Überwachung

Gesetzentwurf zur VerfassungsschutzreformFür den BND „passt die vorgesehene Regelung zur Aktenvernichtung nicht“

Der Bundesnachrichtendienst soll Internet-Kommunikation nach „Cyber-Gefahren“ durchsuchen und diese Daten auch an Polizeibehörden geben. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Reform des Verfassungsschutzes hervor, den die Bundesregierung heute beschlossen hat. Verfassungsschutz und Militärgeheimdienst sollen neue Regeln zur Aktenvernichtung bekommen, der Auslandsgeheimdienst wird davon ausgenommen.

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Modelle zu Reform und Abschaffung der Geheimdienste

Geheimdienste und Demokratie, das verträgt sich nicht. Denn in einer Demokratie ist der Staat den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber zu Transparenz verpflichtet. Er muss Rechenschaft ablegen. Dies können die der Exekutive angegliederten Geheimdienste, weil sie ja geheim operieren, nicht – sie sind deswegen ein Fremdkörper in der Demokratie. Dieser Gastbeitrag von Markus Reuter und Michael […]

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