Dieser Beitrag erschien zuerst in der Zeitschrift mediendiskurs des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF).
Die digitale Öffentlichkeit steht vor einem Umbruch. Als Vorbild dient das seit Dezember 2025 geltende Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige in Australien. Es hat nicht nur eine Welle an Forderungen nach ähnlichen Vorschriften losgetreten, unter anderem in der EU, Deutschland, Frankreich, Österreich und zahlreichen weiteren Ländern. Es ist auch das Ergebnis eines gefährlichen Diskurswandels.
Dahinter stecken wirkmächtige und zugleich irreführende Erzählungen davon, was das Internet eigentlich ist. Im Zuge dieser Erzählungen erscheinen Altersschranken nicht etwa als eine Gefahr für die digitale Öffentlichkeit, weil sie Menschen von Teilhabe ausschließen und anonyme Internetnutzung gefährden können. Stattdessen erscheinen sie als ein notwendiges Design-Feature zur Sicherheit junger Menschen.
Der vorläufige Höhepunkt dieser Entwicklung in Europa ist die Vorlage des EU Kids Acts, eines Gesetzentwurfs der EU-Kommission für umfassende Alterskontrollen im Netz. Auf dem Spiel steht nicht weniger als das offene Internet als Raum für Öffentlichkeit, Politik und Kultur. Der Weg dorthin lässt sich in sechs Schritten beschreiben. Sie sind zugleich die sechs Sargnägel des offenen Internets.
1. Sargnagel: Die Erzählung vom Internet als Produkt
Zahlreiche Erzählungen vermitteln ein Bild davon, was das Internet eigentlich ist. Je nach Kontext erscheint es als Datenautobahn oder Wissensquelle, als globales Dorf oder Marktplatz der Ideen, als Neuland, Cyberraum oder Echokammer. Keine dieser Erzählungen ist falsch, vielmehr rücken sie verschiedene Erfahrungen des digitalen Lebens in den Vordergrund.
Vor allem eine Erzählung dominiert die aktuelle Debatte um Kinder- und Jugendschutz. Demnach ist das Internet ein potenziell gefährliches technologisches Produkt, von dessen Design Politik und Aufsichtsbehörden hohe Standards verlangen sollten. Sichtbar war diese Erzählung vom Internet als Produkt etwa bei der Vorstellung des Kids Act durch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU). Sie sagte mit Blick auf das Internet, Technologie sei nie mit Rücksicht auf Kinder erschaffen worden, Plattformen müssten „safe by design“ sein.
Zunächst bietet die Erzählung vom Internet als Produkt Vorteile. Sie rückt in den Mittelpunkt, dass Menschen das Internet geschaffen haben, und dass folglich auch Menschen dafür verantwortlich sind, wenn zum Beispiel Plattformen ihre Nutzer*innen mit manipulativen Designs und suchtfördernden Mechanismen an die Bildschirme fesseln. Ein Internet als Produkt lässt die Regeln des digitalen Zusammenlebens nicht als gegeben erscheinen, sondern als formbar. Allerdings hat die Erzählung vom Internet als Produkt auch Nachteile. Sie kann dazu führen, die Tragweite von Regulierung zu unterschätzen. Produkte kann man konsumieren, normieren oder vom Markt nehmen – und wenn sie mal kaputt gehen, findet sich meist ein Ersatz.
Würde jedoch das Internet kaputt gehen, wäre es eine gesellschaftliche Katastrophe. Ab hier greift eine andere Erzählung, nämlich die vom Internet als öffentlichem Raum, wo sich die Gesellschaft entwickelt, wo sich Menschen zu Gemeinschaften verbinden. Einige politische Bewegungen wären ohne das Internet wohl nie in dieser Form entstanden. Teils waren deren prägende Figuren selbst noch minderjährig, als sie ausgerechnet über soziale Medien einflussreich wurden: Greta Thunberg in Schweden, Joshua Wong in Hongkong.
Im Gegensatz zu einem Produkt erscheint Öffentlichkeit ungleich komplexer. Eingriffe in die digitale Öffentlichkeit können Räume bedrohen, in denen Kultur und Politik florieren. Umso mehr Vorsicht ist geboten, bevor man sich daran macht, die digitale Öffentlichkeit wie ein Produkt zu regulieren. Von dieser Vorsicht ist in der aktuellen Debatte um Kinder- und Jugendschutz jedoch wenig zu sehen. Das macht die Erzählung vom Internet als Produkt zum ersten Sargnagel des offenen Internets.
2. Sargnagel: Die Erzählung von Alterskontrollen als Design-Feature
Für ein Produkt sind Alterskontrollen nur ein Feature, das Schutz schaffen soll. Für einen öffentlichen Raum dagegen sind Alterskontrollen ein scharfes Schwert, das Spaltung schaffen kann. Es sind zwei Erzählungen über denselben Sachverhalt, die eine völlig andere Sichtweise mit sich bringen.
