In einer Pressemitteilung wurde heute ein Urteil des für das Urheberrecht zuständigen I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) verkundet, demzufolge der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht. In der Vorinstanz beim Oberlandesgericht (OLG) Köln waren die Klägerinnen – vier führende […]