Eine Gruppe von Polizistinnen von hinten fotografiert.
Öffentlichkeit

Recht am eigenen BildWer Videos von Routine-Polizeieinsätzen veröffentlicht, muss Gesichter verpixeln

Filmen von Polizeieinsätzen ist grundsätzlich erlaubt. Wer die Videos anschließend hochladen will, muss die Gesichter der Beamt:innen normalerweise verpixeln. Doch es gibt Ausnahmen, macht das Kölner Oberlandesgericht klar.

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