Bericht mit MängelnWissenschaftlicher Anstrich für Alterskontrollen

Im Namen des Jugendschutzes sollen alle im Netz ihr Alter nachweisen, das will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU). Die Forderung stützt sie auf einen Expert*innen-Bericht, der bei Alterskontrollen erhebliche Mängel aufweist. Die Analyse.

  • Sebastian Meineck
Jörg Fegert, Urusla, von der Leyen, Maria Melchior
Ursula von der Leyen (Mitte) mit den Co-Vorsitzenden des Expert*innen-Gremiums, Jörg Fegert (links) und Maria Melchior (rechts). – Alle Rechte vorbehalten: Screenshot: European Broadcasting Service; Bearbeitung: netzpolitik.org

Am Montag hat sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) für umfassende Alterskontrollen im Netz ausgesprochen, die weit über soziale Medien hinausgehen. Die Pläne markieren das Ende der Arbeit eines EU-Gremiums für Kinder- und Jugendschutz im Netz. Nach fünf Monaten haben die beiden Co-Vorsitzenden die Ergebnisse vorgelegt.

Auf 156 Seiten schildern die Gesundheits-Expert*innen, warum unter anderem flächendeckende Alterskontrollen junge Menschen vor den Gefahren der digitalen Welt schützen sollen. Im Vorfeld hat das Duo in drei Terminen Fachleute angehört. Auf Grundlage des Berichts will die EU-Kommission nach dem Sommer ein Gesetz vorschlagen, so von der Leyen.

In aller Kürze haben wir den Bericht bereits am Montag zusammengefasst. Diese Analyse zeigt nun anhand von vier zentralen Problemen, warum der Bericht der Expert*innen auf tönernen Füßen steht. Der Fokus liegt dabei auf den Empfehlungen zu Alterskontrollen, weil sie auf besondere Weise Grundrechte einschränken.

Auf Anfrage von netzpolitik.org verteidigt der Co-Vorsitzende Jörg Fegert den Bericht als „wissenschaftsbasiert“. Er gibt an, dass die EU-Kommission ihn und seine Co-Vorsitzende Melchior „auch inhaltlich unterstützt“ habe. Maria Melchior verweist auf Anfrage auf ihren Kollegen.

Überblick: Das empfiehlt der Bericht

In der Debatte um Alterskontrollen und Social-Media-Verbote sind vor allem fünf Empfehlungen des Berichts zentral:

1. Drastische Ausweitung über soziale Medien hinaus: Social-Media-Verbot war gestern – die Expert*innen wollen praktisch alles mit einer Altersschranke versehen, was jungen Menschen schaden könnte. Das geht weit über das australische Modell hinaus. Treffen kann es laut Bericht neben sozialen Medien auch App-Marktplätze, Videospiele, Chatbots oder Videoplattformen. Den Rundumschlag bezeichnet der Bericht eher verharmlosend als „social media+“. Die EU-weite Altersgrenze soll bei 13 Jahren liegen.

2. Hohe Anforderungen an sichere Designs: Um für Jugendliche weiter zugänglich zu sein, müssten Plattformen wie TikTok und Instagram so manches ändern. Der Bericht warnt zum Beispiel vor suchtfördernden Mechanismen und manipulativen Designs, vor unendlichem Scrollen, Push-Benachrichtigungen und Personalisierung. Das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) geht solche Risiken bereits an, gilt aber nicht für alle digitalen Räume. Hier könnte das geplante Gesetz über digitale Fairness (Digital Fairness Act) nachhelfen, heißt es im Bericht.

3. Beweistlastumkehr: Aktuell läuft es so, dass Aufsichtsbehörden einschreiten, wenn sie erfahren, dass ein Dienst im Netz gegen Regeln verstoßen könnte. Die Expert*innen wollen dieses Prinzip umkehren: Anbieter sollten zuerst beweisen, dass ihre Dienste für junge Menschen sicher sind, bevor sie überhaupt auf den europäischen Markt dürfen.

4. Strenge Alterskontrollen: Es soll „effektive“ Systeme zur Alterskontrolle für alle geben, heißt es im Bericht. Einfach ausgedrückt sollen die Kontrollen sicherstellen, dass junge Menschen keine unerwünschten digitalen Räume mehr betreten können.

5. Nationale Alleingänge plus EU-weite Regeln: Einerseits empfiehlt der Bericht EU-weite Regeln und warnt: „Die Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts für digitale Dienstleistungen stellt ein reales Risiko dar.“ Andererseits heißt es: Mitgliedstaaten könnten dennoch eigene Wege gehen und etwa ein höheres Mindestalter als 13 Jahre festlegen. Zur Begründung verweist der Bericht lediglich auf „nationale und historische Kontexte“.

