„Black Box“ Discotheken-Monitoring: GEMA kooperiert mit YACAST, Geo Tracking Identifier entwickelt Track-genaues System

http://geotrackidentifier.com

Seit Januar 2015 arbeitet die GEMA zum Monitoring der in deutschen Diskotheken gespielten Musik mit dem französischen Anbieter YACAST zusammen. Damit ändert sich zwar der Anbieter, aber das Monitoring-Verfahren bleibt das gleiche: In etwa 120 deutschen Diskotheken wird pro Woche je eine Stunde lang die Musik aufgezeichnet und ausgewertet. Auf dieser Datengrundlage wird die Ausschüttung an die Urheber berechnet. Als Alternative zu YACAST wird in Berlin mit dem Geo Tracking Identifier (GTI) derzeit ein Monitoring-System entwickelt, das die in der deutschen Clubszene gespielte Musik Track-genau erfassen und damit zu einer adäquaten und gerechteren Vergütung der Urheber beitragen kann.

Die Diskothekenlandschaft in Deutschland ist äußerst vielfältig. Insbesondere Berlin ist für sein reichhaltiges Angebot bekannt, das auch kleine musikalische Nischen bedient und „Underground“-Genres wie House, Techno, Drum’n’Bass, Dubstep etc. große Bühnen bietet. Diese Club-Genres werden vorwiegend von DJs mit Schallplatten, CDs oder Laptop aufgeführt. Neben Berlin gibt es natürlich auch in vielen anderen deutschen Städten Diskotheken und Veranstaltungen, die sich auf Underground-Musik aus der Clubszene verstehen.

Club-DJs mischen einzelne Stücke („Tracks“) zu stundenlangen Sets zusammen. Allerdings ist davon auszugehen, dass ein sehr großer Anteil dieser Club-Tracks nicht auf Major-Labels, sondern auf kleinen Independent-Labels erscheint. Außerdem ist zu beobachten, dass viele DJs und Produzenten aus der Clubszene nicht bei der GEMA als Mitglieder angemeldet sind, da dies erst ab einem bestimmten Absatz der eigenen Tracks lohnenswert erscheint. Dies ist bei typischen Club-Tracks mit geringen Auflagen von wenigen dutzend bis 1000 Exemplaren selten der Fall. Damit sind aber auch überwiegend viele Tracks, die beispielsweise in einem typischen Berliner Club wie dem Berghain, Sisyphos oder Prince Charles aufgelegt werden, „GEMA-frei“, also von der GEMA-Abrechnung unbetroffen. Aufgrund der GEMA-Vermutung geht man bei der GEMA jedoch davon aus, dass es sich wahrscheinlich um GEMA-Musik handelt – mit entsprechenden Folgen für die Abrechnung.

Darüber hinaus tendieren DJs aus der Clubszene dazu, sich durch die individuelle Auswahl ihrer Tracks zu profilieren. Es geht darum, Musik zu spielen, die möglichst niemand von der Szene-Konkurrenz hat. Das kann beispielsweise ein besonders rares oder unbekanntes „Vinyl-Only“-Release, ein selbst gemachter Remix, ein inoffizielles „White Label“ oder ein unveröffentlichter Track von einem befreundeten Label sein. Denn um sich von den anderen DJs abzuheben, muss man eine möglichst rare, feinsinnige oder anderweitig besondere Mischung anbieten. Unzählige Charts und DJ-Playlists zeugen von diesem Zwang zur Neuheit. Durch diese Dynamik ist eine enorme Vielseitigkeit und Varianz der gespielten Tracks zu beobachten, die aber vorwiegend außerhalb des von der GEMA erfassten Monitorings stattfindet.

YACAST wird neuer Kooperationspartner der GEMA

Um diesem Problem zu begegnen, hatte die GEMA im September 2013 zusammen mit der LiveKomm eine eigene Arbeitsgruppe für ein verbessertes Monitoring-System gegründet. Das Resultat: Seit dem 1.1.2015 arbeitet die GEMA für das Diskotheken-Monitoring mit dem französischen Anbieter YACAST zusammen (davor: MediaControl). Dies wurde in einer Presseerklärung am 26.11.2014 bekannt gegeben, die allerdings nicht mehr auf der offiziellen Website der GEMA, sondern nur noch via Google Webcache zu finden ist. , die seit dem 16.02.2015 wieder online abrufbar ist. (Alternativ: musikmart.de).

