Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz erzählte der Taz, dass die Online-Durchsuchung mit den Stimmen der SPD kommen wird: „Die SPD will die BKA-Reform“. Im Grunde genommen nichts neues: Wie schon früher bekannt gegeben wurde, ist es nur noch eine Frage der Zeit. In diesem Fall wartet man das Urteil des Bundesverfassungserichts zur Online-Durchsuchung in NRW ab, um sich die Peinlichkeit zu ersparen, dass ein vorher verabschiedetes Gesetz durch das Urteil betroffen sein könnte.
Bisher stand bei der Diskussion über die BKA-Novelle die heimliche Ausspähung von Computern im Mittelpunkt. Die SPD hat inzwischen Zustimmung signalisiert. Warum?
Unser Fraktionschef Peter Struck hat darauf verwiesen, dass alle maßgeblichen Sicherheitsexperten die Online-Durchsuchung für notwendig erklären. Wenn das Verfassungsgericht die Online-Durchsuchung für grundsätzlich verfassungskonform hält, dann werden wir sie ins BKA-Gesetz aufnehmen – mit den vom Verfassungsgericht geforderten Einschränkungen.
Man muss aber doch nicht alles machen, was gerade noch verfassungsrechtlich zulässig ist …
Das ist richtig. Aber die politische Entscheidung ist nach meinem Eindruck gefallen – auch wenn ein formeller Beschluss der SPD-Fraktion noch aussteht. Es geht nun nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie der Online-Durchsuchung.