Nur bei einer „Gefahr für Leben, Gesundheit und perönliche Freiheit“ kann man bei den Einwohnermeldeämtern eine Auskunftssperre beantragen, so steht es im Bundesmeldegesetz. Wer die Adresse eines anderen erfragt, muss dafür nicht mal Gründe nennen. Wer verhindern will, dass seine oder ihre Adresse einfach so an andere Privatpersonen weitergegeben wird, muss in Deutschland schon einiges auffahren.
Die Bremer Datenschutzbeauftragte Imke Sommer will das gerne ändern. Sie plädiert dafür, das Melderecht anzupassen und die Hürden für eine Auskunftssperre zu senken. Die Adresse des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, der mehrere Morddrohungen erhielt, war bekannt und auf der rechten Website PI-News nachzulesen.
Aber nicht nur offen gegen Rassismus engagierte Politiker wie Lübcke sind auf solche Auskunftssperren angewiesen. Wir haben zehn realistische Szenarien gesammelt, die zeigen: Wenn die eigene Adresse für jeden derart leicht zu erfahren ist, dann hat das Konsequenzen für Menschen, die einem Risiko ausgesetzt sind.
- Du bist investigative Journalistin und recherchierst zu rechten Netzwerken, der Identitären Bewegung und der AfD. Du willst gerne weiter ruhig in deinem eigenen Bett schlafen können. Doch dein Name steht auf diversen Listen mit politischen Gegnern, die in der Szene kursieren.
- Dein Ex-Freund steht nachts regelmäßig vor deiner Haustür, obwohl du dich schon vor Monaten getrennt hast. Um ihm zu entkommen, wechselst du sogar den Job und ziehst in eine neue Stadt. Aber ohne Auskunftssperre wirst du auch so keine Ruhe finden, denn er kann deine neue Adresse jederzeit problemlos herausbekommen.
- Du bist Gerichtsvollzieher und stehst regelmäßig ohne Vorankündigung vor der Tür anderer Leute, um ihren Fernseher, ihre Armbanduhr oder ihr Auto zu pfänden. Kein Job, in dem man sich besonders beliebt macht, manche der Leute reagieren aggressiv. Ein pauschales Recht auf eine Auskunftssperre hast du trotzdem nicht.
- Du bist Ärztin und siehst es als deine Pflicht, ungewollt schwangeren Frauen mit einem professionellen Schwangerschaftsabbruch zu helfen. In deiner Kleinstadt nimmt außer dir niemand mehr Abbrüche vor, also tust du es. Dass deswegen regelmäßig radikale Abtreibungsgegner:innen vor deiner Praxis demonstrieren, nimmst du in Kauf. Aber wenigstens zu Hause möchtest du noch deine Ruhe haben.
- Du bist Jüdin und schreibst eine Kolumne über deine alltäglichen Erfahrungen mit Antisemitismus in Deutschland. Auf Social-Media-Plattformen bekommst du dafür Dinge zu lesen, die du gleich wieder für die nächsten zehn Kolumnen verwerten kannst. Auch Leser:innenbriefe und E-Mails erreichen dich. Das nimmst du alles in Kauf, du hast damit gerechnet. Zu Hause willst du aber keinen unangekündigten Besuch von diesen Menschen.
- Du stehst in der Öffentlichkeit, bist Manager eines bekannten Unternehmens und äußerst dich offen gegen den Umgang mit Seenotretterinnen und den Geretteten. Du bekommst Drohungen, der „nächste Lübcke“ zu sein. Wo du arbeitest, weiß jeder, aber dort gibt es einen Sicherheitsdienst. So wie gerade bei Siemens-Chef Joe Kaeser. Wo du mit deiner Familie lebst, soll niemand erfahren.
- Du bist in einer streng religiösen Familie aufgewachsen und konntest dort deine Homosexualität lange nicht ausleben. Deshalb bist du nach Berlin gezogen und hast alle Verbindungen zu deiner Familie und der religiösen Gemeinschaft abgebrochen. Du möchtest selbst entscheiden, ob und wann du den Draht wieder aufnimmst und unter keinen Umständen gefunden werden.
- Du bist vor Jahren aus deinem Heimatland geflohen, weil du dort wegen deiner Religionszugehörigkeit verfolgt wurdest. Bis heute suchen Menschen von damals nach dir. Einige leben inzwischen auch in Deutschland.