Zwar ändert sich mit YACAST der Kooperationspartner, das Verfahren bleibt jedoch das gleiche, wie die Informationen zum Discotheken-Monitoring vom April 2012 zeigen: Nach wie vor werden pro Woche 120 Diskotheken jeweils eine Stunde monitoriert, d. h. die gespielte Musik wird erfasst und statistisch hochgerechnet. Unabhängig von der allgemeinen Richtigkeit der statistischen Ausgangspunkte bzgl. Stichprobenziehung und Hochrechnung auf eine Grundgesamtheit, stellt sich nach wie vor die Frage, ob die Erfassung und Berechnung von Tracks aus der Clubszene damit repräsentativ erfasst werden kann, da die Ziehung der Stichproben in Großraumdiskotheken stattfindet. Weil in solchen Diskotheken vorwiegend aktuelle Top-40-Charts oder Klassiker aus der Popmusik aufgeführt werden, ist die Größe der Stichprobe stark auf die Hits der Major-Labels gemünzt und nicht mit der enormen Varianz der Tracks aus der Clubszene zu vereinbaren. Laut GEMA-Verteilungsplan (S. 325)

erfolgt die Abrechnung der Einnahmen für die Wiedergabe von Musik aus dem Diskothekenbereich gem. § 21 UrhG in der Sparte DK auf der Grundlage eines statistisch abgesicherten Monitoring-Verfahrens, das vom Aufsichtsrat und vom Vorstand festgelegt wird. Die Grundsätze des Monitoring-Verfahrens sind zu veröffentlichen. Die Abrechnung erfolgt nach einem Aufführungswert pro Minute. Grundlage sind die per Monitoring ermittelten Minuten ohne Bewertung gemäß Abschn. X. – XII. Reklamationen einzelner Aufführungen sind wegen der Ermittlung des Repertoires aufgrund des Monitoring-Verfahrens bzw. einer repräsentativen Stichprobe ausgeschlossen.

Um etwaigen Manipulationsversuchen entgegen zu treten, wird nicht veröffentlicht, in welchen Diskos die Stichproben gezogen werden, wie die GEMA auf Nachfrage mitteilt. Die Stichproben werden mit sogenannten „Black Boxes“ zu zufälligen Zeitpunkten getätigt, wie die GEMA offiziell auf ihrer Website angibt:

Zu den insgesamt in Deutschland erfassten ca. 5.000 Tanzflächen zählen überwiegend Diskotheken, aber auch andere Tanzbetriebe mit unterschiedlichen Musikangeboten.
Aus dieser Menge werden ca. 120 Tanzflächen durch eine sogenannte „geschichtete Zufallsstichprobe“ statistisch so ermittelt, dass durch einstündiges Programm-Monitoring pro Woche und Tanzfläche (immer zu zufällig ausgewählten Tagen und Stunden) das gesamte Spektrum der in einem Jahr wiedergegebenen Musiktitel repräsentativ abgebildet wird. Eine Gewichtung der Tanzflächen nach Größe oder Lizenz-Höhe erfolgt nicht. […]
Mit Hilfe der statistischen Stichprobe wird hochgerechnet, welcher Anteil der Gesamtspieldauer aller Musikwiedergaben auf einen bestimmten Musiktitel entfällt. Durch Verwendung fortgeschrittener Verfahren der mathematischen Statistik ist diese Hochrechnung sehr genau. […]
Für jede nach statistischen Kriterien ausgewählte Tanzfläche wird eine Stunde pro Betriebswoche mitgeschnitten, d. h. pro Jahr maximal 52 Stunden. Hat man die Gesamtspieldauer eines Titels pro Tanzfläche ermittelt, muss von den zufällig gezogenen Tanzflächen einer Schicht auf alle Tanzflächen dieser Schicht hochgerechnet werden. Das Ergebnis der Addition über alle Schichten ist eine verlässliche („unverzerrte“ im Jargon der mathematischen Statistik) Hochrechnung der jährlichen Gesamtspieldauer eines bestimmten Titels auf allen Tanzflächen.
Für diese Art von Diskothekenmonitoring wurden spezielle, direkt an den Mischpulten installierte Mitschnitt-Geräte entwickelt. Es ist weder für den Diskjockey noch für die Gäste zu erkennen, ob und wann Aufzeichnungen vorgenommen werden. Störungen und Manipulationsversuche werden erfasst und dokumentiert. Zur Verbesserung der statistischen Repräsentativität wird jährlich ein Teil der ca. 120 Mitschnitt-Geräte über alle Schichten hinweg ausgetauscht.