Erstes Problem: Hier spricht nicht „das Gremium“

Der Abschlussbericht der EU-Expert*innen ist nicht das erste Papier zu diesem Thema. Zuvor hatten sich auch ein deutsches Expert*innen-Gremium und der Deutsche Ethikrat geäußert. Es gibt aber einen wichtigen Unterschied.

Der Deutsche Ethikrat hat 26 Mitglieder; sie sollen laut Gesetz „naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren“ und ein „plurales Meinungsspektrum“ vertreten. Das deutsche Expert*innen-Gremium war mit 18 Mitgliedern auch interdiszplinär besetzt, mit Fachleuten für unter anderem Medienrecht, Medienpädagogik, Gesundheit oder Kriminologie.

Die Expertise hinter dem EU-Bericht dagegen ist schmaler. Verfasst haben ihn lediglich die beiden Co-Vorsitzenden des Gremiums, Jörg Fegert (Experte für Kinder- und Jugendpsychiatrie aus Ulm) und Maria Melchior (Expertin für öffentilche Gesundheit aus Paris). Sie schreiben: „Die Verantwortung für die Empfehlungen liegt allein bei uns.“

In einem Presse-Briefing der EU-Kommission wollten Journalist*innen wissen, wie die Empfehlungen des EU-Berichts zustande kamen. Die Antwort: Man habe im Gremium keinen Konsens angestrebt. Auf Anfrage von netzpolitik.org erklärt Fegert mehr dazu. Die Rolle von ihm und Melchior sei es gewesen, „wissenschaftsbasiert die Argumente abzuwägen und sich gemeinsam auf Empfehlungen zu einigen“. Der Prozess sei so angelegt gewesen, dass er auf „zeitnahe Ergebnisse“ abzielt. Man habe sich auf die „Erfahrung“ seiner Co-Vorsitzenden und von ihm „verlassen“.

Im Gegensatz zu den Empfehlungen des Deutschen Ethikrats und des deutschen Gremiums setzt der EU-Bericht also auf Vertrauen statt Debatte. Viele Nachrichtenmedien haben berichtet, das „EU-Gremium“ habe Empfehlungen vorgelegt. Aber das ist irreführend. In dem Abschlussbericht spricht kein Gremium, sondern ein Duo. Ein möglicher Grund für des Medienecho: Auch die EU-Kommission spricht in ihrer öffentlichen Kommunikation mal von den Ko-Vorsitzenden des Panels, mal vereinfachend vom „Panel“.

Zweites Problem: Irreführung bei Alterskontrollen

Bei Alterskontrollen formulieren Fegert und Melchior Ansprüche, die nicht miteinander vereinbar sind. Einerseits sollen Alterskontrollen streng sein, wie aus ihrem Bericht hervorgeht. Sie sollen etwa das Alter von Personen „präzise“ feststellen und „robust“ sein gegen Umgehungsversuche.

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Anderseits sollen Alterskontrollen dem Bericht zufolge mild sein: Sie sollen „verhältnismäßig“ sein, Grundrechte wahren und „höchsten“ Standards für Datenschutz und Privatsphäre entsprechen. Sie sollen „inklusiv“ sein und „diskriminierungsfrei“. Weiter sollen sie „auf die Verarbeitung von Ausweisdokumenten oder biometrischen Daten zum Zwecke der Altersschätzung verzichten“.

Der Knackpunkt: Strenge und milde Ansätze widersprechen sich. Wie wir bereits berichtet haben, gibt es keine Lösung, die Vorteile beider Ansätze in sich vereint. So brauchen präzise und robuste Alterskontrollen Belege, dass ein Mensch tatsächlich erwachsen ist. Sie brauchen Belege, dass jemand den Altersnachweis nicht von einer anderen Person geklaut hat. Möglich ist das aber nur mit Einbußen bei unter anderem Privatsphäre, Zugänglichkeit und Teilhabe. Wer alles auf einmal verspricht, führt in die Irre.

Die EU-Kommission hat eine App für Alterskontrollen entwickeln lassen, die „Mini-Wallet“. Hierfür sollen Menschen auch ihr Gesicht biometrisch scannen, wie ein Demo-Video zeigt. Damit soll die App prüfen, ob das Gesicht vor der Kamera mit dem Foto auf dem Ausweis übereinstimmt. Kurz nach Veröffentlichung des Prototypen hat ein IT-Sicherheitsexperte die App in nur zwei Minuten gehackt. Sowohl beim Deutschen Ethikrat als auch beim deutschen Expert*innen-Gremium ist die Mini-Wallet durchgefallen. Beide Gremien haben geschrieben, die Mini-Wallet sei „abzulehnen“.