In der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) fallen Alterskontrollen unter „strengste Maßnahmen“ zum Schutz von Minderjährigen, vorgeschrieben nur bei „schädlichsten“ Inhalten wie „grundloser Gewalttätigkeiten und Pornografie“ (Artikel 6a). Aus dieser älteren Regulierung spricht noch das Verständnis von Alterskontrollen als einem scharfen Schwert.
Ganz anders ist die Erzählung im Gesetzentwurf für den Kids Act. Hier erscheinen Alterskontrollen eher als Design-Feature. Einerseits sollen junge Menschen erst ab einem gewissen Alter eigene Accounts auf sozialen Medien und Videoplattformen haben dürfen (Artikel 6), andererseits sollen allerlei Dienste im Netz nur in einer kindgerechten Version öffentlich zugänglich sein (Artikel 8).
In beiden Fällen sollen strenge Methoden der Alterskontrolle – „age verification“ und „age assurance“ – bewirken, dass nur Erwachsene Zugang zu nicht kindgerechten Angeboten haben. Unter „age verification“ fallen laut Entwurf strengste Methoden, die etwa auf Ausweisdaten basieren; unter „age assurance“ alternative Methoden, die auf Schätzungen beruhen, etwa ein biometrischer Scan des Gesichts. Keine Rede mehr ist von milderen Mitteln wie Jugendschutz-Software, die Eltern lediglich auf den Geräten ihrer Kinder installieren und verwalten – ohne dass sich alle älteren und jüngeren Menschen staatlich angeordneten, flächendeckenden Alterskontrollen beugen müssten.
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Schon jetzt kommen Methoden von „age verification“ und „age assurance“ zum Einsatz, um Besucher*innen von Pornoseiten zu kontrollieren. Es sind eben jene strengen Methoden, die bis vor Kurzem noch mit Blick auf die AVMD-RL wie ein scharfes Schwert behandelt wurden. Der Kids Act dagegen würde ihren Einsatz normalisieren und verharmlosen.
Die verharmlosende Erzählung von strengen Alterskontrollen als bloßem Design-Feature ist der zweite Sargnagel für das offene Internet. Vor ihren negativen Folgen warnen internationale Fachleute eindringlich. Im März 2026 lehnten mehr als 400 Forscher*innen aus IT-Sicherheit und Datenschutz die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung ab. Das sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“, schrieben die Expert*innen aus 29 Ländern in einem offenen Brief. Es fehle ein klares Verständnis dafür, was diese Kontrollen anrichten können, für „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und „Autonomie“ aller Menschen.
Zu den unterschätzten Technikfolgen gehört außerdem, dass strenge Alterskontrollen nicht nur Minderjährige, sondern auch Erwachsene ausschließen. Es geht um schätzungsweise Hunderttausende Menschen allein in Deutschland, denen möglicherweise schlicht die nötigen Papiere für eine Alterskontroll-App fehlen. Darüber hinaus geht es auch um Menschen, die kein Handy mit ausreichender Soft- oder Hardware haben. Um Menschen, die ihr Gesicht nicht einem biometrischen Scan unterziehen möchten, oder deren Gesicht von einer sogenannten KI falsch eingeschätzt wird, etwa weil es sichtbare Verletzungen oder Behinderungen hat.
3. Sargnagel: Die Erzählung vom Schutzschirm
Eine weitere Erzählung dominiert die Debatte, und zwar die von Alterskontrollen als Schutzschirm. Wer Altersschranken fordert, verweist oftmals auf die Gefahren und Risiken für junge Menschen im Netz. Dazu gehören unter anderem verstörende Inhalte, Missbrauchsgefahr durch übergriffige Fremde, Mobbing, Sucht, Ängste, Depressionen und selbstverletzendes Verhalten, Desinformation und vieles mehr.
Altersschranken erscheinen demnach als die Lösung schlechthin, um junge Menschen vor solchen Gefahren abzuschirmen. Als wären die Gefahren vor allem ein durch nachlässiges Produktdesign verursachter Mangel, der sich mithilfe passender Design-Features beseitigen ließe. Genauso wie etwa ein Elektrogerät eine Erdung gegen Stromschläge braucht, benötigt das Internet dieser Logik zufolge Alterskontrollen als Schutzschirm gegen Gefahren.
Wieder ist es eine zugrunde liegende Erzählung, die zu diesem Trugschluss führt. Wäre das Internet wirklich nur ein Produkt, dann könnte man es von allen Seiten in Ruhe untersuchen, sicher designen und seine Zugänge mit passenden Alterskennzeichnungen versehen.
