Heise berichtet: Musikindustrie geht gegen Betreiber von eDonkey-Servern vor.
Die deutsche Musikindustrie vermeldete am heutigen Freitag einen Teilsieg gegen die illegale Verbreitung von Musik im Internet. Das Landgericht (LG) Hamburg habe „in einer jetzt zugestellten einstweiligen Verfügung den Anbieter eines eDonkey-Servers dazu verurteilt, seinen Rechner vom Netz zu nehmen, solange dort illegale Musikdateien zum Download angeboten werden“, teilte die deutsche Landesgruppe der IFPI mit (Az. 308 O 273/07). Diese Darstellung des Verbands verkürzt den Sachverhalt freilich erheblich. Tatsächlich wurde im Hamburger Fall dem Betreiber lediglich untersagt, die auf der CD einer Musikband enthaltenen Songs zu verbreiten.
Peter Zombik, Geschäftsführer der deutschen Phonoverbände, verkündete laut Heise:
Es sei „bedauerlich, dass die an sich sinnvolle Technologie von Tauschbörsen immer noch zu massenhaften Urheberechtsverletzungen missbraucht wird, obwohl längst entsprechende Filtertechnologien zur Verfügung stehen.“
Das ist erstmal interessant, dass sie n der Öffentlichkeitsarbeit Tauschbörsen als sinnvolle Technik bezeichnen. Das ist schonmal ein Fortschritt gegenüber der früheren Propagana. Gleichzeitig muss man die Frage stellen, warum man sich dann vehement einer Legalisierung der Tauschbörsennutzung für das nicht-kommerzielle Kopieren zu privaten Zwecken sperrt. Die Konzepte liegen auf dem Tisch. Und wenn die Musik- und Filmindustrie bei der Einführung von Radio und Fernsehen so mächtig gewesen wäre wie heute, hätte es den Erfolg dieser Medien so nicht gegeben.