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Europaparlament: Neustart bei Softwarepatente!

Der Rechtsausschuss im Europaparlament hat heute bei wohl nur wenigen Enthaltungen für einen Neustart gestimmt. Das bedeutet, dass die EU-Kommission einen neue Richtlinie entwerfen muss. Update: Heise berichtet mittlerweile als erstes ausführlich darüber: Sobald Parlamentspräsident Josep Borrell Fontelles dem Drängen des Rechtsausschusses nachkommt, ist die Kommission aufgefordert, sich erneut mit der Richtlinie zu befassen. Konkret…

  • Markus Beckedahl

Der Rechtsausschuss im Europaparlament hat heute bei wohl nur wenigen Enthaltungen für einen Neustart gestimmt. Das bedeutet, dass die EU-Kommission einen neue Richtlinie entwerfen muss.

Update: Heise berichtet mittlerweile als erstes ausführlich darüber:

Sobald Parlamentspräsident Josep Borrell Fontelles dem Drängen des Rechtsausschusses nachkommt, ist die Kommission aufgefordert, sich erneut mit der Richtlinie zu befassen. Konkret soll die Kommission ihren ursprünglichen Richtlinienvorschlag entweder noch einmal an das EU-Parlament übersenden oder einen neuen vorlegen.

Damit würde der Gesetzgebungsweg ganz von vorn beschritten. Die Abgeordneten stützen sich auf Artikel 55 der Geschäftsordnung des Europaparlaments. Er sieht eine erneute grundlegende Befassung der Abgeordneten mit einem Richtlinienvorschlag unter anderem vor, wenn sich die Art des behandelten Problems „entscheidend ändert“ oder sich das Parlament nach Festlegung seines Standpunkts durch Wahlen neu konstituiert. Entsprechende Anträge hatten eine Gruppe von 61 Abgeordneten sowie die Grünen gestellt.

Eva Lichtenberger von den Grünen kommentierte die Entscheidung in der Futurezone:

Es sei „eine sensationelle Entscheidung“ des Europaparlaments, den Ausgang dieses laufenden Prozesses nicht mehr abzuwarten und nicht mehr ausschließlich zu reagieren, sagte die EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger [Grüne] am Dienstag Abend zur futurezone.

„Das Parlament hat in einer verfahrenen Lage die Initiative in die Hand genommen. Nun ist nach Paragraph 55 der Geschäftsordnung die Kommission am Zug“, so Lichtenberger.

Morgen muss die Entscheidung nur noch durch ein Gremium der Präsidenten des Europaparlaments, welches aber ein „Abnicker“-Gremium ist, das bisher noch keine eigene abweichende Entscheidung gefällt hat.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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