Die morgige Pressekonferenz zum Kabinettsbeschluss zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung ist örtlich verschoben, wie ich gerade von der Pressestelle des Bundesjustizministerium erfahren habe. Statt im BMJ findet sie in der Bundespressekonferenz statt (Nicht zu verwechseln mit dem Presse- und Informationsamt). Das könnte ein Zeichen dafür sein, dass die Pressekonferenz im Vorfeld schon viel Aufmerksamkeit erzeugt hat. Muss es aber nicht. Wenn nichts dazwischen kommt, werde ich morgen ab 12:30h mehr oder weniger live von dort berichten. Oder im Anschluss.
Hinweis von Ralf: Im Anschluss zeigt Phoenix eine Aufzeichnung im Fernsehen. Gut zum mitschneiden. Vielleicht gibt es ja Aussagen, die man mal in Mash-Ups verwerten kann.
Update: Meine Teilnahmebestätigung ist da mit folgendem Hinweis:
Sie können an dieser Bundespressekonferenz ohne Fragerecht teilnehmen.
Ist ja erstmal schön, dass man als Blogger zugelassen wird. Aber wie lange wird es dauern, bis Blogger auf Pressekonferenzen der Bundesregierung auch mal Fragen stellen dürfen? Und wie wird das derzeit geregelt: Dürfen nur bei der Bundespressekonferenz akkreditierte Journalisten Fragen stellen oder Besitzer eines Presseausweises? Ich frag mal nach.
Nochmal Update: Wieder was gelernt. Die Bundespressekonferenz ist ein privatwirtschaftlicher Verein, wo man Mitglied werden kann. Feste zahlen 30 Euro, Freie 20 Euro Mitgliedsgebühr – pro Monat. Dafür darf man auch Fragen stellen und bekommt wohl auch sein eigenes Fach, wo dann Pressemitteilungen, etc. abgelegt werden. Mittelfristig sollte ich vielleicht einfach mal versuchen, Mitglied werden. Aber wie ich gerade nachlese, dürfte das nicht so einfach sein. Es gibt nämlich eine Satzung und die sagt folgendes zum Mitgliederstatus:
Die Korrespondententätigkeit muss hauptberuflich als angestellte® Redakteur(in) oder freie® Journalist(in) für Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Wochen- und Monatszeitschriften, Nachrichtenagenturen, Presse- und Informationsdienste oder elektronische Medien ausgeübt werden, die ausschließlich gegen Entgelt verbreitet werden. Den in Satz 2 aufgeführten Medien sind Hörfunk- und Fernsehanstalten gleichgestellt. Gleichgestellt sind auch Korrespondentenbüros, die ihre journalistische Arbeit den in Satz 2 aufgeführten Medien gegen Entgelt zur Verfügung stellen.
Das dürfte ein Ausschlusskriterium für Online-Journalisten und/oder Blogger sein. Oder irre ich mich da? Eigentlich schade, dass ein Fragerecht an die Bundesregierung bei Pressekonferenzen in der Bundespressekonferenz so stark reglementiert werden. Ich hab gerade nicht das Gefühl, dass dies so noch zeitgemäss ist. Bei Pressekonferenzen in Ministerien darf ich Fragen stellen.
(ironie)Vielleicht ist es ja auch eine bekannte Strategie der Bundesregierung, dass man Pressekonferenzen, wo viel zivilgesellschaftliche Kritik geäussert werden dürfte, bewusst dorthin verlegt? Ich weiss es gerade auch nicht.(/ironie)
Update: Wer sich für die Arbeit und Aufgabe der Bundespressekonferenz interessiert, kann dies in den Kommentaren finden. Die Arbeitsweise ist sinnvoll. Mal schauen, wann ein Blogger in Deutschland mal professioneller Parlamentsberichter wird.