Polizei und Ermittlungsbehörden haben 2024 in Deutschland 79 Mal IT-Geräte mit Staatstrojanern gehackt, 129 Einsätze wurden angeordnet. Das hat das Bundesjustizamt bekannt gegeben. Das ist ein neuer Rekord an Trojaner-Einsätzen.
Das Bundesjustizamt veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Wir bereiten sie regelmäßig auf.
Anlass für den Einsatz von Staatstrojanern waren wie immer vor allem Drogen, so das Justizamt in der Pressemitteilung: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“
64 kleine Trojaner
Mit der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hacken Ermittler Geräte, um Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde 97 Mal angeordnet. In 64 Fällen wurde der Einsatz „tatsächlich durchgeführt“.
Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen, dort haben Ermittler 25 Mal gehackt. Danach folgen Bayern und Hessen mit je sieben Trojaner-Einsätzen. Baden-Württemberg und Sachsen haben die Quellen-TKÜ drei Mal eingesetzt, Niedersachsen und Schleswig-Holstein je einmal. Berlin hat vier Anordnungen bekommen, aber keinen Einsatz durchgeführt.
Der Generalbundesanwalt hat acht Trojaner-Einsätze durchgeführt.
Die Justizstatistik schlüsselt leider nicht auf, bei welchen Straftaten der kleine Staatstrojaner eingesetzt wird. Das Bundesjustizamt sagt, dass „vor allem“ Drogendelikte Anlass für Überwachung sind.
15 große Trojaner
Mit der „Online-Durchsuchung“ hacken Ermittler Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde 32 Mal angeordnet. In 15 Fällen wurde der Einsatz „tatsächlich durchgeführt“. Das ist ein Allzeit-Rekord.
Der Generalbundesanwalt hat sechs Anordnungen in vier Verfahren bekommen. Anlass waren laut Statistik vier Mal kriminelle oder terroristische Vereinigungen und drei Mal Hochverrat. In zwei Fällen hat der oberste Ermittler tatsächlich gehackt.
Bayern hat fünf Mal gehackt, vier Mal wegen Drogen und einmal wegen Mord. Nordrhein-Westfalen hackte vier Mal, von zwölf Anordnungen ergingen zehn wegen Erpressung und zwei wegen Kriegswaffen. Hamburg hackte zweimal, wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Baden-Württemberg hackte einmal, von sechs Anordnungen ergingen fünf wegen Erpressung und eine wegen Mord. Rheinland-Pfalz hackte einmal wegen Drogen.
Für und gegen Sicherheit
Politisch werden Staatstrojaner meist mit Terrorismus, Mord und Totschlag oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begründet. Spitzenreiter sind jedoch auch weiterhin Drogendelikte. Damit verhindert der Staat, dass Sicherheitslücken geschlossen werden, um Drogen-Dealer zu bekämpfen.
Die Polizeibehörden haben mehrere Staatstrojaner, die sie einsetzen können. Das BKA hat selbst einen Trojaner mit dem Namen Remote Communication Interception Software programmiert. Ab 2013 hatte das BKA den Trojaner FinSpy von FinFisher. Seit 2019 nutzt das BKA auch Pegasus von NSO. Welche weiteren Trojaner Polizei und Geheimdienste haben, will keine Bundesregierung öffentlich sagen.
Mehr staatliches Hacken
Erst seit sechs Jahren gibt es offizielle Statistiken, wie oft die deutsche Polizei Staatstrojaner einsetzt. Seitdem steigen die Zahlen Jahr für Jahr.
In den vergangenen Jahren waren die veröffentlichten Zahlen oft falsch. Wir fanden Widersprüche, deshalb mussten Justizbehörden und Bundesjustizamt die Zahlen korrigieren. Ermittlungsbehörden hatten das Hacken von Geräten mit dem Abhören von Telefonaten verwechselt.
Die schwarz-rote Bundesregierung weitet das staatliche Hacken massiv aus. Die Bundespolizei soll Staatstrojaner gegen Personen einsetzen, die noch gar keine Straftat begangen haben. Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen bei Cyberangriffen zurück hacken. Die Geheimdienste sollen mehr Hacken und Schwachstellen geheim halten.

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