Ein französisches Gericht hat entschieden, dass auf DVDs kein Kopierschutz (DRM) eingesetzt werden darf (Englische Übersetzung des französischen Artikels). Ein Mann hatte geklagt, weil er einen gekaufen Film auf VHS kopieren wollte, um den Film bei seiner Mutter zu sehen. Er wurde bei der Klage von der französischen Verbraucherschutzorganisation „UFC-Que Choisir“ unterstützt. Das Gericht entschied, dass die Filmstudios einen Monat Zeit haben, um DVDs ohne Kopierschutz auf den Markt zu bringen. Begründet wurde das Urteil mit dem Recht auf Privatkopie, einem Verbraucherrecht, welches durch den Kopierschutz verletzt wird. Dieses Urteil ist ein weiteres ermutigendes Urteil aus Frankreich. Erst vor wenigen Monaten wurde ein 22-jährigen Filesharer frei gesprochen, den die Unterhaltungsindustrie wegen Tauschbörsennutzung verklagt hatte. Hätten wir doch nur französische Richter in Deutschland.
Weitere Artikel
0 Ergänzungen
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.