Welche Verantwortung tragen Tech-Konzerne wie Facebook und Instagram, wenn sie junge Menschen an sich binden, bis ihre Gesundheit leidet? Wie hoch ist die Strafe, wenn Konzerne aus der Aufmerksamkeit junger Menschen maximalen Profit schlagen und dabei Schaden in Kauf nehmen – mit suchtfördernden Mechanismen, manipulativen Designs und allerlei Psycho-Tricks?
Diese und weitere Fragen hätte ein wegweisender Gerichtsprozess in den USA beantworten können. Aber die klagenden US-Bundesstaaten haben es zugelassen, dass Meta sich freikauft. Mit einem Vergleich über zunächst rund 13 Milliarden US-Dollar entgeht der Mutterkonzern von Facebook und Instagram einem Urteil und bestreitet weiter die Vorwürfe. Das Gericht muss dieser Einigung allerdings noch zustimmen.
Zum Vergleich gehören nicht nur Milliarden, sondern auch eine Reihe von Maßnahmen für mehr Kinder- und Jugendschutz auf Facebook und Instagram. Meta präsentiert das in einem Blogpost. Unter anderem soll es für Jugendliche ein Zeitlimit von zwei Stunden am Tag geben, das sie nur mit elterlicher Erlaubnis abschalten können. Zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens sollen junge Menschen zentrale Funktionen der Plattformen nicht nutzen können. Und nicht zuletzt sollen sie einen Feed wählen können, der nicht auf ihre persönlichen Interessen optimiert wurde.
Einerseits können solche Maßnahmen tatsächlich helfen, um die oftmals unwiderstehliche Sogwirkung der Apps zu lindern. Andererseits steckt darin ein vergiftetes Angebot. Offensichtlich wollen Facebook und Instagram damit einem drohenden Urteil entgehen, das möglicherweise deutlich härtere Geldbußen, Auflagen und Folgeklagen mit sich gebracht hätte.
Jugendschutz als Knaller-Schnäppchen
Die Maßnahmen aus dem Vergleich sind keine schönen neuen Standards, auf die sich Betroffene in Zukunft berufen können. Kein Gericht hat geklärt, dass sich solche Maßnahmen aus geltendem Recht ergeben. Die Maßnahmen sind bloß ein Deal mit Meta, und sie haben sogar ein Ablaufdatum.
Nur zehn Jahre lang will sich Meta zu den meisten dieser Maßnahmen verpflichten. Und nur fünf Jahre lang will sich der Konzern dazu verpflichten, die Nutzungszeit für junge Menschen zu beschränken – auf zwei Stunden am Tag und auf Basisfunktionen in der Nacht. Fünf schlappe Jahre. Die Gründe für diese lächerlich kurze Zeitspanne liegen auf der Hand. Wenn junge Menschen ihre Aufmerksamkeit anderen Dingen widmen, verliert Meta Geld, und Meta will kein Geld verlieren.
Wer sich Metas Darstellung des Deals durchliest, hört förmlich die Stimme eines windigen Teleshopping-Verkäufers tönen: „Unglaublicher Jugendschutz-Deal, greifen Sie jetzt zu!“
Es ist tatsächlich Teil des Deals, dass Meta die auf nur fünf Jahre beschränkte Laufzeit seiner beiden Vorzeige-Maßnahmen auf volle zehn Jahre verlängern könnte – vorausgesetzt, dass sich auch TikTok und YouTube den Standards anschließen. „Aber das ist noch längst nicht alles“, raunt der fiktive Verkäufer. Wenn TikTok und YouTube mitziehen, will Meta dem Deal zufolge das tägliche Zeitlimit für junge Menschen noch weiter senken, und die Summe des Vergleichs würde weiter steigen: von 12,7 auf 18 Milliarden US-Dollar.
Im Teleshopping würden an dieser Stelle goldene Dollarzeichen aufpoppen, begleitet von Konfetti-Regen und dem ekstatischen Ruf des Verkäufers: „Ist das nicht ein absolutes Knaller-Schnäppchen, bei dem kein Jugendschutz-Fan Nein sagen kann?!“
Metas Deal wirft eine bohrende Frage auf: Sollte Schutz der mentalen Gesundheit junger Menschen ein befristetes Sonderangebot sein – oder ein Standard, auf den sich eine Gesellschaft dauerhaft einigt?
Genau das hätten die klagenden US-Bundesstaaten vor Gericht klären können. Es wäre eine historische Chance gewesen, mit weltweiter Signalwirkung. Es hätte das Leben junger Menschen nachhaltig verbessern können, auch über die nächsten fünf bis zehn Jahre hinaus. Aber, und hier zeigt sich die unrühmliche Gemeinsamkeit von Klägern und Beklagtem: Das Geld war wichtiger.

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