AlterskontrollenSocial-Media-Verbot lässt Bundesregierung ahnungslos zurück

Die Bundesregierung weiß nicht, ob ein Social-Media-Verbot für Minderjährige wissenschaftlich ratsam wäre. Sie weiß auch nicht, ob der Eingriff in Grundrechte verhältnismäßig wäre – oder ob sie das Verbot überhaupt will. Das zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken.

  • Sebastian Meineck
Lars Klingbeil und Friedrich Merz im Bundestag; letzterer Schaut aufs Smartphone.
Regierungschef Merz und Vize Klingbeil: Was wissen sie über das Social-Media-Verbot? – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Political-Moments; Bearbeitung: netzpolitik.org

Deutsche Spitzenpolitiker*innen fordern seit Monaten ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Entsprechende Vorstöße gab es unter anderem vom Bundes- und Vizekanzler, vom Bundespräsidenten und von der Justiz- und Familienministerin. Höher ließe sich ein geplantes Vorhaben kaum aufhängen. Nun zeigt allerdings die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken: Offenbar stehen die vielfachen Forderungen auf wackligen Füßen.

Fragen zur Forschungslage oder zur Abwägung von Grundrechten kann die Bundesregierung demnach nicht beantworten. Auch gebe es noch keine gemeinsame Position: „Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen“, heißt es in der Antwort auf die Fragen von Heidi Reichinnek und weiteren Abgeordneten, die wir hier veröffentlichen.

Wissenschaftliche Grundlage: Keine

Zu mehreren Anlässen hatte sich Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bereits für ein Social-Media-Verbot stark gemacht und dabei auf wissenschaftliche Erkenntnisse verwiesen. Die Linken-Abgeordneten wollten es genauer wissen: „Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse stützt die Ministerin ihre jeweiligen Positionen?“

Auf diese Frage ging die Bundesregierung jedoch nicht näher ein. Wohl aber auf eine ähnliche Frage – nämlich die, welche Studien belegen, dass Social-Media-Verbote positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden junger Menschen hätten. Die Antwort: „Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen entsprechende belastbare Studien noch nicht vor.“

Das passt unter anderem zum Befund der Gelehrtengesellschaft Leopoldina. In einem Diskussionspapier vom August 2025 nannten die Expert*innen die Forschungslage zu den Auswirkungen sozialer Medien „unbefriedigend“. Die Frage, wie soziale Medien auf das Gehirn einwirken, sei „bislang noch kaum neurowissenschaftlich untersucht“.

Dennoch plädierte die Leopoldina für Vorsicht statt Nachsicht. Sie forderte ein Social-Media-Verbot, stützte sich dabei aber nicht auf die Forschungslage, sondern auf das „Vorsorgeprinzip“ als „ethischen Standard zum Umgang mit Unsicherheit“.

Abwägung von Grundrechten: „Dauert noch“

Ein Social-Media-Verbot für junge Menschen bis zu einer gewissen Altersgrenze greift in mehrere Grundrechte ein, dazu gehören vor allem Teilhabe und Information, aber auch die Religionsfreiheit.

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Gesetze dürfen zwar in Grundrechte eingreifen, allerdings müssen sie unter anderem verhältnismäßig sein. Ob ein Social-Media-Verbot verhältnismäßig wäre, hat die Bundesregierung allerdings noch nicht geprüft, wie aus der Antwort hervorgeht. Die Prüfung „dauert noch an“.

Zweifel an der Verhältnismäßigkeit gibt es bereits, etwa von der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider, die in einer Stellungnahme für den Thüringer Landtag Ende letzten Jahres schrieb: „Keinesfalls sollte undifferenziert für jedes soziale Medium in Gänze eine bestimmte Altersgrenze festgelegt werden.“ Kinder und Jugendliche hätten ein Recht auf soziale Teilhabe.

Beeinflussung der Expert*innen-Kommission: ¯\_(ツ)_/¯

Bis Sommer 2026 soll eine vom Familienministerium einberufene Expert*innen-Kommission Antworten zum „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ausarbeiten, parallel zu einer ähnlichen Kommission auf EU-Ebene. Die wiederholten Forderungen von Spitzenpolitiker*innen nach einem Social-Media-Verbot sind an den deutschen Expert*innen jedoch nicht spurlos vorbeigegangen. Mitte März meldete sich die Co-Vorsitzende der Kommission, Nadine Schön (CDU), zu Wort und warnte:

Ich rate der Politik dringend, uns in Ruhe arbeiten zu lassen.

