Netzneutralität: Verbraucherschutzministerkonferenz fordert doch kein Gesetz, Bundesministerium erst recht nicht

Die Verbraucherschutzminister der Bundesländer fordern leider doch keine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität. Statt einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes fordert die Konferenz die Anwendung der Möglichkeit einer Verordnung. Auch das Bundesministerin für Verbraucherschutz trägt diese Linie der Bundesregierung mit.

Letzte Woche berichteten wir, dass die Verbraucherschutzminister aller Bundesländer eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität fordern. Das ging aus der Pressemitteilung von Baden-Württemberg hervor. Die Konferenz hat jedoch den ursprünglichen Vorschlag der grünen Ministerien aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen erfolgreich verwässert.

Im ursprünglichen Beschlussvorschlag hieß es:

1. Die Verbraucherschutzministerkonferenz erinnert an den VSMK-Beschluss zur Sicherung der Netzneutralität aus dem vergangenen Jahr. Sie nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass es nach wie vor weder klare gesetzliche Regelungen zur Sicherung der Netzneutralität gibt, noch dass die Bundesregierung von der bereits bestehenden Ermächtigungsgrundlage in § 41a Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG), die es ihr erlaubt, in einer Rechtsverordnung Details zur Netzneutralität festzulegen, Gebrauch gemacht hat.

2. Die Verbraucherschutzministerkonferenz weist – insbesondere aufgrund der von der Telekom angekündigten Tarifänderung – auf die dringende Notwendigkeit hin, dass zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern ein sachlich ungerechtfertigtes Verlangsamen, Benachteiligen oder Blockieren von Diensten im Internet untersagt werden muss.

3. Die Verbraucherschutzministerkonferenz spricht sich erneut dafür aus, die Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz (TKG) gesetzlich zu verankern. Sie bittet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bei den zuständigen Bundesressorts auf die Erstellung und Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs hinzuwirken.

4. Das BMELV wird gebeten, anlässlich der 10. VSMK über die ergriffenen Maßnahmen und deren Ergebnisse zu berichten.

Klare Worte, wie auch wir sie fordern.

Im jetzt veröffentlichten Ergebnisprotokoll der Verbraucherschutzministerkonferenz lautet der Beschluss jedoch ganz anders:

1. Die Verbraucherschutzministerkonferenz erinnert an den VSMK-Beschluss zur Sicherung der Netzneutralität aus dem vergangenen Jahr. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesregierung von der bestehenden Ermächtigungsgrundlage in § 41a Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG), die es ihr erlaubt, in einer Rechtsverordnung Details zur Netzneutralität festzulegen, bisher keinen Gebrauch gemacht hat.

2. Bei einer Regelung ist auf die vorliegenden Ergebnisse der Enquetekommission des deutschen Bundestages „Internet und digitale Gesellschaft“ und die möglichen Diskriminierungsrisiken hinsichtlich Inhalt, transportierter Datenmenge, Nutzer oder Serviceanbieter finanzierte Qualitätsstandards, einzelner Nutzer, einzelner Diensteanbieter, einzelner Programme oder Services abzustellen. Dabei sollen auch die Initiativen der europäischen Kommission zur Netzneutralität berücksichtigt werden.

3. Die Verbraucherschutzministerkonferenz weist auf die dringende Notwendigkeit hin, dass zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern ein sachlich ungerechtfertigtes Verlangsamen, Benachteiligen oder Blockieren von Diensten im Internet untersagt werden muss. Insofern sind die Möglichkeiten des Wettbewerbsrechts als auch die bestehende Ermächtigungsgrundlage in § 41a Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) entsprechend zu nutzen.

4. Das BMELV wird gebeten, anlässlich der 10. VSMK über die ergriffenen Maßnahmen und deren Ergebnisse zu berichten.

Von einem neuen Gesetz ist keine Rede mehr. Stattdessen wird auf die Möglichkeit einer Rechtsverordnung verwiesen, die aber ohnehin nicht angewendet wird und von der noch nicht einmal klar ist, ob die aktuelle Netzneutralitäts-Verletzung der Telekom überhaupt darunter fällt.

Die 16 Landes-Ministerien haben damit leider doch kein starkes Signal gesendet, sondern den existierenden Minimalkonsens der Bundesregierung bestätigt.

Auch das Bundes-Verbraucherschutzministerium von Ministerin Ilse Aigner schließt sich dieser Linie an. Gegenüber netzpolitik.org sagte ein Sprecher erst blumige Worte zur Netzneutralität:

Netzneutralität ist ein hohes Gut. Wir brauchen ein offenes und freies Netz für Alle – mit unbegrenztem Zugang. […]

Die aktuell aufgekommene Diskussion bezüglich der neu eingeführten Tarifmodelle bei der Deutschen Telekom AG bietet einen guten Ausgangspunkt, um das Thema „Netzneutralität“ umfassend zu beleuchten. Wir erwarten wir ein klares Bekenntnis von der Telekom zur Wahrung der Netzneutralität. Der Wettbewerb darf nicht zulasten der Verbraucher dadurch verzerrt werden, dass einzelne Anbieter zweifelhafte Vorfahrtsregeln einführen.

Auf unsere Fragen, was man konkret dafür tut und ob man sich der Forderung nach einer gesetzlichen Antwort anschließt, eiert das Ministerium aber weiterhin rum:

Wettbewerb und Transparenz bieten den besten Schutz für eine diskriminierungsfreie, neutrale Datenübermittlung.

Eben nicht, wie die Telekom und der Markt innerhalb der EU zeigen.

Das BMELV wartet die Prüfungsergebnisse des Bundeskartellamts und der Bundesnetzagentur sowie die Resultate der o.g. Veranstaltung ab, um dann ggf. weitere Schritte einzuleiten. Gegebenenfalls ist zu prüfen, ob und inwieweit ergänzende Regelungen zur Netzneutralität notwendig sind, wie sie das Telekommunikationsgesetz möglich macht (§41a). Federführend für den Erlass einer die Netzneutralität regelnden Rechtsverordnung wäre innerhalb der Bundesregierung das BMWi.

Auf deutsch: Wir warten ab, dann prüfen wir, ob wir gegebenenfalls die unwirksame Möglichkeit der Rechtsverordnung prüfen. Im übrigen sei man gar nicht zuständig für ein Gesetz.

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2 Ergänzungen

  1. Ministerin Ilse Aigner hat seit 2008 keinerlei Funktion. Die Auto-, Pharma-, Klamotten-, Essens und Internetindustie kann mit solchen Leute in keiner Weise reguliert werden. Wie wäre es mal mit etwas mehr blinde Aktionismus? Gegen Büger (Stichwort: VdL, Guttenberg) ist soetwas immer möglich, bei Dinge die gegen die Interessen der Industrie gehen ist man immer sehr vorsichtig … Das ist so feige.

  2. „premature optimization is the root of all evil“ Donald E. Knuth

    Daher ist es meiner Meinung nach sinnvoll, erst eine Verordnung zur Netzneutralität zu erlassen, wenn sich echte Probleme durch die Verletzung derselbigen durch die Provider abzeichnen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.