- Du bist als Jugendlicher auf die schiefe Bahn geraten und hast mit einer Gang den Kiez aufgemischt. Aussteiger werden dort gar nicht gern gesehen. Für ein Zeugenschutzprogramm kommst du nicht in Frage, aber du möchtest trotzdem mit der Vergangenheit abschließen und in Ruhe leben.
- Du arbeitest als Beamtin für die Bundespolizei an einem großen deutschen Flughafen und führst dort täglich Personenkontrollen durch. Einigen der Kontrollierten gefällt es gar nicht, wenn du sie oder ihr Gepäck durchsuchst, vor allem, wenn etwas gefunden wird und sie Konsequenzen zu tragen haben. Du willst sie später nicht ohne Uniform vor deiner Haustür wiedertreffen.
Wenn Ihr weitere Beispiele habt, freuen wir uns auf Ergänzungen.
Du bist wegen einer Sache vor Gericht gekommen. Das Urteil entsprach nicht den Forderungen der Gegenseite. Nun will die Gegenseite ihre eigene Gerechtigkeit und lauert dir auf.
Durch Akteneinsicht ist die Adresse bekannt und wird idR auch in der öffentlichen Verhandlung bei den Angaben zur Person bekannt.
Wenn bekannt ist dass die Gefahr droht, darf nicht mal dessen Anwalt dem Zugang zur Adresse des Gegner verschaffen.
Wenn es um Clans, Rechte Gruppen etc. geht, wäre das von vorn herein sinnvoll.
Ist die Adresse von z.B. Tom Buhrow bekannt?
Denn grundsätzlich kann man damit ja auch Legales wie einen Flashmob oder sogar eine Demonstration durch die Straße vorhaben.
Du arbeitest in einem Ausstiegs- und Distanzierungsprogramm für rechtsorientierte Menschen. Es reicht, wenn mal eine Gruppe Neonazis für einen Einschüchterungsversuch bei einem deiner öffentlichen Vorträge auftaucht. Du möchtest nicht, dass die oder irgendjemand, den deine Arbeit stört, mit einem Anruf deine private Adresse herausfinden kann, um plötzlich vor deiner Tür zu stehen.
Du bist Sozialarbeiter*in und arbeitest mit bereits kriminell gewordenen Menschen zusammen. Z. B. als Bewährungshelfer*in. Du setzt alle Hebel für deine Klient*innen in Bewegung, aber manchmal reicht (ihnen) das nicht. Sie kennen deine Dienstadresse, aber wenigstens zu Hause möchtest du mit deiner Familie Ruhe haben.
Muss für die Meldeauskunft nicht ein berechtiges Interesse vorliegen? Bekommtman nach Nachfrage auch die Anfrage des Aufkunftsersuchenden?
Es gibt das Polit- und das Adresshändlerprivileg. Wer Name, Geburtsdatum und den letzten Wohnort hat, darf u. U. automatisierte Abfragen vornehmen.
Du bist Psychologin in einer Sozialtherapeutischen Anstalt des Justizvollzugs und arbeitest mit persönlichkeitsgestörten Gewalt- und Sexualstraftätern. Unter anderem verfasst Du Stellungnahmen zu Fragen wie der Eignung/Nichteignung für vollzugsöffnende Maßnahmen und vorzeitige Entlassung. So ganz nebenbei reißt Du Dir auch den Allerwertesten auf, um ihnen dabei zu helfen, ihre Gefährlichkeit zu reduzieren, dennoch bist Du immer wieder auch der Feind, der ihnen weitere Jahre ihres Lebens stehlen will. Für andere bist du die erste, die ihnen jemals zugehört hat…
Du möchtest solche Diskussionen nicht unbedingt nach der Haftentlassung vor Deiner eigenen Haustür noch einmal aufwärmen müssen. Dummerweise ist das Einwohnermeldeamt Deiner neuen Heimatstadt nach dem Umzug der Meinung, so lange ein Gefangener nicht unhöflich genug ist, Dir seinen Besuch vorher anzukündigen, Deine Adresse zukünftig liebend gern jedem zur Verfügung zu stellen.
du bist mitarbeiter in einem unternehmen, das mit einer erheblichen menge schützenswerter daten umgeht, die für kriminelle angreifer einen hohen wert haben. deine aufgabe ist der schutz dieser daten und der infrastruktur, mit der sie erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. dein privates umfeld ist nach dem unternehmen selbst der erste bereich, der von angreifern ausgekundschaftet wird.
