Öffentlichkeit Recht am eigenen Bild: Wer Videos von Routine-Polizeieinsätzen veröffentlicht, muss Gesichter verpixeln Filmen von Polizeieinsätzen ist grundsätzlich erlaubt. Wer die Videos anschließend hochladen will, muss die Gesichter der Beamt:innen normalerweise verpixeln. Doch es gibt Ausnahmen, macht das Kölner Oberlandesgericht klar. Lesen Sie diesen Artikel: Wer Videos von Routine-Polizeieinsätzen veröffentlicht, muss Gesichter verpixeln weiterlesen