Black Boxes und die Bredouille der Clubszene

Das derzeitige statistisch-technische Verfahren arbeitet nicht nur mit Black Boxes – das Verfahren ist selbst geradezu eine Black Box, denn ein transparenter Nachvollzug ist nicht möglich. Vertreter der Clubszene geraten damit in eine Bredouille: Clubbetreiber zahlen aufgrund der GEMA-Vermutung pauschale Gebühren, auch wenn der überwiegende Teil der in ihren Clubs gespielten Musik GEMA-frei ist. Gleichfalls können Clubbetreiber, DJs und Musikproduzenten aber nicht nachweisen, welche Musik tatsächlich in der Clubszene aufgeführt wird, da Playlists von der GEMA nicht angenommen werden. Die GEMA beruft sich vielmehr auf die eigenen Erhebungen sowie auf die GEMA-Vermutung und weiß damit die Deutungshoheit auf ihrer Seite. Das in der Clubszene generierte Geld wird gar nicht oder nur in nicht nennenswerten Beträgen an die Musikproduzenten aus der Clubszene ausgeschüttet, was für diese wiederum die Tendenz verstärkt, sich nicht bei der GEMA anzumelden. Eine Track-genaue Abrechnung verbiete sich aber laut GEMA bisher, wie der GEMA-Vertreter Lorenz Schmid im Oktober 2013 bei BLN.FM sagte:

Die Ein­nah­men im Dis­ko­the­ken– und Club­be­reich sind auf der einen Seite über­schau­bar gering, aber die Kos­ten für eine track­ge­naue Abrech­nung sind alles andere als gering. Das heißt: da muss sehr viel inves­tiert wer­den, wenn man wirk­lich auf eine auf den Track genaue Abrech­nung kom­men will. Hier muss man sehr genau hin­schauen, ob die Kos­ten am Schluss nicht höher sind, als das Geld, was zu Ver­tei­lung ansteht.

Um diesem Dilemma zu begegnen wird in Berlin mit dem „Geo Tracking Identifier“ (GTI) derzeit ein alternatives Monitoring-System entwickelt, das Track-genau die in den Clubs gespielte Musik erfasst. Nach Angaben von Gavin Burke, dem CEO bei GTI, sind die Kosten für das GTI-System dabei sehr niedrig. Ähnlich wie YACAST arbeitet das GTI-System mit Hilfe einer kleinen Box, die via Audio-Input an die PA des Clubs angeschlossen ist. Durch eine digitale Fingerprint-Technik werden diese online mit der GTI-Datenbank abgeglichen, welche dafür auch auf die Daten des britischen Online-Plattenladens Juno und dessen Digitalableger JunoDownload zugreift. Juno ist Spezialist für Musik aus dem Clubbereich und deckt mit seinem Katalog sämtliche Subgenres sowie rare Schallplatten aus kleinen, nicht-lizensierten Auflagen („White Labels“) oder Promo-Copies ab. Um möglichst alle in den Clubs gespielten Tracks in die eigene Datenbank einzubinden, bietet GTI darüber hinaus für kleine Labels die Möglichkeit an, direkt eigene Tracks in die Datenbank hochzuladen. Laut eigenen Angaben kann die Software von GTI auch mit in der Geschwindigkeit gepitchten und anderweitig leicht editierten Tracks umgehen, was für eine adäquate Monitorierung des Clubbetriebs und seiner Remix Culture notwendige Voraussetzung ist.

