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BreakpointGrundrechte sind nicht FSK 16

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Information und Teilhabe – auch auf sozialen Medien. Wenn Erwachsene sie per Social-Media-Verbot von solchen Orten der Meinungsbildung ausschließen, werden sie ihrer Verpflichtung nicht gerecht.

Drei Jugendliche sitzen mit ihren Smartphones auf einer Treppe, von oben fotografiert.
– Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Westend61

Wer Kinder und Jugendliche von sozialen Medien ausschließen möchte, um sie zu schützen, der könnte ihnen ebenso die Teilnahme an Demonstrationen verbieten. Schließlich könnte man sich dabei verletzen, manchmal werden Steine geschmissen und viele Demo-Parolen sind sehr polemisch. Auch die Mitgliedschaft in einer Partei könnte eine Altersgrenze bekommen; der Politikbetrieb ist alles andere als harmlos. Und bei all den Horrornachrichten wäre es besser, wenn junge Menschen nicht länger die Tagesschau sehen dürften.

Solche Forderung stellt derzeit zwar keiner. Sie machen aber deutlich, was hinter dem vielfach geforderten Social-Media-Verbot steckt: Im Namen des Schutzes für Minderjährige wird mehr eingeschränkt, als nötig wäre. Das Recht junger Menschen auf politische Teilhabe und die Pflicht des Staats, sie dazu zu befähigen, fallen unter den Tisch.

Seit die australische Regierung Ende des vergangenen Jahres ein Social-Media-Verbot für Menschen unter 16 Jahren eingeführt hat, findet die Regelung auch in Deutschland immer mehr Zuspruch. Hierzulande drehen sich große Teile der Debatte darum, ob ein Verbot für bestimmte Altersgruppen juristisch umsetzbar wäre, welche technischen Mittel wie datensicher wären und wie hoch die Altersgrenze sein sollte. Doch egal, welche Methode zur Durchsetzung eines Social Media-Verbots für Kinder und Jugendliche herangezogen würde: Der Ausschluss einer ganzen Bevölkerungsgruppe von relevanten Orten der politischen Teilhabe ist nicht mit ihren Teilhaberechten vereinbar.

Es darf nicht nur Hürden geben

Besonders düster sind die Bilder, die Befürworter eines Social-Media-Verbots für Jugendliche malen. Soziale Medien würden junge Menschen demnach regelrecht vergiften. Es drängt sich der Eindruck auf, Reels zu schauen sei ungefähr genauso schädlich, wie Crack zu nehmen, und gehöre selbstredend verboten.

Oft ins Feld geführt wird außerdem, Jugendliche seien besonders empfänglich für politischen Populismus in sozialen Medien, der eine der Hauptursachen für die Zunahme radikal rechter Tendenzen bei jungen Menschen wäre. Um das zu verhindern, solle man deswegen für antidemokratische Inhalte empfängliche Menschen von bestimmten Plattformen ausschließen.

Oft vernachlässigt wird in der Debatte jedoch, dass Kinder und Jugendliche nicht nur das Recht haben, vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt zu werden. Kinder und Jugendliche haben all die Grundrechte, die auch Erwachsene haben. Nicht ihre Freiheit muss begründet werden, sondern die Begrenzung ihrer Freiheitsrechte.

Für Kinder und Jugendliche bedeutet das: Es darf nicht nur Hürden geben, sondern es muss auch Freiheiten geben – etwa die, sich zunehmend selbstständig aus einer Vielzahl öffentlicher Quellen zu informieren, Medien selbst zu wählen und Informationen mit anderen zu teilen. Eine Beschränkung dieser Freiheit wäre ein starker Eingriff in die Grundrechte einer Bevölkerungsgruppe, die über zwölf Millionen Menschen umfasst.

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Instagram ist kein Psychothriller

Auch für Filme, Spiele und Bücher gibt es Altersgrenzen – aber soziale Medien sind kein einzelnes Medium wie ein Film, sondern große, vielfältige Räume des öffentlichen Lebens. Sie sind der Ort, an dem Kinder und Jugendliche in großer Zahl etwa Nachrichten konsumieren, politische Geschehnisse verfolgen und sich eine Meinung bilden.

Junge Menschen informieren sich zunehmend weniger über klassische Nachrichtenmedien wie den Rundfunk oder Tageszeitungen. Dass 12- bis 15-Jährige nach einem Social-Media-Verbot verstärkt damit anfangen würden, die FAZ zu lesen oder das Heute Journal zu schauen, ist lebensfremd. Was ein solches Verbot also bewirken würde, ist, Jugendliche von Information auszuschließen und ihre Informiertheit zu verringern.

Das Recht, sich ungehindert zu informieren und eine eigene Meinung zu bilden, unterscheidet sich in seiner Relevanz für die Gestaltung des eigenen Lebensentwurfs junger Menschen fundamental von der grundsätzlichen Freiheit, einen Psychothriller zu schauen oder einen Ego-Shooter zu spielen.

Wer Kinder und Jugendliche vor den schädlichen Aspekten sozialer Medien schützen möchte, müsste also spezifischer vorgehen, je nach konkretem Risiko. Um Jugendliche vor Horrorfilmen zu schützen, gibt es schließlich auch kein pauschales Kinoverbot, sondern eine Altersgrenze pro Film. Entsprechend bräuchte es zum Beispiel eher Einschränkungen für die potenziell radikalisierende Sogwirkung algorithmisch sortierter Feeds auf sozialen Medien – aber kein pauschales Social-Media-Verbot.