Der Pudding wird uns auf die Füße fallen

Jörg Fegert, Co-Autor des EU-Berichts, war selbst Teil des deutschen Gremiums, das die Mini-Wallet ablehnt. Im EU-Bericht schreiben er und seine Co-Autorin jedoch das glatte Gegenteil: Die Mini-Wallet sei „robust, benutzerfreundlich und die Privatsphäre wahrend“, sie könne ein „geeignetes Werkzeug“ sein. Kritik an der Mini-Wallet kommt nicht zur Sprache.

Auf Anfrage von netzpolitik.org erklärt Fegert: „Es stimmt, dass ich auch Mitglied der deutschen Kommission war. Dort wurde über die Entscheidungen abgestimmt, es waren nicht alle Empfehlungen einstimmige Empfehlungen.“ Die Ablehnung der Mini-Wallet durch den Deutschen Ethikrat sei „eine Momentaufnahme in einer Pilotphase“ gewesen. Die Mini-Wallet sei noch nicht vollständig „zero-knowledge-proof“ gewesen.

Fegert nutzt die Bezeichnung „zero-knowledge-proof“ in seiner Antwort wie ein Adjektiv. Es ist aber ein Nomen. Das englische Wort „proof“ bedeutet hier nicht „geschützt“, sondern „Beweis“.

Auch im Bericht ist Zero Knowledge Proof ein wichtiges Stichwort. Hier schreibt das Duo, Methoden zur Alterskontrolle sollten diesen Standard nutzen. Einfach ausgedrückt soll er Tracking vermeiden: Nutzende sollen bei der Altersabfrage anonym bleiben. Dienste sollen bloß erfahren, ob jemand eine Altersschwelle überschreitet, mehr nicht. Das Problem: In den öffentlichen Spezifkationen zur Mini-Wallet ist dieser „Zero Knowledge Proof“ nach wie vor nur optional und nicht verpflichtend. Die von Fegert erwähnte „Momentaufnahme“ ist also immer noch Status quo.

Zuletzt gibt es eine praktische Hürde für die geplanten Alterskontrollen, wie aus dem Bericht hervorgeht. Viele junge Menschen haben keinen Ausweis, den sie in ihrer Alterskontroll-App hinterlegen könnten. EU-Mitgliedstaaten sollen dafür zuständige Stellen benennen, heißt es im Bericht: „Die Benennung vertrauenswürdiger Anbieter von Altersnachweisen (…) ist für das wirksame Funktionieren der Altersüberprüfung in der EU von entscheidender Bedeutung.“

Von wem sollen die Kinder und Jugendlichen in der EU ihre Altersnachweise bekommen? Das steht noch nicht fest. Es fehlt Klarheit, wie viel Bürokratie die Kontrollen im Alltag bedeuten – für Kinder, Familien und Behörden.

Drittes Problem: Unklare Zielsetzung

Es ist das wohl wichtigste Argument der Kritiker*innen von Alterskontrollen: Menschen können die Kontrollen einfach umgehen. Das liegt an der Architektur des Internets. Mit VPN-Diensten oder dem Tor-Browser lassen sich an einem Ort altersbeschränkte Websites ohne Schranken besuchen, und zwar kinderleicht. Der Internetverkehr fließt dann über Server an einem anderen Ort, etwa über ein anderes Land ohne Alterskontrollen.

In Australien, wo seit Dezember 2025 ein Social-Media-Verbot bis 16 Jahre gilt, umgeht sogar die Mehrheit junger Menschen die Altersschranken. Das zeigen mehrere erste Erhebungen. Auch Fegert und Melchior schreiben: „Erste Ergebnisse aus Ländern, die pauschale Altersbeschränkungen für den Zugang zu sozialen Medien eingeführt haben, zeigen, dass die meisten Minderjährigen einen Weg finden, diese Regelungen zu umgehen.“

Das weckt Zweifel, ob Alterskontrollen überhaupt geeignet sind, junge Menschen wirksam vor den Gefahren des Internets zu schützen. Für staatliches Handeln ist Geeignetheit ein zentraler Maßstab.

