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InternetaktivistEcuador lässt Ola Bini weiterhin nicht ausreisen

Trotz seines Freispruchs Anfang des Jahres gelten für den schwedischen Aktivisten in Ecuador weiterhin Einschränkungen. Die Bürgerrechtsorganisation EFF beklagt den Rückfall in „alte Muster“, durch die sich das Verfahren nun schon vier Jahre hinzieht.

  • Markus Reuter
Ola Bini
Ola Bini (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten: freeolabini.org

Mehr als einen Monat nach dem Freispruch des schwedischen Netzaktivisten in Ecuador gibt es weiterhin Grundrechtseinschränkungen für Ola Bini, dem von der Staatsanwaltschaft „unbefugter Zugriff auf Computersysteme“ vorgeworfen wurde. Das berichtet die US-Bürgerrechtsorganisation EFF in einem Blogbeitrag. Nun sei „das Muster der Verzögerungen in diesem Fall wieder zu beobachten“, heißt es dort. Der Fall hatte sich über fast vier Jahre hingezogen, in denen Bini auch mehr als zwei Monate im Gefängnis saß.

Das in der Anhörung im Januar mündlich verkündete Urteil sei immer noch nicht schriftlich veröffentlicht worden, schreibt die EFF, und die Maßnahmen gegen Bini blieben in Kraft. So könne der Sicherheitsexperte trotz seines Freispruchs Ecuador immer noch nicht verlassen, seine Bankkonten nicht nutzen und habe einige seiner im Jahr 2019 beschlagnahmten Geräte nicht zurückbekommen. In der Zwischenzeit hätten zudem die Staatsanwaltschaft und die Nationale Telekommunikationsgesellschaft Ecuadors (CNT) bereits ihre Absicht bekundet, in Berufung zu gehen.

Der Freispruch Binis war weltweit mit Erleichterung aufgenommen worden. Amnesty International Schweden bezeichnete das Urteil auf Twitter als einen „Sieg sowohl für die Justiz als auch für alle, die digitale Rechte und persönliche Integrität verteidigen“. Pedro Vaca Villarreal, Sonderberichterstatter für die Meinungsfreiheit bei der Organisation amerikanischer Staaten (OAS), begrüßte das Urteil und twitterte, dass die Verteidigung und Förderung der Privatsphäre von Menschen im Internet über die Garantien des Rechtsstaats erfolge.

Fall steht in Zusammenhang mit Julian Assange

Bini war am 11. April 2019 am Flughafen von Quito, der Hauptstadt von Ecuador, unter dem Vorwurf der Computerspionage festgenommen worden. Wenige Stunden vorher hatte die ecuadorianische Innenministerin auf einer Pressekonferenz ein hartes Vorgehen gegen mutmaßliche Hacker angekündigt. Am Tag davor war Wikileaks-Gründer Julian Assange von Ecuador zur Festnahme an britische Behörden übergeben worden.

Bini hatte den Transparenzaktivisten mindestens zwölf Mal in der ecuadorianischen Botschaft in London besucht. Eine formelle Anklage gegen Bini gab es damals nicht, dafür aber internationalen Protest. Nach seiner Haft lebte Bini über dreieinhalb Jahre in einem Zustand der Ungewissheit.

Über die Autor:innen

  • Markus Reuter

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP)


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