 

GTI bietet noch einen weiteren Vorteil: Mit ihm soll nicht nur eine Stunde pro Woche, sondern die komplette Musikspieldauer des Clubs erfasst werden. Dies würde die Stichprobengröße multiplizieren, viele Berliner Clubs haben beispielsweise eine Öffnungsdauer von mehr als 20 Stunden allein am Wochenende. Außerdem sollen nach Möglichkeit alle deutschen Clubs mit der Box von GTI ausgestattet werden, um die Vielfalt der Club-orientierten Musik differenziert abdecken und genau auswerten zu können. Das GTI-System befindet sich aktuell in der Probephase: Testläufe finden in den Clubs Harry Klein (München), Robert Johnson (Offenbach), Wilde Renate und Prince Charles (Berlin) statt. Die Aufnahmen werden dabei verschlüsselt und unabhängig von der jeweiligen Running Order der DJs aufgezeichnet. Es werden also keine DJ-bezogenen Informationen erhoben, sondern lediglich die gespielten Tracks. Dies dürfte manche DJs aufatmen lassen, da Informationen über ihre Playlists nicht öffentlich gemacht werden brauchen.

Plattendigitalisierung für GTI
Plattendigitalisierung für GTI

 

Nach eigenen Angaben liegt die Trefferquote des GTI-Systems bereits bei über 90% und ist damit gegenüber YACAST konkurrenzfähig. Je mehr Tracks in die eigene Datenbank übernommen werden, desto höher wird die Trefferquote. Je mächtiger also die Datenbank, desto differenzierter und gerechter kann abgerechnet werden. Mit einem Track-genauen Monitoring-System lassen sich empirische Daten erheben, die abbilden, was tatsächlich in den deutschen Clubs aufgeführt wird – man müsste nicht mehr nur vermuten. Die erhobenen Daten könnte die Clubszene zudem in eine bessere Verhandlungsposition gegenüber der GEMA versetzen und die Attraktivität der GEMA für Clubmusik-Produzenten erhöhen.

Darüber hinaus ließe sich auch die Frage diskutieren, ob eine solch entwickelte Identifizierungstechnik zum Tracking und damit zur monetären Vergütung von Sample-basierten Tracks und Remixes genutzt werden kann, welche sich ja in einer prekären urheberrechtlichen Situation befinden. Ist ein Track registriert, könnte er mitsamt seiner Fremdsamples identifiziert und sowohl Urheber als auch Bearbeiter könnten über diesen Weg vergütet werden. Der umständliche, teure und oft erfolglose Umweg, den das Sample-Clearing in vielen Fällen mit sich bringt, könnte damit übersprungen werden.

13 Ergänzungen

  1. Juhuu, noch mehr Überwachung. Jetzt auch für DJs in „Szene“-Clubs statt nur für Dorfdiscos. Gema weg.

  2. Und das fast alles nur, weil die liebe GEMA „vermuten“ darf. Schon allein dieser Begriff lässt nichts gutes / faires verheissen. Schrecklich. Als hätten Club- und Barbetreiber nicht genug Aufgaben.
    Ich kann es kaum erwarten was der Start der c3s bringen wird:)

  3. Mit ein bißchen nachdenken kommt man darauf, das die GEMAvermutung pauschal zum Vorteil der Clubs für Rechtssicherheit sogt. Aufgrund er GEMAvermutung dürfen die clubs ALLE Musik spielen, ohne Prüfungspflicht, ob die gespielte Musik überhaupt durch den GEMA Katalog gedeckt wird. Hätte der Gesetzgeber mit der GEMAvermutung nicht zum Vorteil der Musiknutzer für Rechtssicherheit gesorgt, wären Clubs bei JEDEM Musikstück in der Verwertungsprüfungspflicht. Ein gefundenes Fressen für Abmahnanwälte würde sich da auftun. Mit einer 2 € App während des Clubsbesuchs automatiserte Abmahnungen verschicken. Prima Idee…..