„Wie wird sichergestellt, dass die Expertenkommission nach den Äußerungen einiger Kabinettsmitglieder weiterhin ergebnisoffen tagt?“, wollten die Linken-Abgeordneten wissen. Die Bundesregierung antwortet knapp: „Die Expertenkommission ist unabhängig und arbeitet ergebnisoffen und evidenzbasiert.“

Minderjährige einbeziehen: Wenig

Minderjährige sitzen nicht in der Expert*innen-Kommission, sollen jedoch gehört werden, wie die Bundesregierung erklärt. Dafür solle es „bundesweit“ sechs Workshops geben. Bei den ersten beiden haben demnach zusammengerechnet 25 Kinder und Jugendliche teilgenommen.

Sollten die verbliebenen vier Workshops ähnlich frequentiert sein, hätte die Bundesregierung letztlich mit rund 75 jungen Menschen gesprochen. In Deutschland leben mehr als 10 Millionen unter 14-Jährige; quantitative Umfragen arbeiten oft mit mindestens 1.000 Befragten.

Einblicke in die Arbeit der Expert*innen-Kommission gibt es bislang keine. Nicht einmal die Liste der geladenen Sachverständigen ist öffentlich. Im Sommer erwartet die Bundesregierung die „Handlungsempfehlungen“ der Fachleute; sie sollen dann auf der Website des Familienministeriums veröffentlicht werden.

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Vereinbarkeit mit EU-Recht: Punktuell

Weiter gingen die Linken-Abgeordneten auf die Vereinbarkeit eines deutschen Social-Media-Verbots mit dem EU-Recht ein. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben inzwischen in zwei separaten Gutachten dargelegt, dass sie dafür keine Spielräume sehen, weil EU-Recht Vorrang hat.

Die Bundesregierung antwortet ausweichend mit einem Verweis auf eine ganz bestimmte Regelung:

Die Leitlinien nach Art. 28 Absatz 4 Digital Services Act sehen in Ziffer 37 lit. d vor, dass ein nationales Mindestalter möglich ist.

Diese Regelung gibt es wirklich; sie steht in den Leitlinien der EU-Kommission zur Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) für Minderjährige. Allerdings gibt die Regelung Mitgliedstaaten nicht automatisch grünes Licht für das Modell, das wichtige Politiker*innen seit Monaten fordern – also nationale Social-Media-Verbote mit Alterskontrollen nach australischem Vorbild. Dafür gibt es mehrere Gründe.

  • Zunächst sind die Leitlinien rechtlich nicht bindend. Die Kommission hat sie verfasst, um klarzumachen, wie sie als Aufsichtsbehörde die korrekte Umsetzung des DSA auslegen möchte.
  • Zudem sind die Leitlinien selbst widersprüchlich mit Blick auf Alterskontrollen. Einerseits empfehlen sie strenge Alterskontrollen als möglicherweise notwendige Maßnahme, um Minderjährige vor potenziell schädlichen Inhalten zu schützen. Andererseits schränken sie diese Empfehlung durch zahlreiche Bedingungen ein. Je nach Auslegung bleibt also wenig Spielraum für regelkonforme Alterskontrollen.
  • Nicht zuletzt ist der Knackpunkt eines Social-Media-Verbots nach australischem Modell nicht das reine Mindestalter, sondern dessen Durchsetzung, und zwar durch flächendeckende Alterskontrollen, etwa auf Basis von Ausweispapieren oder biometrischen Gesichtsscans. Allerdings gilt nach wie vor, dass einzelne EU-Mitgliedstaaten Plattformen keine zusätzlichen Pflichten auferlegen dürfen, die über den DSA hinausgehen. Das nennt man Anwendungsvorrang.

Der DSA nennt Alterskontrollen lediglich als eine von mehreren Optionen, um Minderjährige im Netz vor Risiken zu schützen. Ohne strenge Alterskontrollen könnte ein nationales Mindestalter jedoch Gefahr laufen, symbolisch zu bleiben. Denn schon jetzt schreiben die Nutzungsbedingungen großer Social-Media-Plattformen Altersgrenzen zwischen 13 und 16 Jahren vor.

In ihrer jüngsten Analyse sehen die Jurist*innen der Wissenschaftliche Dienste das Vorhaben schon vorm Europäischen Gerichtshof landen:

Abschließend könnte über die Frage verbleibender Regelungsspielräume der Mitgliedstaaten im Bereich des Verbots bzw. der Beschränkung von Social-Media-Plattformen nur der EuGH entscheiden.

Reichinnek warnt vor „kopflosen Verboten“

Linken-Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek kritisiert das Vorpreschen von Kabinettsmitgliedern in Sachen Social-Media-Verbot – während die Expert*innen-Kommission noch arbeitet. „Die Regierung führt das Konzept einer solcher Kommission komplett ad absurdum, wenn doch sowieso schon klar ist, dass das Ziel ein Social-Media-Verbot für junge Menschen ist“, erklärt sie in einem Statement gegenüber netzpolitik.org.