Auf sozialen Medien geht es um Austausch

Was soziale Medien ebenso fundamental von Büchern oder Filmen unterscheidet, ist, dass sie nicht nur konsumiert werden, sondern auch Plattform für Austausch sind. Menschen teilen eigene Informationen über soziale Medien, etwa explizit politische Meinungen oder bloße Dokumentationen ihres Alltags, und geben sie an andere weiter, die diese Inhalte wiederum selbst konsumieren und weitergeben können. Dazu gehört auch etwa das Liken und Kommentieren von Beiträgen.

Das bedeutet, dass soziale Medien nicht nur Räume sind, an denen Informationen und Meinungen passiv wahrgenommen werden – etwa, wenn man sich die Tagesschau ansieht –, sondern auch aktiv geteilt und verbreitet werden – wie wenn man ein Flugblatt verteilt oder eine Demo-Rede hält.

Politische Teilhaben stärken statt schwächen

Erwachsene sollten Möglichkeiten zur politischen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen stärken, statt sie durch ein Social-Media-Verbot zu schwächen. Minderjährige von sozialen Medien auszuschließen würde Misstrauen in eine gesamte Generation ausdrücken und könnte den Eindruck erwecken, man würde sich vor der Politisierung junger Menschen fürchten.

Vielmehr müssen junge Menschen stärker in die öffentliche Meinungsbildung mit einbezogen werden. Soziale Medien sind dazu besonders gut geeignet, weil Jugendliche sich dort austauschen, vernetzen und organisieren können. Bewegungen wie etwa Fridays for Future, #MeToo, Black Lives Matter, „Frau, Leben, Freiheit“ oder die Proteste um Lützerath hätten wohl nicht dieselbe Resonanz gefunden, wenn insbesondere junge Menschen nicht über etwa Instagram oder Twitter davon erfahren und daran teilgenommen hätten. Wäre der Demokratisierung junger Menschen geholfen, sie von diesen Teilhabemöglichkeiten auszuschließen?

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Würde jetzt ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche eingeführt werden, würden bestehende demokratiekritische Tendenzen bei jungen Menschen nicht einfach verschwinden. Wahrscheinlicher ist, dass viele junge Menschen das Verbot als Beeinträchtigung ihrer Informations- und Meinungsfreiheit erkennen und darüber – auch politisch – frustriert wären.

BzKJ sieht Verstoß gegen UN-Kinderrechtskonvention

Ablehnung für das Social-Media-Verbot gibt es nicht nur von Kindern und Jugendlichen, die sich ihre digitalen Räume nicht wegnehmen lassen möchten. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sieht in einem Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige gar einen Verstoß gegen den 17. Artikel der UN-Kinderrechtskonvention. Demnach müssen die Vertragsstaaten sicherstellen, dass Kinder „Zugang [haben] zu Informationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen“.

Das Internet und die Plattformen, die es bereithält, gehören zur Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und sind ein wesentlicher Ort, an dem sie Informationen erlangen. Gerade deshalb muss ihnen ein sicherer Zugang dazu ermöglicht werden. Um das zu erreichen, sieht das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) je nach Dienst und Risiko zahlreiche mögliche Maßnahmen vor: Neben Datenschutz-wahrender Altersverifikation sind das etwa ein Verbot suchtförderder Funktionen oder verstärkte Anforderungen an Inhaltsmoderation.

Plattformen für alle sicherer machen

Es stimmt, dass soziale Medien diverse Gefahren bereithalten. Sexuelle Übergriffe, Bedrohungen, Desinformation, manipulative Designs, Gewaltdarstellungen oder demokratiefeindliche Inhalte sind nur einige davon. Das sind jedoch nicht nur Gefahren für Kinder und Jugendliche, sondern für alle. Besonders angreifbar sind dabei vulnerable Gruppen – nicht alle haben die hohe Medienkompetenz oder die ausgefeilten Recherche-Kenntnisse, die dabei helfen, sich vor Übergriffen zu schützen.

Es gibt auf sozialen Medien auch Inhalte, die niemand sehen sollte, weder Kinder noch Erwachsene. Etwa weil sie in extremem Maße gewaltverherrlichend, volksverhetzend oder ehrverletzend sind. Vor der Verbreitung solcher Inhalten müssen mehr Menschen als nur Kinder und Jugendliche geschützt werden – sowohl diejenigen, die als Opfer in diesen Darstellungen abgebildet werden als auch die Vielzahl von Menschen, die durch den Konsum solchen Materials gefährdet werden kann. Gegenüber all diesen Menschen hat der Staat eine Schutzpflicht.

Wenn der Staat sich hier aber nicht imstande sieht, seinen Schutzpflichten gegenüber der gesamten Bevölkerung gerecht zu werden, entscheidet er sich stattdessen für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte einer Bevölkerungsgruppe.

Statt Kinder und Jugendliche von potenziell gefährlichen Orten auszuschließen, sollten die Gefahren selbst entschärft werden. Das muss insbesondere durch konsequente Plattformregulierung und eine politische Weiterentwicklung des DSA geschehen. Das Ziel sollte sein, Plattformen für alle Menschen sicherer zu machen.

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