Von ungefähr 13.000 Menschen sprachen die Veranstalter*innen, von 6.700 die Polizei. Am Sonntag protestierten Tausende vor dem Brandenburger Tor in Berlin für besseren Schutz vor digitaler Gewalt. Sie zeigten Plakate mit der Aufschrift: „Nicht wütend genug“ oder „Gewalt gegen Frauen gefährdet Demokratie“. Der Grund dafür ist der Fall der Schauspielerin Collien Fernandes.
Seit Jahren kursieren von ihr nicht-einvernehmliche sexuelle Deepfakes. Bereits 2024 erschien eine ZDF-Dokumentation mit Fernandes: Jagd nach den Tätern. Seit einem Bericht des Spiegel sind ihre Erfahrungen wieder in den Schlagzeilen, und Reaktionen aus Politik und Zivilgesellschaft überschlagen sich. Früher als geplant will das Justizministerium ein Gesetz vorlegen zum Schutz vor digitaler Gewalt.
Eine wertvolle Gelegenheit
Mit dem Fall Fernandes bekommt ein Thema Momentum, das lange unter dem Radar der breiten Öffentlichkeit war. Rund ein Vierteljahrhundert nach den ersten Spuren des Begriffs steht digitale Gewalt in Deutschland wie nie zuvor im Fokus. Verschiedene Formen digitaler und häuslicher Gewalt bekommen mit Collien Fernandes ein Gesicht und eine Fürsprecherin. Damit bietet sich eine seltene und wertvolle Gelegenheit, Betroffenen eine Stimme zu geben – und ihren politischen Forderungen.
Ein solches politisches Momentum ist mächtig, es lauern aber zwei Gefahren. Erstens kann das Momentum schnell wieder verpuffen, denn Nachrichtenzyklen sind oft kurzlebig. Zweitens kann sich das Momentum an Forderungen festmachen, die Betroffenen wenig oder nur scheinbar helfen.
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Innerhalb kürzester Zeit hat sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) geäußert. Sie hat auf ihre – bereits länger laufende – Arbeit an einem Gesetz gegen digitale Gewalt verwiesen. Geplant ist unter anderem eine neue Strafbarkeit für sexualisierte Deepfakes, die seit der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen allerdings ohnehin Pflicht ist. Vor klaffenden Lücken beim Schutz vor bildbasierter Gewalt warnen Fachleute bereits seit Jahren. Erste Teile des Entwurfs kursieren schon, wir werden ihn zeitnah analysieren.
Achtung: Vorratsdatenspeicherung
Verwiesen hat die Justizministerien allerdings auch auf die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Mit Vorratsdatenspeicherung gegen digitale Gewalt? Wenn Netzbetreiber IP-Adressen und Portnummern auf Vorrat speichern müssen, ist das grundrechtlich kritisch. Das sehen auch Fachleute für digitale Gewalt so. Ende 2024 hat die Initiative „Ein Team gegen digitale Gewalt“ gemeinsam mit 60 weiteren Organisationen und Projekten ein umfassendes Forderungspapier vorgelegt. Darin heißt es:
Schutz vor digitaler Gewalt begründet keine Grundrechtseinschränkungen. Es ist im Interesse der Betroffenen, auf Repressions- und Verfolgungsmaßnahmen zu verzichten, die zwar den Straftäter aufspüren, aber auch die Betroffenen und die Gesamtgesellschaft vulnerabler machen.
Stattdessen sollten „Möglichkeiten ausgeschöpft und erprobt werden, die keine oder weniger negative Effekte haben“. Als konkrete Maßnahmen nennt das Papier Werkzeuge mit weniger Kollateralschäden wie etwa Login-Falle und Quick-Freeze-Verfahren.
Wie viel ist dem Staat der Schutz vor digitaler Gewalt wert?
Ein neues Bündel an Forderungen steht in einem neuen 10-Punkte-Papier, das mehr als 250 namhafte Frauen unterzeichnet haben. Manche der Forderungen sind spezifisch, andere breit. Die Strafbarkeit für sexualisierte Deepfakes (Forderung eins) zum Beispiel zielt auf jene konkrete Reform im Strafgesetzbuch, die das Justizministerium bereits plant. Weitaus größer ist allerdings Forderung fünf: Hier geht es um „Schutzstrukturen“ in der Breite nach dem Vorbild des spanischen Modells.
