Digitalisierung im Stasi-Archiv: Akten zugänglich machen und Privatsphäre schützen

Der Wechsel von zerfallendem Papier auf Festplatten dient nicht nur der Sicherung: Das Stasiakten-Archiv macht seine Unterlagen einfacher zugänglich. Aber das Archiv muss auch die Privatsphäre der Ausspionierten mitbedenken. Wie gewährt man richtig Einblicke in Spionageakten?

Ein Aktenschrank im Büro des Stasi-Chefs Erich Mielke, nach der Auflösung der Behörde. BStU

Gestern hat der Bundestag das Neunte Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes beschlossen. Hinter dem sperrigen Titel verbirgt sich eine Verlängerung der Möglichkeit, Einsicht in Personenakten zu bekommen. Das sollte sollte eigentlich mit Ende diesen Jahres auslaufen. Nun können Überwachte oder Familienangehörige noch bis 2030 Unterlagen anfordern.

Die Akten sollen aber nicht für immer bei der Behörde bleiben. Seit Jahren wird an der Auflösung der Behörde und der Überführung der Sammlung in das Bundesarchiv gearbeitet. „Wir wollen, dass die Stasi-Unterlagen dauerhaft genutzt werden, in zukunftsfesten Strukturen“, sagte der Bundesbeauftragte Roland Jahn dem Deutschlandfunk.

Stasi-Leute in Schutzausrüstung bei einer militärischen Ausbildung
Warum ist die Stasi immer zu dritt unterwegs? Einer kann lesen, einer kann schreiben, der dritte passt auf die Intellektuellen auf. - BStU

Stasi-Akten leben länger in digital

Ein wichtiger Teil davon ist die Digitalisierung. Dazu heißt es im 13. Tätigkeitsbericht der Behörde:

Der BStU verfolgt mit seinen Digitalisierungsprojekten – wie andere Archive auch – drei Intentionen: die dauerhafte Sicherung der Inhalte, den Schutz der wertvollen Originale vor Beschädigung bei der Benutzung sowie auch den erleichterten Zugang zu digitalisierten Quellen, insbesondere durch Veröffentlichung im Internet.

Die Sicherung ist bitter nötig. Viele der Akten sind auf minderwertigem Papier gedruckt, Video- und Audioaufnahmen sind in Formaten aufgenommen, die seit Jahrzehnten nicht mehr gebräuchlich sind. Da brauche es dann „auch etwas obskurere Abspielgeräte“, sagte Dagmar Hovestädt, Presseprecherin des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU). Trotzdem seien vierzig bis sechzig Prozent der Bestände bereits digitalisiert, das sind 190 Stunden Video- und 20.000 Stunden Audiomaterial.

Geheimdienstakten brauchen Kuratoren

Das Stasi-Archiv ist nicht wie andere Archive: Es ist ein einzigartiges Vermächtnis eines Inlandsgeheimdiensts, der die Bürger seines Staats über Jahrzehnte ins Detail ausspähte. So sehr, dass auch 2013 Geheimdienste noch Interesse an ihren Akten hatten. Wie oft Polizeien und andere Behörden seither auf die Akten zugegriffen haben, versuchen wir mit einer laufenden IFG-Anfrage herauszufinden.

Gerade weil die Daten für Geheimdienste interessant sind, können sie nicht einfach öffentlich gemacht werden. „Man setzt ein Stück weit das negative Wirken dieser Institution fort“, so Hovestädt. „Der Mensch der Zeitgeschichte hat ein Recht auf Privatsphäre.“

Das Recht auf Einsichtnahme oder die Herausgabe von Kopien steht ausschließlich den Personen zu, auf die sich die Informationen beziehen. Deshalb ist eine Einsichtnahme grundsätzlich nur nach Anonymisierung der schutzwürdigen personenbezogenen Informationen möglich, die den Antragsteller nicht betreffen. Dies ist für die antragsbearbeitenden Beschäftigten zwar aufwendig, aber zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen von Personen unumgänglich.