    1. Könnten wir nicht auch einfach zu Anfang GEMA-vermuten, dann aber trackgenau all das automatisiert rausfummlen, das eben nichts mit der GEMA zu tun hat?
      Die statistische Erhebung stammt ja noch aus dem letzten Jahrhundert und hat den Begriff „Monitoring“ echt nicht verdient.

      1. das ist ja durchaus der plan, aber schleppt halt noch immer den milchmädchenrechenfehler mit sich: was rausgefummelt und anteilig von der gemavergütung abgezogen wird, ist am ende nicht lizensiert. der rechteinhaber hat hier erstens das vergütungsrecht und zweitens das recht auf erteilung oder verwehrung einer nutzungserlaubnis. der club hat die nur für das mutmaßliche gema-repertoire. da das eben erstmal alles abdeckt, ist diese regelung des veranstalters bester freund, was leider nur wenige so wahrnehmen. kurzum: die titel rausfummeln heißt konkret, sich für abmahnungen anzubieten.

        das trackgenauere monitoring ist eigentlich spannend für die urheber. aber es ist wiederum auch nicht so, dass da enorme beträge in die falschen geldbörsen fließen. der obige artikel behauptet an einer stelle fälschlich, dass das monitoring nur in großdiskotheken stattfindet, obwohl (wie später im artikel auch zitiert wird) eine ausgewogene stichprobe ohne wichtungen die grundlage des derzeitigen monitorings ist. wer ein bißchen mathematische kenntnisse mitbringt, weiß, dass sich fehler in den extrembereichen relativ stark auswirken, nicht aber im mittel der normalverteilung. auf deutsch gesagt: der tanzflächenhit wird in der nutzung sehr genau abgebildet, die obskuren einzeleinsätze hingegen nehmen sich gegenseitig die centbeträge (!) weg. da wird ein track relativ gesehen überproportional gewichtet, während ein anderer gar nicht gezählt wurde. absolut gesehen verfällt auf beide tracks aber quasi nüscht und das liegt zum einen an der geringen nutzungszahl und zum anderen an den nach wie vor extrem günstigen disko-tarifen. wem etwas an der clubmusik liegt, der sollte sich nicht nur für genaues monitoring stark machen, sondern auch für höhere tarife.

      2. Dies ist eine Antwort an mr (kann ihm/ihr nicht direkt antworten). mr hat geschrieben: „der obige artikel behauptet an einer stelle fälschlich, dass das monitoring nur in großdiskotheken stattfindet, obwohl (wie später im artikel auch zitiert wird) eine ausgewogene stichprobe ohne wichtungen die grundlage des derzeitigen monitorings ist.“

        Ich beziehe mich in meiner Aussage auf den Artikel bei musikmarkt.de (Link siehe oben), allerdings behaupte ich nicht, dass die Monitorierung _nur_ in Großraumdiskotheken stattfindet. Es ist aber davon auszugehen, dass sie vorwiegend in solchen Diskos durchgeführt wird, weil dort auch vorwiegend die Musik der von der GEMA vertreten Urheber aufgeführt wird. Eine genaue Liste der monitorierten Clubs ist schlicht nicht einsehbar: Mir wurde auf Anfrage seitens der GEMA gesagt, dass eine solche Liste nicht veröffentlicht werden kann, da sonst Manipulierungsgefahr besteht. Aber vielleicht kannst Du da mit detaillierteren (und am besten belegbaren) Informationen weiterhelfen? Best, GF

  4. Der Artikel vom Georg beschreibt ja sehr gut, wie komplex das ist, und wie dennnoch die GEMA in Kooperation mit den Clubs und Djs bemüht ist, eine exaktere Erfassung hinzubekommen. Die clubcommision in Berlin berichtet positives von der Kooperation. Bzgl. der GEMAVermutung sollte man aber dennoch endlich mal verstehen, daß Musikern und GEMA Mitgliedern selbst diese „Vermutung“ eher hinderlich ist. Würde der Gesetzgeber nicht diese Schranke den Musikern abverlangen, dann wäre die pauschale Vermarktung des GEMA Kataloges mit weit höheren Summen möglich. Die Gema Vermutung schützt die Musiknutzer , nicht die Musiker oder GEMA Mitglieder.

