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Neue Interpretation für die informationelle Selbstbestimmung?

Brigitte Zypries war heute im Deutschlandfunk zur Vorratsdatenspeicherung und der Überwachungsgesetzgebung zu hören (MP3). Dabei gab es u.a. diesen Satz, der mir etwas komisch vorkam (Ab 4:18 Min): DLF: Gehört die informationelle Selbstbestimmung nicht mehr zum Verständnis einer modernen Demokratie? Zypries: Doch natürlich. Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heisst ja nur, dass Bürger darüber…

  • Markus Beckedahl

Brigitte Zypries war heute im Deutschlandfunk zur Vorratsdatenspeicherung und der Überwachungsgesetzgebung zu hören (MP3). Dabei gab es u.a. diesen Satz, der mir etwas komisch vorkam (Ab 4:18 Min):

DLF: Gehört die informationelle Selbstbestimmung nicht mehr zum Verständnis einer modernen Demokratie?

Zypries: Doch natürlich. Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heisst ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert. Und das hat sich auch als Abwehrrecht gegen den Staat positioniert.

Wenn das jetzt so ist, dann muss wohl irgendwer die Wikipedia-Seite zu Informationeller Selbstbestimmung verbessern. Da steht:

Im deutschen Recht bezeichnet die Informationelle Selbstbestimmung das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.

Update: Transcript ist jetzt beim Deutschlandfunk online: Zypries verteidigt Vorratsdatenspeicherung.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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21 Kommentare zu „Neue Interpretation für die informationelle Selbstbestimmung?“


  1. Vielleicht hat sie das mit dem Informationsfreiheitsgesetz verwechselt?

    Ist ja auch alles so kompliziert, es war wohl gerade kein Lobbyist in der Nähe, der ihr das mal schnell hätte erklären können.


  2. Zypries re-definiert „informationelle Selbstbestimmung“…

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußert sich im Deutschlandfunk zur Bedeutung des Begriffs „informationelle Selbstbestimmung“:
    „Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heisst ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, w…


  3. Maritta

    ,

    Das ist der absolute Hammer! Die Frau ist als „Verfassungsministerin“ für die Kontrolle sämtlicher Gesetze auf Vereinbarkeit mit der Verfassung zuständig!

    Hier hat Schröder wirklich den Bock zur Gärtnerin gemacht. Ich will Herta wiederhaben!


  4. Das Internet trauert um das Telekommunikationsgeheimnis (08.11.2007)…

    Wir trauern mit.
    Wenn ihr  eure webseite auch mit dem Protest füllen wollt, findet ihr auf der Webseite des AK Vorratsdatenspeicherung den QuellCode…
    .…..


  5. […] zum thema verwies netzpolitik.org auf ein interview, indem die bundesjustizministerin zeigt, dass sie offenbar das […]


  6. … und wenn die Grundrechte den Datensammlern nicht passen, dann werden sie eben passend gemacht… oder in dem Fall besser passend geredet… *kopfschüttel* Das hatten wir doch schon mit Bundeswehreinsatz im Inneren und Abschuss gekaperter Flugzeuge.


  7. vox enigma

    ,

    Einen fast identischen Satz hat Wolfgang Schäuble in einem Artikel von sich gegeben, der in der aktuellen Ausgabe der „Zeitschrift für Rechtspolitik“ veröffentlicht worden ist. Datenschutz ist für Schäuble lediglich Transparenz der Datenerhebung und ‑verarbeitung.

    Wer hier von wem abgeschrieben hat oder ob diese Aussage bereits herrschende Meinung innerhalb der Regierung ist, lassen wir jetzt mal dahingestellt…


  8. Kristine

    ,

    Die Definitionshoheit über Begriffe ist wesentlich, um Menschen kontrollieren zu können. Zypries betreibt Neusprech, nichts anderes. So wie letztens irgendein Politiker (vergessen, wer) behauptet hat, Dtl. würde zu keinem Überwachungsstaat, schließlich habe keiner vor, zu foltern. Auch Sprüche wie „die wichtigste Freiheit ist die Freiheit, ohne Angst in der U‑Bahn fahren zu können“ laufen auf sowas hinaus.

    Damit wird es Kritikern erschwert, andere Menschen zu erreichen, weil nicht die gleiche Sprache gesprochen wird. Ist die Neudefinition ausreichend verbreitet, kann man Kritik überhaupt nicht mehr prägnant ausdrücken. Wenn „Überwachung“ = „Folter“, was ist dann, auf Schritt und Tritt … „beobachtet“? zu werden?

    Zumindest nicht, bis Kritiker neue Begriffe erfunden haben. Das ganze ist ein Wettrüsten.

    Gruß, Kristine


  9. Callinator

    ,

    Ich sag da mal lieber nix zu, sonst werde ich wegen Beleidigung angezeigt von der netten Dame…


  10. […] die infomationelle Selbstbestimmung neu definiert hab ich eigentlich weniger erwartet. Aber wie Netzpolitik berichtet, hat Frau Zypries in einem Interview mit dem DLF uns erzählt: […] Aber das Recht […]


  11. […] Markus von netzpolitik.org berichtet, hat Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, den vom Bundesverfassungsgericht geprägten […]


  12. wirklichkeit übertrifft Satire, oder?


  13. […] Vorratsdatenspeicherung ist beschlossen. Gleich dazu noch was von netzpolitik.org – ein Kommentar von Frau Zypries, was sie denkt, was informationelle Selbstbestimmung ist: DLF: Gehört die informationelle […]


  14. […] ein kleiner Verweis auf das Deutschlandfunk-Interview mit Brigitte Zypries (SPD) am Freitag gibt es hier doch noch: Und wir speichern das deshalb europaweit jetzt – das ist […]


  15. […] erweckte, nicht alles so heiß zu essen wie Minister Schäuble es ihr vorgekocht hat, definiert sich eben einfach die in den 80er Jahren aus unserem Grundgesetz sinnvoll abgeleitete informationelle […]


  16. […] noch anders, als Bundesjustizministerin Zypries (ebenfalls SPD) die Erklärbärin bezüglich des […]


  17. […] Immerhin kontrolliere ich selbst, was ich da hinein schreibe. Ich werde nicht nur darüber informiert. […]


  18. […] Brigitte Zypries definiert dafür mal eben die Informationelle Selbstbestimmung neu: “Doch natürlich. Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heisst ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert. Und das hat sich auch als Abwehrrecht gegen den Staat positioniert.” […]


  19. […] Was weniger bekannt sein dürfte, ist, dass Meldebehörden die Adressen ebenfalls weitergeben können, beispielsweise an Adressbuchverlage, Parteien und Kirchen. Und was noch weniger bekannt sein dürfte (auch den Meldebehörden anscheinend, weil ein Freund dort auf Ahnungslosigkeit stieß), ist, dass man dem per Opt-out ein Ende machen kann. Das hängt unter anderem mit der informationellen Selbstbestimmung zusammen (der richtigen Selbstbestimmung, nicht der nach Auffassung der Bundesselbstjustizministerin). […]


  20. […] Markus Beckedahl: Neue Interpretation für die informationelle Selbstbestimmung? 9. Juli 2011, abgerufen am 9. September […]

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