Diese Zweifel finden im Bericht keinen Platz. Stattdessen beschreiben Fegert und Melchior ein anderes Verständnis vom Zweck der Alterskontrollen. Sie verweisen auf die Minderheit der Betroffenen, die sich durch ein Social-Media-Verbot von digitalen Diensten zurückgezogen haben. Diese jungen Menschen würden dann mehr Zeit für Offline-Aktivitäten haben, zum Beispiel Sport. „Dies zeigt, dass ein fortschreitender Wandel hinsichtlich der Normen für die Nutzung von Social Media+ durch Minderjährige möglich ist und anerkannt werden muss“, schreibt das Duo.

Die trügerische Sicherheit von Alterskontrollen im Netz

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Das ist zunächst Spekulation: Ob das Verbot wirklich gesellschaftliche Normen verändert hat, müssten Sozialwissenschaftler*innen untersuchen. Weiter spekuliert das Duo, Altersbeschränkungen würden „kulturellen Wandel fördern“. Und: „Die Wirksamkeit von Altersbeschränkungen würde einen Wandel in gesellschaftlichen Einstellungen erfordern.“

Damit beschreiben die beiden Gesundheits-Expert*innen einen fundamental anderen Ansatz. Demnach wären Alterskontrollen nicht etwa „robust“ gegen Umgehungsversuche, wie es an anderer Stelle im Bericht heißt. Sie wären kein Schutzschirm, der Gefahren von Kindern und Jugendlichen fernhält. Stattdessen wären Altersschranken vor allem ein Signal mit normativer Wirkung. Junge Menschen und Familien würden daraufhin ihren Umgang mit sozialen Medien überdenken, zur Einsicht gelangen und sich selbst schützen.

Was versprechen sich die Expert*innen also wirklich von Altersschranken: ein Signal oder einen echten Schutzschirm? Für Eltern dürfte der Unterschied wichtig sein. Sollten sie darauf vertrauen, dass Alterskontrollen ihre Kinder vor Gefahren abschirmen – oder müssten sie vielmehr bei ihren Kindern um Einsicht werben, weil die Kontrollen eher symbolisch sind?

Die Frage ist auch essentiell, um zu bewerten, ob Alterskontrollen rechtsstaatlich wären. Ein Signal ist ein sehr anderer Zweck als ein Schutzschirm. Der Erfolg lässt sich schwerer vorhersagen oder empirisch belegen. Aus rechtsstaatlicher Perspektive braucht es aber genaue Begründungen, ob Alterskontrollen geeignet und erforderlich wären, um ihren Zweck zu erfüllen.

Jörg Fegert kann auf Anfrage von netzpolitik.org „keine verfassungsrechtliche Problematik im deutschen Kontext erkennen“, schreibt er. Es gehe darum, nicht-altersangemessene Mechanismen und Inhalte von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten. Zudem führt er einen weiteren, also dritten, Zweck von Alterskontrollen an. Demnach könnten Alterskontrollen zum „Empowerment“ junger Menschen beitragen, wenn Plattformen Beschwerden und Meldungen junger Menschen bevorzugt behandeln müssten. Einfach ausgedrückt: Alle sollen ihr Alter nachweisen – damit Inhaltsmoderator*innen bei TikTok oder Instagram Meldungen von Erwachsenen nachrangig behandeln.

Beide Erläuterungen des Experten blenden zentrale Aspekte aus: Altersschranken gelten für digitale Räume in der Breite, nicht allein für riskante Mechanismen und Inhalte. Davon betroffen wären nicht nur junge Leute, sondern alle 450 Millionen Menschen in der EU, die etwa ihre Ausweise und Gesichter scannen lassen müssten. Wer die Altersschranken nicht überwinden will oder kann, wäre von wichtigen Angeboten für Information und Teilhabe abgeschnitten. Das sind tiefe Eingriffe, die Grundrechte einschränken. Umso wichtiger ist die Frage nach dem genauen Zweck der Maßnahme und ihrer Verhältnismäßigkeit.

Bestenfalls bewertet das ein interdisziplinäres Gremium mit unter anderem Jurist*innen, die ihre Abwägungen und ihren Dissens öffentlich nachvollziehbar ausführen. Die EU-Kommission hat sich für einen anderen Weg entschieden.

Viertes Problem: Unwissenschaftliche Sprache

An mehreren Stellen nutzt der Bericht Formulierungen, die eher nach Pressestelle klingen als nach wissenschaftlicher Analyse. Mindestens drei Passagen fallen besonders ins Auge.

1. „state-of-the-art“: Das Duo schreibt, die Alterskontroll-App der EU (Mini-Wallet) entspreche dem „höchsten technologischen Standard“, („state-of-the-art“). Das ist auffällig wertend und beißt sich mit der Ablehnung von Ethikrat und deutschem Expert*innen-Gremium. Der Begriff steht auch in einer Pressemitteilung der EU-Kommission, die ihre eigene App als „state-of-the-art“ anpreist.

