Morgen verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe über Verfassungsbeschwerden gegen Bestimmungen des Bundeskriminalamtgesetzes in der Fassung vom 31. Dezember 2008 (BGBl I S. 3083), mit denen dem Bundeskriminalamt Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus eingeräumt werden.
Aus unserer Redaktion sind gleich zwei Vertreter als Teil der insgesamt neun geladenen Sachverständigen dabei: Constanze Kurz wurde für den Chaos Computer Club vorgeladen, da wir zusätzlich als netzpolitik.org direkt angefragt wurden, schicken wir Ulf Buermeyer zusätzlich ins Rennen.
Ihre Stellungnahmen findet Ihr hier im Anschluss an die Verhandlung, dazu planen wir einen Netzpolitik-Podcast mit den beiden, wo sie dann mehr erzählen können.