Es gibt eine aktuelle „Stellungnahme der FSM zur Änderung des JMStV“ (PDF). Bei der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter) handelt es sich um einen Verein, in dem vor allem Branchenriesen zwecks Selbstregulierung vertreten sind. Klingt komisch, ist aber Konzept des deutschen Jugendmedienschutzes („Regulierte Selbstregulierung“). Gabriele Schmeichel, die Jugendschutzbeauftrage der Telekom AG, ist z.B. in Personalunion Vorstandsvorsitzende der FSM.
Tja, und so liest sich das Paper beim ersten Überfliegen leider auch, als käme es direkt aus der Lobbyabteilung der großen Content-Anbieter. Eine meiner Lieblingspassagen:
Die – notwendigerweise – im Gesetz verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe können in der Tat eine Herausforderung für jugendschutzrechtlich nicht vorgebildete Personen darstellen. […] Diese offenen Begriffe müssen jedoch zwingend im Gesetz Verwendung finden, um die medienpädagogischen Maßstäbe, die den Kern der Vorschriften des JMStV bilden, zum Ausdruck bringen zu können.
Klingt für mich wie: „Das Internet ist halt nix für Amateure. Das Konzept/der JMStV ist alternativlos!“ Schade, ich hatte mehr erwartet.
Wenig überraschend auch, dass sich die FSM in ihrem Positionspapier für eine „Privilegierung der Alterskennzeichnung“ einsetzt. Eine entsprechende Regelung würde es den Anbietern ermöglichen, jugendschutz-relevanten Content (z.B. Spiele oder die Erotic-Lounge der Telekom) ohne weitere Restriktionen (Sendezeitenregelung oder Altersnachweis durch aktive Legitimation) anzubieten.
Ok, nochmal zum mitdenken. Damit eine (passive!) Alterskennzeichnung im Quelltext eines Online-Angebotes als Jugendschutzmaßnahme greift, sind eigentlich einige Grundbedingungen zu erfüllen (Vgl.: Holger Bleich, Joerg Heidrich: Altersfreigaben fürs Web, c’t 26/10):
- a) Es bräuchte eine Jugendschutz-Software, die diese Alterskennzeichnung auslesen könnte
b) Es bräuchte überhaupt erstmal einen ratifizierten Standard zur Kennzeichnung (bisher gibt es lediglich einen Draft mit Stallgeruch)
c) Idealerweise bräuchte es dann noch eine Übergangszeit von mehreren Monaten, damit zumindest eine theoretische Chance besteht, dass sich die Software bei interessierten Eltern verbreitet.
Soviel Zeit haben die Mitglieder hat man bei der FSM offenbar nicht – dafür aber eine Idee, um das „Henne-Ei-Problem“ zu lösen. Anbieter, die von sich aus eine Alterkennzeichnung vornehmen, sollen ihre Inhalte bitte auch ohne real verfügbare Schutzsoftware frei anbieten dürfen:
Um diese Blockade aufzulösen, müssen Anbieter also bereits vor der Anerkennung privilegiert werden, soweit die Kennzeichnung eine gewisse Qualität aufweist. Dies ist dann anzunehmen, wenn sie ein von einer Selbstkontrolle angebotenes Altersklassifizierungssystem korrekt genutzt und die Inhalte entsprechend gekennzeichnet haben. Die Anerkennung des Jugendschutzprogramms als Voraussetzung muss also entfallen, um dem System endlich zum Durchbruch zu verhelfen.
Ja, das steht wirklich in der Stellungnahme. Dazu muss man wissen, dass die Hürden für Schutzsoftware im Kontext des JMStV bereits mehrfach gesenkt wurden, da kein Programm den hohen Anforderungen der KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) gerecht wurde. Und jetzt geht’s gleich ganz ohne? Das ist auch als politische Forderung bestenfalls ein Scherz, oder?
Immerhin soll das Altersklassifizierungssystem der FSM für den nichtkommerziellen Einsatz kostenlos zur Verfügung stehen. Für kleine Anbieter, die Einnahmen über ihr Angebot generieren (Partnerprogramme, Werbung, ggf. Flattr) soll es ein Kostenmodell geben, das die „Nutzung ohne Bauchschmerzen“ ermöglicht (Eine Vollmitgliedschaft im FSM kostet iirc ab 4000 Euro/Jahr). Ab wann die Henne das Ei das Werkzeug zu Verfügung steht, ist leider noch nicht klar (ursprünglich war es für das erste Quartal angekündigt). Zur Zeit befindet sich das Tool im Test bei den FSM-Mitgliedern.
Eine Veröffentlichung sei im Laufe des Jahres geplant, spätestens aber – Achtung, Treppenwitz! – wenn tatsächlich ein Jugendschutzprogramm die Anerkennung der Kommission für Jugendmedienschutz findet (was in Kürze der Fall sein soll …). Rechtssicherheit, z.B. bei Abmahnungen, kann das Altersklassifizierungssystem der FSM naturgemäß nicht bieten, zumindest eine Akzeptanz der Alterskennzeichnung seitens der KJM / Jugendschutz.net ist aber realistisch.