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Verwertungsgesellschaft Pro Litteris und Creative Commons

An der abschliessenden Diskussionsveranstaltung der Digitalen Allmend in Zürich informierte Werner Stauffacher, Leiter der Rechtsdienstes von Pro Litteris über die Möglichkeit ihrer Mitglieder ihre Werke unter Creative Commons zu veröffentlichen. Pro Litteris ist die schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst. Pro Litteris ermöglicht es ihren Mitgliedern einzelne Werke auszunehmen. Das heisst die Mitglieder können…

  • Daniel Boos

An der abschliessenden Diskussionsveranstaltung der Digitalen Allmend in Zürich informierte Werner Stauffacher, Leiter der Rechtsdienstes von Pro Litteris über die Möglichkeit ihrer Mitglieder ihre Werke unter Creative Commons zu veröffentlichen. Pro Litteris ist die schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst.

Pro Litteris ermöglicht es ihren Mitgliedern einzelne Werke auszunehmen. Das heisst die Mitglieder können selber bestimmen, ob und wie die Rechte für einzelne Werke geregelt werden sollen. Konkret bedeutet dies, dass Mitglieder von der Pro Litteris die Creative Commons Lizenzen verwenden können.

Das ist insbesondere deshalb interessant, weil Mitgliedern anderer Verwertungsgesellschaften diese Möglichkeit noch nicht geboten wird, wie z.B. den Mitgliedern der in der Schweiz für musikalische Werke zuständigen SUISA.

Über die Autor:innen

  • Daniel Boos

    Daniel Boos ist promovierter Organisationswissenschaftler. Er beschäftigt sich seit einigen Jahren verstärkt mit dem Thema Public Domain und ist auch in verschiedenen netzpolitischen Initiativen aktiv, dazu gehören etwa die Digitale Allmend oder Creative Commons Switzerland. Unter dem Titel ‹Re: Public Domain› hat er zusammen mit dem Zürcher Dock18 auch verschiedentlich öffentliche Anlässe zum Thema Public Domain durchgeführt. Hauptberuflich untersucht er, welchen Einfluss Internet-Technologien auf die Arbeit haben und wie die Zukunft der Arbeit aussehen könnte.


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Ein Kommentar zu „Verwertungsgesellschaft Pro Litteris und Creative Commons“


  1. Frage dazu: Bedeutet das konkret, dass Werke, die unter CC lizensiert werden, auch von der Geldausschüttung ausgenommen werden, also dass der jeweilige Künstler nur für die Werke, die nicht unter CC stehen, Geld bekommt?

    Denn eigentlich müsste man ja fordern, dass es genau andersrum läuft: Wer zum kopieren seiner Werke animiert (etwa durch eine CC-Lizens), sollte von den Ausschüttungen, die ja durch Gebühren auf Waren entfallen, die Kopien ermöglichen, besonders viel erhalten. Insofern ist die Tatsache, dass bspw. die GEMA ihren Mitgliedern CC-Lizensen verwehrt, doppelt widersinnig.

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