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Leistungsschutzrecht im Bundeskanzleramt: Kabinettsprotokoll könnte Deutschland schweren Schaden zufügen

Was die Bundesregierung vor knapp einem Jahr auf ihrer Sitzung zum Leistungsschutzrecht gesagt hat, könnte „den Interessen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zufügen“. Mit dieser Begründung hat das Kanzleramt schon unsere zweite Anfrage nach dem Kabinettsprotokoll abgelehnt. Zuvor hatte der Informationsfreiheits-Beauftragte die Rechtsauffassung des Kanzleramtes kritisiert und uns geraten, den Antrag nochmal zu stellen. Die […]

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