Das Internet ist aber vielmehr ein öffentlicher Raum, den täglich Millionen Menschen mit ihrem Verhalten und ihren Äußerungen prägen. Auf schier unzähligen Websites und Chatkanälen kursieren schier unzählige Inhalte, und jede Sekunde kommen neue hinzu. Die Architektur des Internets ist dabei offen und flexibel. In einer Region der Welt verhängte Alterskontrollen lassen sich mit Werkzeugen digitaler Selbstverteidigung kinderleicht umgehen, etwa mit VPN-Diensten oder dem Tor-Browser. Altersbeschränkte Inhalte lassen sich kopieren und weiterleiten und können sich in kurzer Zeit auf allerlei Wegen verbreiten, etwa per Messenger.
Im Auftrag der EU-Kommission haben zwei Fachleute für Gesundheit Empfehlungen zum Kinder- und Jugendschutz vorgelegt, das „Special Expert Panel“. Auf ihren Empfehlungen fußt der Kids Act. Ursula von der Leyen hat ihren Bericht selbst als Beweis („evidence“) bezeichnet. Umso überraschender ist, dass selbst die EU-Expert*innen Alterskontrollen nicht eindeutig als Schutzschirm darstellen, sondern auch als Signal.
So erkennen die beiden Expert*innen in ihrem Bericht an, dass viele junge Menschen Alterskontrollen umgehen würden. Damit die Regulierung dennoch wirkt, bräuchte es demnach einen kulturellen Wandel. Einfach ausgedrückt sollten sich junge Menschen eher aus eigener Einsicht an Altersschranken halten, nicht etwa, weil die Technologie allein bereits einen wirksamen Schutzschirm darstellt.
Wenn strenge Alterskontrollen für alle jedoch eher ein Signal sind als ein Schutzschirm, dann stellt sich umso drängender die Frage nach ihrer Verhältnismäßigkeit. Immerhin geht es um einen Kontroll-Apparat für geschätzt 450 Millionen Menschen in Europa. Ist dieser Apparat wirklich erforderlich und angemessen, um bloß ein Signal zu senden?
Nicht unter den Tisch fallen sollte an dieser Stelle, dass ein Teil der Gefahren aus dem Netz bereits entsteht, wenn junge Menschen nur unter sich sind, etwa in Messenger-Gruppen. Gerade dort kann es beispielsweise zu Mobbing oder Missbrauch kommen, ohne dass Altersschranken eine Wirkung hätten.
4. Sargnagel: Die Erzählung strenger und zugleich harmloser Alterskontrollen
Kaum eine Forderung nach Alterskontrollen kommt ohne großzügige Versprechen in Bezug auf Datenschutz und Privatsphäre daher. Auch die EU-Kommission bemüht sich darum und hat entsprechenden Standards im Entwurf einen eigenen Artikel gewidmet (Artikel 28). Demnach sollen Alterskontrollen zwar streng genug sein, um junge Menschen zu schützen, aber auch schonend genug, um keine Schäden anzurichten. Laut Kids Act sollen sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen: „Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Robustheit, Datenschutz, Sicherheit, Nichtdiskriminierung und geringe Eingriffsintensität.“
Das Problem: Es gibt keine Technologie, die all diesen Ansprüchen gerecht werden könnte. So braucht es für strenge, also für genaue und robuste Alterskontrollen Belege, dass ein Mensch tatsächlich erwachsen ist. Es braucht Belege, dass jemand den Altersnachweis nicht von einer anderen Person geklaut hat. Möglich ist das nur mit Abstrichen bei den milden Ansprüchen an Alterskontrollen, vor allem Datenschutz, Zugänglichkeit und Teilhabe.
Bereits jetzt bröckeln die Datenschutz-Versprechen. Der von der EU-Kommission vorgestellte Prototyp der Alterskontroll-App („Mini-Wallet“) war zunächst nicht wie versprochen anonym, sondern pseudonym. Die angeblich seit April „fertige“ App ist (Stand Oktober) immer noch nicht fertig. Menschen können sie nicht herunterladen und ausprobieren. Im Gesetzentwurf ist zwar die Rede vom für Datenschutz wertvollen „Zero Knowledge Proof“, aber in einer grammatisch sinnlosen Aussage. Und bei der Umsetzung der digitalen Brieftaschen (EUDI-Wallet), die künftig ebenso für Alterskontrollen genutzt werden soll, sägt die EU-Kommission an bereits vereinbarten Datenschutz-Standards.
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Im Entwurf des Kids Acts jedoch ist von diesen Widersprüchen keine Spur. Spätestens in der Praxis wird sich zeigen, dass das Versprechen von gleichermaßen strengen und milden Alterskontrollen nicht einlösbar ist. Zu diesem Zeitpunkt wären die Gesetze jedoch bereits beschlossen, die Infrastruktur gebaut. So wird die Erzählung von strengen und zugleich harmlosen Alterskontrollen zum vierten Sargnagel fürs offene Internet.
