Gestern gab es bei der Vorstellung der Leitlinien zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung etwas Unklarheit in einer Frage: Was genau wird bei der Speicherung der Standortdaten festgehalten? Es gibt einen Unterschied, ob lediglich gespeichert wird, wann man wo einen Anruf getätigt hat. Oder ob gespeichert wird, wo ein Smartphone mit einer Funkzelle Kontakt aufgenommen hat, um nach Hause zu telefonieren.
Der entscheidende Unterschied ist: Ein Smartphone nimmt in der Regel ständig Kontakt mit „Zuhause“ auf, indem z.B. nachgefragt wird, ob neue Facebook-Nachrichten oder eMails angekommen sind. Das bedeutet: Es wird für vier Wochen von allen Smartphone-Besitzern gespeichert, wo wir waren. Nicht nur, wann wir mit jemanden telefoniert haben. Durch die herausgeklagten Datensätze von Malte Spitz wissen wir, dass hier durchschnittlich rund 700 Standortdaten pro Tag, bzw. alle zwei Minuten einer gespeichert wird. Je nach Mobilfunknutzung handelt es sich um 2.000 – 20.000 Metadatensätze pro vier Wochen Vorratsdatenspeicherung.
Weder in den Leitlinien oder in der Pressemitteilung noch in der kurzen Präsentation wurde genau erklärt, welcher der beiden Möglichkeiten gewählt wird. Wir haben uns gestern mit einer Kommentierung in dieser Frage zurückgehalten, weil das ohne Gesetzestext und weitere Hinweise vollkommen unklar ist. In vielen Medien konnte man aber lesen, dass Variante 1 gemeint sein soll (worauf uns Martin Axiomer hinwies):
Spiegel-Online schrieb z.B.:
Bei Handy-Gesprächen wird der Aufenthaltsort der Person erfasst.
Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen maximal vier Wochen dokumentiert werden.
Freundlicherweise hat heute Heiko Maas eine Klarstellung getwittert: Danach wird für vier Wochen gespeichert:
- Funkzelle, in der sich das Mobiltelefon befindet
– Zeitpunkt des Aufenthalts in der Funkzelle
Also nicht nur, wann wir einen Anruf getätigt haben. Sondern immer, wann wir irgendwo mit unseren Smartphones sind. Lückenlos. Das ist ein kleiner feiner Unterschied bei der Frage, wie genau wir durch die kommende Vorratsdatenspeicherung überwacht werden. Und was gespeichert wird.
Wie immer gilt: Wir sind auf den konkreten Gesetzentwurf gespannt. Bis dahin müssen wir uns an dem orientieren, was das Justizministerium kommuniziert. In dieser Frage ist das aber gerade recht klar.