2. „Zugang zu Kindern“: Im Mai nutzte Ursula von der Leyen eine auffällige Formulierung: „Die Frage ist nicht, ob junge Menschen Zugang zu sozialen Medien haben sollten; die Frage ist, ob soziale Medien Zugang zu jungen Menschen haben sollten.“ Alltagssprache ist das nicht, sondern ein Stilmittel. Im Fokus steht nicht mehr, dass die die Politik jungen Menschen etwas wegnimmt. Stattdessen stehen Social-Media-Konzerne im Fokus, die Kindern anscheinend zu nahe kommen. Mehrfach übernehmen auch Fegert und Melchior das Stilmittel, etwa wenn sie darüber schreiben, wie Dienste „Zugang zu Kindern und Jugendlichen erhalten“.

3. „child safety gap“: Ein weiterer auffälliger Begriff im Bericht lässt sich nur mit Vorgeschichte verstehen. Anbieter wie Meta scannen anlasslos Nachrichten, um Hinweise auf sogenanntes Material von Kindesmissbrauch zu finden. Kritiker*innen haben dafür die Bezeichnung freiwillige Chatkontrolle etabliert. Rechtens ist diese Form der Massenüberwachung privater Kommunikation nur durch eine befristete Ausnahmeregelung. Eine Weile lang sah es so aus, als könnte sich die EU nicht auf eine Verlängerung einigen. Die Lobby-Organisation Thorn warnte deshalb vor einer „Kinderschutzlücke“ („child safety gap“). Der Begriff lenkt von der Kritik an der Maßnahme ab und rückt die Sicherheit von Kindern in den Fokus. Bislang fehlen stichhaltige Belege, ob Chatkontrolle wirklich zur Sicherheit beiträgt. Auch die EU-Kommission hat das Wort „gap“ in ihrer öffentlichen Kommunikation übernommen. In ihrem Bericht schreiben auch Fegert und Melchior vom „child safety gap“. Im Einklang mit der EU-Kommission fordern sie eine Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle und eine dauerhafte Chatkontrolle.

Das sind zunächst nur drei Details aus einem langen Papier. Aber sie werfen die Frage auf: Wie viel von diesem Bericht ist wissenschaftlich fundiert – und wie viel ist politische Agenda der EU-Kommission?

Fegert erklärt hierzu auf Anfrage von netzpolitik.org: „Wir waren in unseren Empfehlungen frei und unabhängig.“ Er bezeichnet den Bericht als „wissenschaftbasierte Politikberatung“. Im Zentrum stehe „Evidenz als Ausgangspunkt für die Entwicklung der Empfehlungen“. Er räumt jedoch ein: Expert*innen aus der EU-Kommission hätten ihn und Melchior „auch inhaltlich bei Recherchen und Informationsbeschaffung unterstützt“.

Bei mindestens zwei von drei Treffen des Expert*innen-Gremiums war Ursula von der Leyen persönlich vor Ort, wie auch Fegert bestätigt. Rund zwei Monate, bevor das Gremium seine Ergebnisse präsentiert hat, sagte von der Leyen: „Ohne Ergebnisse des Gremiums vorwegzunehmen: Es ist meine Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen.“ Damit hat die Kommissionspräsidentin ihren Expert*innen quasi in den Block diktiert, was sie von ihnen erwartet.

Bei der Präsentation des Papiers sagte von der Leyen schließlich: „Das sind genau die Belege, auf die wir gewartet haben.“ Fegert erklärt auf Anfrage: „Die Verantwortung für den Inhalt des Berichts und der Empfehlungen liegt ausschließlich bei uns Ko-Vorsitzenden.“

Wer wie das Duo einen Bericht von öffentlichem Interesse verfasst, dürfte Einflussnahme aus vielen Richtungen erleben – das allein muss nichts bedeuten. Entscheidend ist, was im Bericht steht, ob die Argumente vollständig und schlüssig sind. Und gerade beim grundrechtlich sensiblen Thema Alterskontrollen finden sich erhebliche Mängel. Losgelöst von den Beweggründen der Beteiligten erfüllt der Bericht damit eine bestimmte Funktion: Er gibt den netzpolitischen Plänen der EU-Kommission einen wissenschaftlichen Anstrich.

Über die Autor:innen

  • Sebastian Meineck

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize.

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    Foto: Philipp Sipos


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