Viele Smart-TVs verstoßen gegen die Datenschutzgrundverordnung, weil ihre Datenschutzbestimmungen zu intransparent sind. Sie bergen Sicherheitsrisiken, weil es keine Software-Updates mehr gibt und blenden unaufgefordert Werbung ein. Das steht im Bericht des Bundeskartellamts zu Smart-TVs.
Die Marktwächter haben sich drei Jahre lang Geräte von rund 20 verschiedenen Herstellern angeschaut. Seit 2017 darf das Bundeskartellamt im Verbraucherschutzbereich breit angelegte Untersuchungen durchführen, wenn viele Verbraucher:innen beeinträchtigt werden könnten.
Bei Smart-TVs trifft genau das zu: Laut dem Bundeskartellamt gehören sie zu den meistgenutzten vernetzten Geräten – und sind in der Vergangenheit durch Datenschutzprobleme und Sicherheitslücken, die unter anderem von der CIA ausgenutzt werden konnten, aufgefallen.
Smart-TV is watching you
Eigentlich sollen sich Smart-TVs über das Internet verbinden, um neben dem klassischen Fernsehprogramm auch Video-Streaming, Zusatzinfos oder aktuelle Nachrichten anzubieten. Allerdings tun die Geräte deutlich mehr, wie der Bericht zeigt. Während des Untersuchungszeitraums veröffentlichte beispielsweise ein britisches Verbrauchermagazin im Juni 2018, dass während einer viertelstündigen Nutzung von Apps und Diensten auf einem Smart-TV Daten an über 700 Internetadressen gesendet wurden.
Hinzu kommt: „Je mehr smarte Geräte die Verbraucher einsetzen, desto umfassender ist ihr digitaler Fingerabdruck.“ Auch das klingt auf den ersten Blick einleuchtend – vergrößert in den Augen des Bundeskartellamts das Problem allerdings deutlich, da die Verknüpfung der Daten immer detailliertere Profile ermögliche. Gleichzeitig werde aus Sicht der Verbraucher:innen die Datenverarbeitung aber immer intransparenter.
Beim Kauf zu wenig Informationen
Damit sieht das Bundeskartellamt große Hürden, wenn Verbraucher:innen einerseits einen Smart-TV nutzen wollen, andererseits aber auf Datenschutz und Datensicherheit Wert legen. Dieses sogenannte Privacy Paradox ist nur eines der Problemfelder für Verbraucher:innen, die im Bericht vorgestellt werden.
Genauso geht es darum, dass Nutzer:innen erst zu spät an die nötigen Informationen kommen, die sie eigentlich schon vor der Kaufentscheidung bräuchten. Denn nach aktueller Rechtslage seien beispielsweise noch keine belastbaren Ansprüche auf Software-Updates ersichtlich, heißt es in dem Bericht. Außerdem lasse sich zusätzliche Software wie beispielsweise bestimmte Apps in vielen Fällen nicht entfernen, was ebenfalls in den Verbraucherschutz eingreift.
Anspruch auf Software-Updates gesetzlich festlegen
Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt drängt darauf, dass neue Gesetze die Souveränität von Nutzer:innen stärken – bei Smart-TVs genauso wie auch bei allen anderen Geräten, die als IoT-Devices mit dem Internet verbunden sind. Für ihn soll Datenschutz bei Smart-TVs und IoT-Geräten „zum echten Wettbewerbsparameter werden“. Dafür müsse allerdings schon vor dem Kauf klar sein, wie lange die Hersteller beispielsweise Software-Updates liefern.
Insgesamt fünf Empfehlungen spricht die Behörde aus: Neben einer besseren Aufklärung von Verbraucher:innen zur Datenverarbeitung von Geräten im IoT-Bereich gehören dazu auch gesetzliche Regelungen für Haftungsfragen, ein Anspruch auf Software-Updates und klarere Informationen zu den technischen Details, Datenschutz oder Voreinstellungsmöglichkeiten, sodass Verbraucher:innen schon vor dem Kauf die Geräte vergleichen können.
Vernichtendes Fazit
Der Bericht zeigt deutlich, wie relevant der Bereich der Smart-TVs für den Datenschutz ist – und wie dringend eine gesetzliche Regulierung:
Ungeachtet ihrer praktischen Vorteile für den Nutzer sind Smart-TV-Geräte auch dafür einsetzbar, in großer Intensität Daten über die Verbraucher und deren Nutzungsverhalten zu erheben und für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn diese Möglichkeiten von den betreffenden Smart-TV-Anbietern zurzeit bei Weitem noch nicht ausgeschöpft werden
Ob der ausführliche Bericht tatsächlich zu einer Stärkung des Verbraucherschutzes führt, bleibt abzuwarten.
