Die EU-Kommission soll Deutschland auffordern, die Vorratsdatenspeicherung zu beenden, weil sie gegen EU-Recht verstößt. Anwälte haben bei der Europäischen Exekutive beantragt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einzuleiten.
Die „umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann“ bleibt vorerst in Kraft. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, indem es zwei Eilanträge zur Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hat. Jetzt bauen die Provider die Speicher-Technik auf, bis das Gericht endgültig entscheidet.