Die Verbote seien „kopflos“, so Reichinnek weiter; die Debatte lenke von den eigentlichen Aufgaben der Bundesregierung ab: „klare Vorgaben und Strafen für Digitalkonzerne, die Sucht fördern und Hass im Netz keinen Riegel vorschieben sowie eine bessere Ausstattung von Angeboten für Kinder und Jugendliche, die sie dabei unterstützen, einen aufgeklärten Umgang mit Medien zu lernen und ihnen bei Problemen zu helfen.“

Über die Autor:innen

  • Sebastian Meineck
    Philipp Sipos

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize.

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4 Kommentare zu „Social-Media-Verbot lässt Bundesregierung ahnungslos zurück“


  1. Anonym

    ,

    „welche Studien belegen, dass Social-Media-Verbote positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden junger Menschen hätten“

    Ich finde den Ruf nach Wissenschaftlichkeit nicht immer zielführend. In vielen Fällen gibt es einfach keine gute Datengrundlage, und man muss trotzdem entscheiden. Im genannten Fall würde ich sogar sagen, es wird nie eine gute Datengrundlage geben. Für eine aussagekräftige Studie müsste man Kinder zufällig in Gruppen einteilen und dann einer Gruppe Social Media während ihrer gesamten Jugend verbieten. Das ist praktisch kaum durchführbar und auch ethisch nicht vertretbar.

    Die ganzen Wissenschaftler, die sich dazu äußern, können aufgrund ihrer langjährigen Beschäftigung mit ähnlichen Themen vielleicht einen educated guess abgeben. Aber es ist hier auch klar, dass ich zu jeder Meinung einen Wissenschaftler finden werde, der sie vertritt.

    Klar, am Ende wollen wir eine möglichst gute Entscheidung treffen, und dazu gehört natürlich, sich Expertenmeinungen angehört zu haben. Aber wer am Ende mit Hinweis auf „Wissenschaftlichkeit“ suggeriert, die eine Wahrheit zu kennen, instrumentalisiert Wissenschaft zu politischen Zwecken. Zumal es ja oft auch konkurrierende Ziele gibt, und es gerade Aufgabe der Politik ist, diese abzuwägen.


    1. Sebastian Meineck

      ,

      Ich finde es super, dass du diesen Aspekt ansprichst, weil das in der Debatte oft zu kurz kommt.

      Teilweise stimme ich dir zu: Es braucht keinen wissenschaftlich belegten, kausalen, klinischen Schaden durch Social Media, um zu sagen: Wir müssen mehr regulieren, z.B. bei manipulativen und suchtfördernden Designs. Dafür genügen schon andere Missstände wie:

      - Es schränkt freie und informierte Entscheidungen ein.
      – Es nutzt Schwächen von vulnerablen Gruppen aus.
      – Es sind unfaire Geschäftspraktiken.

      Ich finde es dennoch wichtig, die Wissenschaft zu befragen und auf mangelnde Kenntnisse hinzuweisen. Das gehört zum Gesamtbild. Insbesondere, wenn Befürworter*innen eines Social-Media-Verbots wie die Familienministerin einen angeblichen „wissenschaftlichen Konsens“ ins Feld führen, (https://netzpolitik.org/2026/social-media-verbot-so-schwach-argumentiert-die-familienministerin/), den es nicht gibt.


      1. Ich finde ja man sollte immer sehr gute Argumente haben um zu dem Kurzschluß zu kommen „Wir müssen mehr regulieren“. Das sollte meiner Meinung nach immer die letzte Lösung sein. Ansonsten wird die Geschwindigkeit, mit der uns Freiheiten und Freiheit weggenommen wird nur noch weiter zunehmen.
        Im Fall von „sozialen“ Medien würde ich fragen ob nicht soziales Leben anstatt Verbote hier viel sinnvoller wäre. Aber das könnte für alle Geld kosten und würde nicht zur Bereicherung einiger weniger beitragen. Vermutlich kommt daher wieder der Kurzschluss mit dem Verbotsgeblöcke.
        Ich lebe allerdings schon recht lange sehr gut ohne besagte Medien, bin also vermutlich unterqualifiziert zum Thema. Störe mich an Verboten trotzdem.


  2. Alexander Vollmer

    ,

    Bei einer Vielzahl von Projekten, Gesetzen und normalen Regierungsaufgaben bedient sich die Regierung externer Studien. Auch hier könnte sie diese in Auftrag geben.

    Sich auf „Common Sense“ und Bauchgefühl berufen sind Methoden der Populisten.

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