Dieses spanische Modell umfasst Prävention, Schutz und Strafverfolgung; ein Netz aus Unterstützungsdiensten und spezialisierten Staatsanwaltschaften, wie es der Verein Frauenhauskoordinierung zusammenfasst. Im Vergleich zu einer Strafrechtsreform geht es hier also auch um viel Geld für Personal, Behörden und Fortbildungen. Es geht um Menschen in Polizei und Justiz, die Zeit und Expertise brauchen, um Betroffene und ihre Erlebnisse ernst nehmen zu können. Um Menschen in Beratungsstellen, die Betroffenen Zeit und Rat geben sollen. Um Frauenhäuser, bei denen Betroffene Schutz und Zuflucht finden.
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Bezeichnenderweise soll Fernandes ihre Anzeige nicht in Deutschland eingereicht haben, sondern in Spanien. Nicht nur, weil sie auf Mallorca einen Wohnsitz habe, sondern auch aufgrund der besseren Rechtslage. Für das deutsche Schutzsystem ist das ein bitteres Zeugnis. Selbst wenn sich jetzt ein politischer Wille formt, das System zu verbessern: Das wird Jahre dauern, länger als ein typischer Nachrichtenzyklus.
Erst vor wenigen Wochen hatten wir acht deutsche Organisationen gefragt: „Was brauchen Betroffene digitaler Gewalt am dringendsten?“ Aus den zahlreichen Antworten lässt sich eine wichtige Forderung kondensieren: Es muss mehr Geld ins Hilfesystem fließen.
Dieser Aspekt kann schnell unter den Tisch fallen, wenn Politik und Nachrichtenmedien über vergleichsweise kostengünstige Verschärfungen im Strafrecht sprechen. Oder über Vorratsdatenspeicherung, die ohnehin längst auf dem Wunschzettel der schwarz-roten Koalition stand.
Wie viel ist dem Staat der Schutz vor digitaler Gewalt wirklich wert? Genau hier gilt es den Finger in die Wunde zu legen, wenn es darum geht, das Momentum des Falls Fernandes im Sinne der Betroffenen zu nutzen.

Lieber Herr Meineck,
ich hab Ihre beiden Artikel zum Fall Collien Fernandes und zum geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt gelesen – und ehrlich gesagt, die ganze Berichterstattung bei euch greift extrem kurz. Ihr sprecht von Betroffenen und „mächtigem politischem Momentum“, blendet aber die wirklich kritischen Punkte komplett aus. 1.) Die Aufregung basiert auf Vorfällen, die so offenbar nie stattgefunden haben. Der Spiegel-Artikel war auf Hubigs Zeitplan abgestimmt, Fernandes’ Anzeige in Spanien wurde eingestellt, echte Deepfakes sind bis heute nirgends nachweisbar – stattdessen nur Andeutungen.
2.) Der massive Einfluss von NGOs wie HateAid ist offensichtlich. Es gab regelmäßige Treffen mit dem Justizministerium, eine offenbar lange vorbereitete Kampagne – aus einem alten, privaten Drama wird plötzlich ein gesellschaftspolitischer Skandal konstruiert – mit Auswirkungen für uns alle.
3.) Das Ganze ist nur der Vorwand für massive Überwachungsausweitung. Klarnamenpflicht, EUDI-Wallet mit Age-Verification, Kriminalisierung privater Handlungen ohne realen Schaden und normale Hausdurchsuchungen. Der schwammige Entwurf geht weit über EU-Recht hinaus und freut vor allem Abmahnanwälte.
4.) Es ist eine klassische politisch-mediale Kooperation – Spiegel, ZDF, HateAid, Hubig, alles perfekt abgestimmt, um Grundrechte zu schleifen.
Ihr seid netzpolitik.org und eigentlich die, die bei Überwachung und Zensur immer Alarm schlagen. Wenn ihr wirklich unabhängig seid, dann schaut euch die Gegenstimmen mal genauer an.
Ich würde mich freuen, wenn ihr das auch mal kritischer aufgreift.
Beste Grüße
R.Z.
Lieber R.Z.,
anscheinend sind Sie Desinformation auf den Leim gegangen. Sowohl der Spiegel als auch das ZDF haben unabhängig voneinander zu Deepfakes, die Frau Fernandes zeigen, recherchiert. Zum aktuellen Stand der Ermittlungen hat sich jüngst die Justiz auf Mallorca gemeldet (https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/justiz-auf-mallorca-bestaetigt-vorermittlungsverfahren-gegen-christian-ulmen-113805742).
Unabhängig von der Identität des mutmaßlichen Täters im konkreten Fall ist digitale Gewalt kein privates, sondern ein strukturelles Problem unserer von Frauenfeindlichkeit geprägten Gesellschaft. Das zu verkennen, ist Teil des Problems. Das Schutzsystem lässt Betroffene immer wieder im Stich. Hier lesen Sie mehr über die Historie digitaler Gewalt in Deutschland (https://netzpolitik.org/2024/stalking-doxing-nacktfotos-was-ist-digitale-gewalt/) und über Forderungen von Fachleuten und Betroffenen-Vertreter*innen (https://netzpolitik.org/2026/fachleute-fordern-das-fehlt-beim-schutz-vor-digitaler-gewalt/).
