Überwachung

Gerichtsurteil zu Gesichtserkennung Datenschützer scheitert an Löschung biometrischer G20-Datenbank

Im Zuge der G20-Proteste setzte die Hamburger Polizei erstmals im großen Stil Gesichtserkennungs-Software ein. Wer sich in den Tagen um den Gipfel in Hamburg befand, dessen Gesichtsabdruck wurde möglicherweise erfasst und gespeichert. Der hamburgische Datenschutzbeauftragte wollte die biometrische Datenbank löschen lassen, scheiterte aber vor Gericht.

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Screenshot von Videmo 360
Datenschutz

Gesichtserkennung: Hamburger Innenbehörde pfeift auf Datenschutzbeauftragten

Trotz einer Weisung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten will die Polizei der Hansestadt nicht auf ihr neues Gesichtserkennungssystem verzichten. In vier Wochen verhandelt das Verwaltungsgericht über die eigens angelegte Lichtbilddatei. Ohne das Urteil abzuwarten entzieht die Landesregierung dem Datenschützer sein schärfstes Schwert.

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Überwachung

G20-Gipfel: Polizei durchsucht zehntausende Dateien mit Gesichtserkennungssoftware

Nach dem Gipfelprotest in Hamburg verfügt die Polizei über eine Menge an Bild- und Videodaten, die in der deutschen Kriminalgeschichte einmalig ist. Das Gleiche gilt für die Werkzeuge zur Verarbeitung der Massendaten. Eine Software zur Gesichtserkennung nutzt auch Geodaten der aufgenommenen Bilder. Die Erkenntnisse sollen zu einer Welle von Durchsuchungen führen.

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