5. Sargnagel: Flächendeckende Infrastruktur
Nach der Präsentation des Kids Act berichteten viele Nachrichtenmedien, dass die EU eine Altersgrenze für soziale Medien schaffen wolle, ähnlich wie in Australien. Das ist nicht falsch, aber es verkennt die Dimension des Vorhabens.
Das Social-Media-Verbot für Minderjährige in Australien bezieht sich lediglich auf Accounts bei großen Plattformen wie Instagram oder TikTok. Der Plan der EU-Kommission reicht ungleich weiter. Der Kids Act soll nicht nur Accounts regulieren, sondern auch den Zugang zu allerlei Diensten, die nicht kindgerecht sind. Dazu gehören laut Entwurf Social-Media- und Videoplattformen, ohne Ausnahme für kleinste Unternehmen. Dazu gehören Chatbots und KI-Companions. Marktplätze für Apps und Spiele sollen ihre Kataloge aus teils Millionen Titeln mit EU-weit einheitlichen Alterslabels versehen, und diese Altersgrenzen wiederum kontrollieren.
Damit will die EU-Kommission in einem weltweit erstmaligen Versuch das Internet mit Altersschranken zupflastern. Ein zentrales Werkzeug dafür soll die bereits als Prototyp vorgelegte Alterskontroll-App der EU sein. Von dieser App dürfen Entwickler*innen eigene Versionen erstellen, solange sie sich an die vorgeschriebenen Standards halten.
Das Ziel dieser Pläne ist eine Infrastruktur für nahezu flächendeckende Alterskontrollen im Netz. Zentrale Säulen sind die einheitliche Rechtsgrundlage, standardisierte Kontrollwerkzeuge und besonders niedrige Schwellen, ab wann Online-Angebote zu Altersschranken verpflichtet sind. Im Vergleich dazu erscheint das australische Modell eher zurückhaltend.
Zunächst sind jedoch EU-Parlament und Ministerrat am Zug. Sie müssen nun ihre Positionen zu dem Vorhaben aushandeln. Und natürlich kommt es auch auf die Ausgestaltung an: Für welche Angebote wird die Regulierung wirklich anwendbar und durchsetzbar sein, wie streng fallen die Alterskontrollen aus? Hier ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen, der fünfte Sargnagel fürs offene Internet noch nicht eingehämmert.
6. Sargnagel: Dammbruch über Kinderschutz hinaus
Das letzte Kapitel dieses Essays blickt in eine düstere Version der Zukunft. Es geht darum, was aus einer Infrastruktur für Alterskontrollen werden kann, wenn sie erst einmal implementiert ist. Wenn Hunderte Millionen Menschen in der EU wie selbstverständlich ihr Alter nachweisen, bevor sie etwa einen Livestream auf YouTube schauen oder sich eine Dating-App herunterladen.
In seiner Stellungnahme zur Debatte hat der Deutsche Ethikrat eine eindringliche Warnung vor Alterskontrollen ausgesprochen.
Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.
Diese Warnung zeigt die Wirkmacht einer weiteren Erzählung auf: Nämlich die, dass Alterskontrollen gleich Alterskontrollen sind. Doch auch das ist trügerisch. Schon ein kleines App-Update und eine Verschärfung der Rechtsgrundlage könnten genügen, um den aktuell geplanten Apparat für Alterskontrollen in etwas noch Gefährlicheres zu verwandeln.
Eine aufgerüstete Alterskontroll-App könnte potenziell weitaus mehr übermitteln als anonyme Alterssignale, beispielsweise auch Klarnamen oder Angaben zu Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsstatus oder Vorstrafen. Eine solche Infrastruktur wäre geeignet, nicht nur junge und alte Menschen im Netz voneinander zu trennen, sondern weitere gesellschaftliche Spaltungen in der digitalen Öffentlichkeit zu schaffen. Sie könnte Überwachung, Klarnamenpflicht und Ausweispflicht im Netz bringen. Es wäre der Traum jeder autoritären Regierung. Den Grundstein für die dafür nötige Infrastruktur will die EU-Kommission jetzt schaffen.
Es braucht eine breite und informierte Debatte über die Gefahren dieses Kontroll-Apparats. Möglich ist eine solche Debatte aber nur mit einem Bewusstsein über die zugrunde liegenden Erzählungen.
Das Internet ist nicht nur ein Produkt, und Alterskontrollen sind nicht bloß ein Design-Feature oder ein Schutzschirm. Alterskontrollen sind eine Infrastruktur, die zu Spaltung, Ausschluss und Überwachung führen kann. Solche Erzählungen wirken weich im Vergleich zu beispielsweise Gesetzen oder Code. Doch der Anschein trügt. Erzählungen können wie eine Zange sein, um die Nägel aus dem Sarg des offenen Internet wieder herauszuziehen.

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