landgericht bonn
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Recht am eigenen Bild: Wer Videos von Routine-Polizeieinsätzen veröffentlicht, muss Gesichter verpixeln
Kein Gesicht, kein Problem. Recht am eigenen Bild: Wer Videos von Routine-Polizeieinsätzen veröffentlicht, muss Gesichter verpixeln Filmen von Polizeieinsätzen ist grundsätzlich erlaubt. Wer die Videos anschließend hochladen will, muss die Gesichter der Beamt:innen normalerweise verpixeln. Doch es gibt Ausnahmen, macht das Kölner Oberlandesgericht klar.