Selbstverständlich setzen sich Organisationen wie unter anderem Hate Aid auch politisch für die Interessen von Betroffenen ein. So sieht aktive demokratische Zivilgesellschaft aus. Unter dem Suchbegriff „digitale Gewalt“ finden Sie im Lobbyregister mehr als 300 Treffer (https://www.lobbyregister.bundestag.de/inhalte-der-interessenvertretung/regelungsvorhabensuche?q=digitale+gewalt). Was wäre das für eine Gesellschaft, wenn niemand Interessen vorbringen dürfte?
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Nachrichtenmedien und Ministerien kooperieren nicht, sondern reagieren aufeinander. Es ist die Aufgabe von Journalismus, Recherche-Funde auch in den Kontext laufender Gesetzgebung zu setzen. Das machen wir auch. Ein jüngstes Beispiel sind unsere Berichte zu den Databroker Files. Sie haben Anknüpfungspunkte an den Digitalen Omnibus und den Digital Fairness Act.
Das Gesetz gegen digitale Gewalt steht bereits im Koalitionsvertrag und setzt größtenteils 2024 beschlossenes EU-Recht um. Der Entwurf wäre auch ohne die Spiegel-Recherche gekommen, vermutlich ein paar Wochen später. Man kann das demonstrative Tempo des BMJV als PR-Strategie kritisieren.
Die Gefahr von Ausweispflicht im Netz (Stichwort: EUDI-Wallet, Alterskontrollen) droht derzeit vor allem vor einem anderen Hintergrund, nämlich der Social-Media-Debatte um Jugendschutz im Netz. Dazu berichten wir ausführlich, zuletzt u.a. hier: https://netzpolitik.org/2026/social-media-verbot-so-schwach-argumentiert-die-familienministerin/
Beste Grüße
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> Die Gefahr von Ausweispflicht im Netz (Stichwort: EUDI-Wallet, Alterskontrollen) droht derzeit vor allem vor einem anderen Hintergrund, nämlich der Social-Media-Debatte um Jugendschutz im Netz. Dazu berichten wir ausführlich, zuletzt u.a. hier: https://netzpolitik.org/2026/social-media-verbot-so-schwach-argumentiert-die-familienministerin
In einem Punkt hat der Anon oben Recht: Es schadet nicht, damit zu rechnen, dass die Politik „Digitale Gewalt“ als Ersatz-Ausrede für die Ausweispflicht im Netz nutzen wird falls das Social-Media-Verbot für Jugendliche nicht funktioniert. Die Politik wäre schließlich dumm, wenn sie alles nur auf einen einzelnen Pfeil im Köcher setzen würde.
alles was ich bisher an berichterstattung gefunden habe, ist entweder schwamming formuliert oder geht in die richtung, dass die erstellung/verbreitung illegal ist, aber nicht das anbieten der software. ist dies so richtig wiedergegeben?
Die Verordnung (AI Act) ist hier nicht eindeutig, könnte aber demnächst nachjustiert werden, siehe https://netzpolitik.org/2026/rat-und-parlament-einig-verbot-fuer-sexualisierte-deepfakes-rueckt-naeher/
FYI
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/verdachtsberichterstattung-collien-fernandes-christian-ulmen-medien
Licht und Schatten in der Medienwelt
Vor diesem rechtlichen Hintergrund haben sich offenbar einige Medien mit eigener (detaillierter) Berichterstattung zu den Vorwürfen zurückgehalten, obwohl das Thema in den sozialen Medien schnell dominierend war – einschließlich sämtlicher Rechtsverletzungen, die im Presserechtslehrbuch beschrieben werden. So berichtete die Nachrichtenagentur dpa, eine sogenannte privilegierte Quelle, sehr zurückhaltend. Sie verzichtete in ihrer Agenturmeldung offenbar bewusst auf eine Wiedergabe der Details aus der Spiegel-Berichterstattung. Laut dem NDR-Magazin Zapp teilte der dpa-Nachrichtenchef auf Anfrage mit, man habe durch eigene Recherche die Bedingungen für eine Verdachtsberichterstattung bislang nicht erfüllen und die konkreten Vorwürfe daher lediglich auf Basis des Spiegel-Berichts und ohne eigene Kenntnisse wiedergeben können. Das wäre, so der Nachrichtenchef, „mit einem erheblichen rechtlichen Risiko für dpa-Kunden verbunden“ gewesen.