Das heimliche Filmen in der Öffentlichkeit hat sich zu einem eigenen Genre in den sozialen Medien entwickelt. Auf der Jagd nach authentischen Inhalten setzen sich Content Creator:innen über die Privatsphäre und Rechte ihrer Mitmenschen hinweg. Eine neue Form der Überwachung entsteht.
Filmen von Polizeieinsätzen ist grundsätzlich erlaubt. Wer die Videos anschließend hochladen will, muss die Gesichter der Beamt:innen normalerweise verpixeln. Doch es gibt Ausnahmen, macht das Kölner Oberlandesgericht klar.
Martin Baer, Filmemacher aus Berlin, ließ sich zu Recherchezwecken als Proband für den Versuch zur intelligenten Videoüberwachung am Südkreuz registrieren. Dann sah er sein Bild in den Nachrichten.