Am 24. Mai werden die EU-Kulturminister über den zwischen Rat und Parlament ausgehandelten Kompromiss zur Europäischen Fernsehrichtlinie abschließend abstimmen. Die dann folgende zweite Lesung im Parlament (wahrscheinlich im Juli) und die engültige Annahme durch den EU-Rat sind nur noch formaler Natur. Die so genannte Fernsehrichtlinie – auch bekannt unter dem Schlagwort „Fernsehen ohne Grenzen“ – regelte bislang ausschließlich Standards für das Medium Fernsehen in Europa. Mit der Umbenennung in „Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste“ werden zukünftig auch internetbasierte audiovisuelle Angebote in den Rechtsrahmen einbezogen. Bis zuletzt gab es heftige Auseinandersetzungen inwieweit Internetangebote überhaupt in eine ursprünglich für das analoge Fernsehen konzipierte Richtlinie einbezogen werden dürfen. Da die Richtlinie erst rechtskräftig wird, wenn die Inhalte in das jeweilige nationale Medienrecht implementiert werden – bei uns im wensentlichen der Rundfunkstaatsvertrag und das Telemediengesetz – kommt es stark auf den dortigen juristischen Wortlaut an. Es wird sich also noch zeigen, inwieweit die vorgesehene Beschränkung auf fernsehähnliche Dienste den folgenden Rechtstexten und sicherlich auch der zukünftigen Rechtssprechung standhalten kann. Eine mögliche Einschränkung der Publikationsfreiheit im Internet durch die Einführung von Rundfunklizenzen Medium ist damit nicht auszuschließen.
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Europäische Fernsehrichtlinie vor Verabschiedung
Am 24. Mai werden die EU-Kulturminister über den zwischen Rat und Parlament ausgehandelten Kompromiss zur Europäischen Fernsehrichtlinie abschließend abstimmen. Die dann folgende zweite Lesung im Parlament (wahrscheinlich im Juli) und die engültige Annahme durch den EU-Rat sind nur noch formaler Natur. Die so genannte Fernsehrichtlinie – auch bekannt unter dem Schlagwort „Fernsehen ohne Grenzen“ –…
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Ein Kommentar zu „Europäische Fernsehrichtlinie vor Verabschiedung“
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[…] Je nach juristischem Wortlaut im deutschen Rundfunkstaatsvertrag sowie Telemediengesetz wird die Richtlinie erst dann rechtskräftig, wenn die Inhalte implementiert werden können. Sollte dies erstmal dingfest gemacht werden, kann es laut netzpolitik.org zur Einschränkung der Publikationsfreiheit im Internet kommen, da eine Einführung von Rundfunklizenzen nicht auszuschließen ist. […]
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