Der ein oder andere mag es bereits via Twitter mitbekommen haben: Der „Initiativantrag gegen Internet-Sperren“ von Bjoern Boehing, Franziska Drohsel und Jan Moenikes für den SPD-Bundespartei morgen in Berlin, wurde heute vom SPD-Parteivorstand diskutiert und in der ursprünglich Form abgelehnt.
Stattdessen hat der Parteivorstand einen eigenen Beschluss (PDF) gefasst. Dieser basiert im Wesentlichen auf dem schon bekannten Paper der SPD-Fraktion vom 28.05., das, wenn ich das richtig sehe, in der letzten Woche zumindest teilweise bereits den Verhandlungen im federführenden Wirtschaftsausschuss zum Opfer gefallen war.
Nach dem Klick gibt es die entscheidenden Forderungen, hier gibt es das PDF im Original.
Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom 13. Juni 2009
Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet muss effizient geführt werden und rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen: Löschen vor Sperren
[…]
Nötig sind folgende Änderungen:
1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: Löschen vor Sperren
Das BKA muss bei Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten verpflichtet werden, zunächst die Dienstanbieter zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, wenn der Provider beispielsweise seinen Sitz im Ausland hat und die dort zuständigen Behörden nicht unmittelbar dagegen vorgehen, soll die Seite auf eine Sperrliste gesetzt werden dürfen. Es muss im Grundsatz immer löschen vor sperren durchgesetzt werden.
2. Kontrolle der BKA-Liste
Es soll ein unabhängiges Gremium auch unter Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten eingerichtet werden, das die BKA-Liste und die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips jederzeit kontrollieren und korrigieren kann. Die Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener sind zu gewährleisten.
3. Datenschutz
Das Gesetzesvorhaben dient ausschließlich der Prävention. Es darf nicht als Anlass dafür dienen, das Surfverhalten sämtlicher Nutzer zu überwachen oder zu protokollieren. Es ist klarzustellen, dass die auf der geplanten Stopp-Seite anfallenden Daten nicht der Vorratsdatenspeicherung unterliegen und daher nicht zu anderen Zwecken genutzt werden können. Damit ist auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgelenkte Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt oder die Daten zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden können.
4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung
Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie beabsichtigt ist, nicht jedoch von anderen Inhalten, ist ein Spezialgesetz statt der bislang vorgesehenen Regelung im Telemediengesetz unabdingbar. Außerdem soll das Gesetz auf drei Jahre befristet werden, um nach der vorgesehene Evaluation endgültig zu entscheiden. Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, bei den Verhandlungen mit der Union konsequent die entsprechenden Änderungen im Gesetzentwurf durchzusetzen.
PS: Wie bei Twitter ebenfalls zu lesen ist, geht dieser Beschluss den Initiatoren nicht weit genug. Ziel ist weiterhin, das Gesetz zu kippen.