Festbankett mit Erich Mielke in der Stasi-Zentrale
Stasi-Festbankett mit Erich Mielke. - BStU

So steht es im 14. Tätigkeitsbericht der Behörde. Auch nach der Digitalisierung muss für den Zugang auf die Akten deshalb ein Konto erstellt und ein Antrag formuliert werden. Die Mitarbeiterinnen des Archivs recherchieren dann die entsprechenden Akten und anonymisieren sie: „Es ist die Anonymisierung, die unsere Arbeit so aufwändig macht.“

Einen Antrag zu stellen, ist seit März 2017 auch digital möglich: 250 Personen nutzen die Möglichkeit pro Monat. Dafür muss die Identität per Online-Personalausweis, Kartenlesegerät oder AusweisApp2 nachgewiesen werden. Die Akten werden dann kopiert und den Antragstellerinnen nach Hause geliefert.

Privatpersonen können dabei nur die eigenen Akten oder, unter strengen Vorschriften, die von Angehörigen anfordern. Forscher und Journalistinnen erhalten auch andere Akten, müssen aber darlegen, wie die Ergebnisse veröffentlicht oder genutzt werden sollen. „‚Forscher‘ ist weit verstanden. Wenn ich meinem kleinen Dorf eine Reportage machen will über die Stasi, kann ich das machen“, sagt Hovestädt. Antragsteller müssten aber zeigen, dass sie in die Geschichte vertieft seien und einen Antrag formulieren könnten.

„Jedem seine Akte!“

Interessant ist auch der Vergleich des Stasi-Archivs mit ähnlichen Institutionen in Osteuropa. Diese wurden oft vom deutschen Archiv inspiriert, dessen einmaligem Ansatz zur Aufarbeitung einer Geheimpolizei, sagt Hovestädt. Ihre Situation würde sich aber in einer Beziehung unterscheiden: Während die DDR und ihre Organe aufhörten zu existieren, bestehen viele der Institutionen in Osteuropa noch, die selben Eliten sind an der Macht.

„Tag Eins nach der DDR waren die Stasi-Akten Archivgut“, sagte Hovestädt. Das Motto lautet seither: „Jedem seine Akte!“ In Polen oder der früheren Tschechoslowakei liege der Schwerpunkt dagegen weniger auf dem individuellen Aktenzugang, sondern auf der Überprüfung von Staatspersonal.

Die "Alexanderplatzaktion" der Grünen
Die Grünen verteilen 1983 auf dem Alexanderplatz Blumen, die Stasi macht Fotos. - BStU

Abmahnung vom MfS?

Das Stasi-Archiv besteht aber nicht nur aus personenbezogenen Akten. Es gibt auch Lagepläne, Fotografien, Protokolle von Jahresfeiern. Eine Auswahl dieser anschaulicheren Quellen veröffentlicht das Archiv in der Stasi-Mediathek, so auch alle Bilder in diesem Beitrag. Das sind mit knapp 1.000 Dokumenten – 143 Bildern sowie Ton, Video und anderen Sammlungen – zwar nur Bruchstücke aus der gewaltigen Sammlung. Diese sind aber sehr gut aufbereitet, mit Erklärungen, Schlagwörtern und Metadaten versehen.

Kurios: Als Urheber ist „MfS“ eingetragen, also das Ministerium für Staatssicherheit, die Stasi. Vor Abmahnungen von Stasi-Überbleibseln oder dem Bundesbeauftragten muss man aber keine Angst haben: „Alles, was der Stasi gehörte, da haben wir das Urheberrecht“, erklärt Hovestädt. „Solange man auf die Stasi-Mediathek als Quelle verweist, ist alles in Ordnung.“

Die Behörde trägt diese Inhalte auch aktiv in die Welt hinaus. Neben den sozialen Medien verlinkt ein eigener Wikipedia-Account Inhalte aus der Mediathek in relevanten Artikeln. „Die Behörde leistet damit einen wichtigen Beitrag, um das Freie Wissen zu vergrößern und die Wikipedia nachhaltig anzureichern“, schrieb Wikimedia Deutschland an netzpolitik.org.

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