Ein Querdenken-Anwalt hat über Umwege sensible Daten von Gegendemonstrant:innen erhalten. Die Berliner Datenschutzbehörde sieht darin einen Rechtsverstoß und beklagt Kooperationsunwilligkeit, doch mehr als beanstanden kann sie das nicht. Wegen der mangelnden Durchsetzungsbefugnisse hat sich inzwischen sogar die EU eingeschaltet.
Die EU-Kommission soll Deutschland auffordern, die Vorratsdatenspeicherung zu beenden, weil sie gegen EU-Recht verstößt. Anwälte haben bei der Europäischen Exekutive beantragt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einzuleiten.