  5. Die elektronische Subkultur in Deutschland braucht endlich einen großen Dachverband, der Interessen von Clubs, Musikern, Veranstaltern und anderen Leuten, die damit ihr Geld verdienen effektiv bündelt und gegenüber Institutionen wie der GEMA vertritt. Erst wenn man sich gut organisiert, wird man auch ein gutes Ergebniss erreichen. Das sieht man ja auch schon bei den Verhandlungen der GEMA mit der Clubcommission – stellt euch mal einen solchen ähnlichen bundesweiten Zusammenschluss vor und welchen gefestigten und damit wirkungsmächtigeren Standpunkt man damit hätte!

    1. Den Dachverband gibt es , er heisst DeHoGa. und vertriit auch offiziel die Clubs ( NoJoke) , die in der Livekom und clubcomission weiter unterteilt sind. Aufgrund der suboptimal intelligenten Proteste einer wabernden Club Protest Masse gegen die GEMA im Jahr 2013, hat die DeHoGa sogar einen sehr großen Erfog erungen. Der Abschluß mit der GEMA wird die großen Dissen ( also die Art Ballermann in Pott, oder großdissen auf dem Land ) um Millionenbeträge bis ins Jahr 2020 entlasten. Zu Ungunsten der kleinen individuellen Clubs. Schade, daß dies den Schwachmaten der brüllenden Clubszene so gar nicht aufgefallen ist. Wolfgang Petri und Helene Fischer möchten nicht versäumen, sich dafür bei den Berliner Club Posterlern zu bedanken. Habt Dank!

  6. Mit dem Tag, an dem die c3s ihre Arbeit beginnen darf (wohl nicht vor 2016/2017) wird die GEMA-Vermutung fallen, zumindest wenn sich eine relevant große Anzahl an Künstlern findet, die sich durch sie vertreten lässt. Die trackgenaue Abrechnung wird sicherlich helfen, Ausschüttungsgerechtigkeit unter denen herzustellen, die sich überhaupt von einer Verwertungsgesellschaft vertreten lassen. Dass die Erfahrungen der Berliner Clubcommission bei dem Thema so positiv waren, hängt eigentlich ausschließlich mit dem Druck zusammen, der jetzt schon durch die c3s auf das Unternehmen ausgeübt wird. Bietet die GEMA demnächst keine trachgenaue Abrechnung an, verliert sie, sobald die c3s an den Start geht, sehr viel Geld. Denn wenn die GEMA-Vermutung fällt, dann entgleitet der GEMA auch die Verteilung alle Gelder, die bis dato in den großen Pool geflossen sind, weil die Urheber und Lizenzhalter nicht zu ermitteln waren. Stellt man aber rechtzeitig sicher, dass man die urheber nun auch ermittelt, hat die GEMA die Chance, dass sich die bsi dato ignorierten Segmente bei Ihnen anmelden – statt später bei der c3s, von der als sicher gelten kann, dass sie eine trackgenaue Abrechnung anbieten wird. Man erkennt so, dass die Triebfeder des Handelns der GEMA mal wieder nicht das berechtigte Interesse des Künstlers an der Zuführung der ihm zustehenden Nutzungsentgelte ist, sondern die Aufrechterhaltung der eigenen Einflusssphäre und Lufthoheit über die Tantiemen. Sei’s drum – es ist auf jeden Fall ein großer Schritt in die richtige Richtung!

    1. du mußt jetzt ganz tapfer sein: die gemavermutung ist tatsächlich eine verwertungsgesellschaftsvermutung und wird nicht fallen, wenn es statt einer zwei verwertungsgesellschaften gibt. im gegenteil wäre davon auszugehen, dass mit c3s (deren start ich ehrlich gesagt auf absehbare zeit nicht erwarte – zu viele ungelöste baustellen) das repertoire der von vgs wahrgenommenen werke noch wüchse, da die c3s eine andere zielgruppe als die gema hat.

      die c3s wird eigentlich auch nicht müde zu betonen, dass ihr eintritt in den lizenzmarkt nicht zum wegfall der gemavermutung führt. ich frage mich wirklich, warum dieses ammenmärchen nicht totzukriegen ist. (?)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.