysiert haben. Größter Streitpunkt ist dabei Artikel 12 der e‑Commerce-Richtlinie. Demnach ist die Störerhaftung an sich bereits EU-rechtswidrig, unabhängig von der Ausgestaltung, also unabhängig von den besagten zumutbaren Maßnahmen.

    Die Verbreitung öffentlicher WLANs

    Uneinig mit den anderen Sachverständigen war vor allem Herr Meier von der Hotsplots GmbH. Er betonte etwa, dass es mit dem Ausbau von WLANs gar nicht so schlecht aussehe, berücksichtigte dabei aber nicht nur die öffentlichen Netze. Die Hotsplots GmbH bietet die Einrichtung von WLANs an, etwa für Cafés und Hotels. Es liegt also nahe, dass die Interessen von Herrn Meier aufgrund des Geschäftsmodells seines Arbeitgebers anders gelagert sind als die der restlichen Sachverständigen.

    Doch nun zu den Zahlen: Insgesamt kommen in Deutschland etwa zwei öffentliche WLANs auf 10.000 Einwohner. Zählt man die nicht-öffentlichen mit, sind es über 180 pro 10.000 Einwohner. In Ländern mit fortgeschrittenerem Ausbau öffentliche nutzbarer WLANs sehen die Zahlen deutlich besser aus. In Großbritannien kommen fast 29 WLANs auf 10.000 Einwohner, Vorreiter ist Südkorea mit 37 öffentlichen Zugängen pro 10.000 Einwohner, geht aus einer Erhebung des „eco – Verband der Deutschen Internetwirtschaft e. V.“ hervor.

    Auch Host-Provider sind von dem Gesetzentwurf betroffen

    Neben den WLAN-Betreiber_innen, also den Access-Providern, ging es auch um das Haftungsprivileg der Host-Provider. Hier sieht der Gesetzentwurf vor, dass das bestehende Haftungsprivileg nicht mehr für „gefahrengeneigte Diensteanbieter“ gelten soll. Kritisiert wurde von den Sachverständigen die rechtliche und praktische Durchsetzbarkeit der geplanten Regelung. Gefahrengeneigte Diensteanbieter sind solche, bei denen der Großteil der Nutzung angeblich rechtswidrig geschieht beziehungsweise das Geschäftsmodell auf einer rechtswidrigen Nutzung basieren soll. Im Hinblick auf die Zunahme an Host-Providern, zum Beispiel Cloud-Diensten, ist diese Feststellung äußerst problematisch. Soll herausgefunden werden, ob ein Host-Provider gefahrengeneigt ist, müssten die Inhalte umfassend überwacht werden. Rechtlich würde das zu großen Unsicherheiten führen.

    Der weitere Verlauf

    Wie es mit dem Gesetzentwurf weitergeht bleibt derzeit unklar. Zum einen bleibt abzuwarten, inwieweit ihn die Bundesregierung noch abändern wird, und zum anderen sind die weiteren Lesungen des Bundestages noch nicht angesetzt. Die Digitale Gesellschaft vermutet in einer Nachbetrachtung von Volker Tripp, neben netzpolitik.org-Autor Ulf Buermeyer einer der Sachverständigen, dass die Bundesregierung noch auf ein ausstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs warten könnte:

    Ein Aspekt, der gegen Ende der Anhörung zur Sprache kam, könnte für den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens von besonderer Bedeutung sein. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 9. Dezember die Klage eines Hotspot-Betreibers verhandelt, der sich gegen die Abmahnung eines Musikunternehmens wegen illegalen Filesharings gewehrt hatte. In diesem Verfahren geht es im Kern um die Auslegung der E‑Commerce-Richtlinie und die Voraussetzungen für die Störerhaftung. Mit einem Votum des Generalanwalts am EuGH, das vor der eigentlichen Entscheidung des Gerichtshofs ergehen muss, ist nicht vor März 2016 zu rechnen. Angesichts der zahlreichen europarechtlichen Probleme des Regierungsentwurfs könnte sich die Große Koalition nun auf die Strategie verlegen, das Gesetzgebungsverfahren zunächst auf Eis zu legen, um die Entscheidung des EuGH abzuwarten.

    Je nachdem, wie das Urteil EuGH ausfallen wird, bleibt also noch Hoffnung. Die Chancen für eine bedingungslose Abschaffung der Störerhaftung sehen zur Zeit aber eher schlecht aus.

    17. Dezember 2015 15