BVerwG 6 C 13.18
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Bundesverwaltungsgericht: Die Vorratsdatenspeicherung bleibt weiter ausgesetzt
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor der Verhandlung. Bundesverwaltungsgericht: Die Vorratsdatenspeicherung bleibt weiter ausgesetzt Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden. Damit müssen Provider auch weiterhin keine Daten speichern. Deutschland ist trotzdem eines der sichersten Länder.