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Gericht zu Urheberrechtsverstößen: Youtube & Co. können als Täter:innen haften
Online-Dienste wie Youtube oder Uploaded können nun als Täter:innen gelten, wenn sie nicht hart genug gegen Urheberrechtsverletzungen auf ihren Diensten vorgehen. Gericht zu Urheberrechtsverstößen: Youtube & Co. können als Täter:innen haften Bei Verletzungen des Urheberrechts können Online-Dienste wie Youtube oder Uploaded als Täter:innen belangt werden, urteilte heute der Bundesgerichtshof. Von den Anbietern sei zu erwarten, wirksame technische Maßnahmen proaktiv einzusetzen, um Rechtsverstöße zu verhindern.