Urteil zu Online-AbosKündigung muss ohne Login möglich sein

Auf der Streaming-Webseite Wow konnten Abonnent:innen erst nach Anmeldung kündigen. Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat das Landgericht München nun entschieden: Kündigungen von Online-Abonnements müssen auch ohne Passworteingabe möglich sein.

Oft gestaltet sich die Kündigung eines Abonnements schwieriger als dessen Aufnahme. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Scott Graham

Online-Kündigungen müssen auch ohne Anmeldung auf einer Webseite möglich sein. Das hat das Landgericht München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen Sky Deutschland entschieden.

Zuvor kritisierte der VZBV den Kündigungsprozess auf Wow, ein Streaming-Dienstleister von Sky. Dieser sei undurchsichtig und für Verbraucher:innen schwer nachvollziehbar. Der Kündigungsbutton auf der Internetseite führte die Nutzer:innen zu einer Anmeldeseite, auf der sie sich per E-Mail und Passwort einloggen mussten. Ramona Pop, Vorständin beim VZBV, nannte das „eine unnötige und rechtswidrige Hürde“, die eine Kündigung erschwere.

Das Gericht argumentiert in seinem Urteil: Allein die Angabe des Namens und weiterer Identifizierungsmerkmale wie Anschrift und Geburtsdatum müssen reichen, um sich für die Kündigung auszuweisen. Pop begrüßt die Entscheidung des Landgerichts. Es sei gut, dass das Gericht die Bedeutung des Kündigungsbuttons mit dem Urteil stärkt.

Mehr Rechte für Kund:innen

Seit Juli 2022 besteht mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge die Verpflichtung für Unternehmen, einen deutlich sichtbaren Kündigungsbutton auf ihrer Webseite einzurichten. Dies betrifft alle Anbieter:innen, die ihre Dienstleistungen über Online-Verträge verkaufen. Denn während der Abschluss eines Vertrages mit nur einem Klick erfolgen kann, gestaltet sich die Kündigung häufig deutlich komplizierter.

Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf andere Unternehmen haben, die ähnliche Geschäftspraktiken anwenden. Denn nicht alle Dienstleister:innen halten sich an das neue Gesetz. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht: Sky hat Berufung eingelegt.

Laut einer Untersuchung des VZBV vom Juni 2023 sind selbst ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes offensichtliche Mängel bei der Umsetzung der Regelung festzustellen. Trotz klar definierter Vorgaben, wie ein Kündigungsbutton installiert werden muss, verfügen weniger als die Hälfte der überprüften Webseiten über einen Button, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

10 Ergänzungen

  1. Hm, ich finde es ja gut, ebenso schnell kündigen zu können wie ich mich anmelden kann. Aber bei der Anmeldung bei welchem Dienst auch immer muss ich ja i.d.R. noch irgendeinen Bestätigungslink klicken, damit nicht Hinz und Kunz für nich Abos abschließen. Wie soll denn der Anbieter jetzt verhindern, dass genau das bei den Abmeldungen passiert, wenn das mit Name, Anschrift und Geburtsdatum möglich sein soll?
    Oder habe ich etwas übersehen?

    1. Eine Abmeldung ist weniger schlimm. Dann schließt du halt ein neues Abo ab. Besser als verzweifelte Menschen die nicht kündigen können weil sie eine Mail ohne Passwort/Rücksetzungsmöglichkeit etc haben..

    2. Dies habe ich mich auch gefragt.

      Ich vermute es wird auf eine „Sie wollten kündige? Drücken Sie den Link!“ hinauslaufen. Dadurch können nur Personen mit zugriff auf die mails kündigen, und nicht jeder im Namen des anderen.

    3. „Oder habe ich etwas übersehen?“
      Den Bestätigungslink?
      Ich vermute doch, dass jeden alles kündigen zu lassen, wieder eine Klage zur Folge hätte, also…

    4. Ja du hast was übersehen, man kann einen Bestätigungslink an die mit dem Account verknüpfte E-Mailadresse schicken. So wie es bei der Anmeldung bei vielen Seiten heute schon gemacht wird. In den Urteil steht ja nichts davon, dass das nicht gemacht werden darf.

  2. @Max: Sehe ich genauso. Da tun die Verbrauchschützer der Sache einen Bärendienst.
    Hab ich Bock darauf, dass mir irgendwer mein Internet kündigen kann, wenn er meine Adresse kennt? Oder meinen Mobilfunkvertrag?
    Oder die E-Mail-Adresse?
    Natürlich muss sichergestellt werden, dass die Person, die kündigt auch die Person ist, die den Vertrag abgeschlossen hat. Das geht leider tendenziell nur mit mehr Daten als mit „Allerweltsdaten“ wie Geburtsdatum und Adresse, was alle meine Ärzte, GEZ, Banken, Schufa, Rentenversicherung und und viele, viele andere Stellen in D haben.
    Hier drücke ich Sky die Daumen für die nächste Instanz.

    1. Um jeden deiner Verträge rechtssicher zu kündigen ist grundsätzlich die Schriftform ausreichend: Ein Blatt Papier mit deinen Allerweltsdaten und einer Phantasieunterschrift, versendet in einem ausreichend frankierten Briefumschlag.

      Das merkst du dann an einer unerwarteten Kündigungsbestätigung.

      Insofern ist das eine Phantomdebatte, die nur von der ungesteuerten Proliferation personenbezogener Daten ablenkt. Das ist das eigentliche Problem.

  3. Ich muss zugeben, dass ich das Problem noch nicht ganz verstehe: normalerweise habe ich bei einem Dienstleister ein Online-Kundenkonto. Das sollte ich auch nutzen können, um zu kündigen. Als besondere Hürde empfinde ich das nun nicht. Dass zusätzlich auch noch ein *anderer* Weg funktionieren sollte, weil man beispielsweise keinen Zugriff mehr auf des verknüpfte E-Mailkonto hat, wäre natürlich ein absolut sinnvoller Punkt. Der bereits erwähnte Bestätigungslink liefe in diesem Fall ja auch ins Leere. Dazu als Infos nur Name, Anschrift und Geburtsdatum zu liefern, erscheint mir allerdings dünn – zumindest eine Kundennummer wäre gut. Hat sich Sky da stets quergestellt?

    Mein eigentlicher Punkt: ist ein Kundenkonto bei „Wow“ ein anderes als bei „Sky“? Ein Konto bei B erstellen zu müssen, um bei A zu kündigen, wäre in der Tat ein Versuch, dem Kunden das Kündigen zu erschweren. Falls das nicht der Fall ist, erscheint mir die VZBV-Klage fast übertrieben.

    1. Ich wollte mal mein (schon lange nicht mehr verwendetes) Microsoft-Konto löschen, was aber nicht funktioniert hatte, weil ich mich nicht einloggen konnte. Den genauen Grund weiß ich nicht mehr, ich glaube, dass ich das Passwort nicht mehr hatte. Um weiterzukommen, musste ich viele Infos angeben, z.B. auch meinen Skype-Usernamen, den ich aber nicht mehr hatte, weil ich das noch länger nicht verwendet hatte. Letzten Endes hatte ich keine Chance, mich einzuloggen, um dass Konto zu löschen. In so einem Fall wäre es sehr schön, eine Möglichkeit ohne Login zu haben!

  4. Ganz toll löst das Napster: Du willst deinen Vertrag kündigen? Kein Problem, log dich einfach ein und kündige über dein Profil! Aber bevor du unsere Seite besuchst, müssen wir natürlich erstmal deinen Musikgeschmack wissen und du musst UNSEREN Datenschutzbestimmungen zustimmen!

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