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Regeln für Netzneutralität in den USA treten in Kraft

Vergangenen Freitag sind in den USA die von der Regulierungsbehörde FCC erlassenen Regeln für Netzneutralität in Kraft getreten. Damit unterliegen Internet- und Mobilfunkanbieter den selben strengen Vorgaben wie Betreiber von Telefonienetzen. Künftig ist es ihnen untersagt, den Zugang zu legalen Inhalten, Diensten und Anwendungen zu blockieren, zu drosseln oder bestimmte Inhalte bevorzugt zu behandeln, also…

  • Tomas Rudl
US-Präsident Obama mit FCC-Chef Tom Wheeler. CC BY 2.0, via flickr/Sam Churchill

Vergangenen Freitag sind in den USA die von der Regulierungsbehörde FCC erlassenen Regeln für Netzneutralität in Kraft getreten. Damit unterliegen Internet- und Mobilfunkanbieter den selben strengen Vorgaben wie Betreiber von Telefonienetzen.

Künftig ist es ihnen untersagt, den Zugang zu legalen Inhalten, Diensten und Anwendungen zu blockieren, zu drosseln oder bestimmte Inhalte bevorzugt zu behandeln, also bezahlte Überholspuren einzurichten. Anbieter müssen ihre Angebote zudem transparenter gestalten und unter anderem verbindliche Aussagen darüber treffen, mit welchen Preisen und tatsächlich erreichbaren Geschwindigkeiten Kunden rechnen müssen.

Erstmals ist es der FCC erlaubt, Peering-Fragen zwischen Providern zu klären und regulierend einzugreifen, wenn es bei Übergabepunkten zu Problemen kommen sollte. Netzwerkmanagement, etwa bei Überlastung, bleibt erlaubt, muss aber angemessen und transparent ablaufen. Wie die Regulierungsbehörde mit Schlupflöchern wie sogenannten Zero-Rating-Angeboten umgeht wird sich noch weisen müssen. Ausdrücklich verboten sind sie nicht, sondern sollen auf Fall-zu-Fall-Basis bewertet werden. Für Kundenbeschwerden hat die FCC einen eigenen Bereich samt Beschwerdeformular eingerichtet.

Bis zuletzt hatte die Telekommunikationsbranche versucht, das Inkrafttreten der neuen Regeln zu verhindern. Die noch laufenden Gerichtsverfahren gegen das Regelwerk müssten zunächst ausgefochten werden, bevor Provider unter die „Bestimmung II“ des Telekommunikationsgesetzes fallen dürften. Erst diese Einstufung von Providern als Infrastrukturanbieter machen es der Regulierungsbehörde möglich, entsprechend starke Regeln zu erlassen. Ein US-Bundesgericht wies am Donnerstag den Einspruch ab, versprach im Gegenzug aber, die Klage möglichst bald zu prüfen.

Unterstützung erhält die Branche vom republikanisch dominierten US-Kongress. Der für Budgetfragen zuständige Unterausschuss im Repräsentantenhaus verabschiedete letzte Woche einen Budgetentwurf, der es der FCC untersagt, die Netzneutralitätsregeln zu implementieren, solange dazu noch Gerichtsverfahren laufen. Die Erfolgsaussichten dieses legislativen Tricks bleiben jedoch ungewiss, da neben dem (ebenfalls republikanisch geführten) Senat noch US-Präsident Barack Obama zustimmen müsste. Dieser hatte sich in der Vergangenheit klar für Netzneutralität ausgesprochen.

Über die Autor:innen

  • Tomas Rudl
    Darja Preuss

    Tomas ist in Wien aufgewachsen, hat dort für diverse Provider gearbeitet und daneben Politikwissenschaft studiert. Seine journalistische Ausbildung erhielt er im Heise-Verlag, wo er für die Mac & i, c't und Heise Online schrieb.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Bluesky


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