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Mal ein Beispiel, wo es gut läuft, aber auch zeigt, dass man sich auch erst mal damit vertraut machen sollte. Ich bin Finanzbeamter und war einige Jahre in der Steuerfahndung tätig. Bereits im Einführungslehrgang wurden wir darauf hingewiesen, dass die Chancen gut stehen, eine Auskunftssperre zu erhalten. Wie sich gezeigt hat, waren es gerade die Vermögenden unter den Beschuldigten, die zu persönlichen Diffamierungen gegriffen haben. Da habe ich mich ganz besonders für meine Freundin gefreut, dass man nicht so leicht an meine Adresse kommt. Schließlich hat sie nicht entschieden, dass ich den Job mache. Eigentlich sollte aber im Hinblick auf die gerade in der Verwaltung zunehmend problematische Reichsbürgerbewegung, die gerne mit persönlichen Schadensersatzklagen droht, jeder öffentlich Beschäftigte ein Recht auf Auskunftssperre bekommen. Möglicherweise, sollte jeder das recht haben, und Schriftstücke ggf. einfach über Ämter weitergeleitet werden.
Du bist Lehrer*in und trittst in dieser Funktion einer erziehungsberechtigten Person, beispielsweise im Rahmen der Überwachung der Schulpflicht minderjähriger Schüler*innen, ziemlich auf die Füße – es geht mittlerweile um Bußgelder bzw. um die Auszahlung von Sozialleistungen und Kindergeld. Dienstlich setzt du dich damit engagiert auseinander, im privaten Bereich kannst du auf private Anrufe, an dich persönlich adressierte Briefe und womöglich sogar unangemeldete Besuche in deiner Privatwohnung verzichten.
Den Bundesgrenzschutz gibt es doch schon ein bisschen länger nicht mehr. Heißt jetzt Bundespolizei, die Behörde. ;)
Aber gutes Beispiel – wenn zahlreiche Innenminister/innen gegen die Kennzeichnungspflicht votieren, dann sollten erweiterte Auskunftssperren doch kein Problem sein.
Haben wir korrigiert, danke.
Du kommst aus Saudi-Arabien und bist Atheistin. Du bist mit knapper Not vor deiner Familie geflohen. Dein Bruder hat geschworen, dich umzubringen und ist drauf und dran, mit einem Touristenvisum nach Deutschland einzureisen.
Also kurz zusammengefasst, es wäre besser das die Daten generell nur in Ausnahmefällen rausgegeben werden und nicht wie jetzt von jedem dahergelaufenen Immobilienmakler abgefragt werden können.
Du bist Religionskritischer Künstler und hast einen Cartoon über Gott veröffentlicht und nun wollen die Anhänger dieser Religionsgruppe Rache an die nehmen um dich für diese Gotteslästerung zu bestrafen.
Hier wäre als eine Auskunftssperre von Vorteil.
11. Ich bin RTL Nachrichtensprecherin und möchte nicht Männer sehen die vor mir onanieren.
Interessaner Artikel!
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert denn die Herausgabe überhaupt und wie ist das mit geltenden Datenschutzgesetzen vereinbar?
@Marina
Die sog. Melderegisterauskunft – Übermittlung von Meldedaten aus dem eigentlich behördeninternen Melderegister an private Dritte – ist im Bundesmeldegesetz geregelt. Zu unterscheiden ist zwischen der einfachen Melderegisterauskunft (§ 44 BMG, Name, Vornamen und Anschrift des Einwohners) und der erweiterten Melderegisterauskunft (§ 45 BMG, zusätzliche Daten wie Geburtsdatum und Familienstand). Außerdem kann man die einfache Melderegisterauskunft vielfach auch über Internetportale abrufen (§ 49 BMG). Die im Artikel angesprochene Auskunftssperre, mit der man die Erteilung von Meldregisterauskünften ausnahmsweise verhindern kann, findet sich in § 51 BMG.
Ich behaupte, dass die Melderegisterauskunft in ihrer heutigen Form nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar ist. Das Bundesinnenministerium sieht das allerdings anders.
Und: Inwiefern hat die Herausgabe mit dem angleich möglichen Widerspruch gegen die Datenherausgabe durch Meldeämter zu tun?
Selbstschutz und Datenschutzgesetz.
Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG).
Klarname auf Klingelschild greift in Grundrechte ein
https://community.beck.de/2018/10/19/ds-gvo-ist-der-name-des-mieters-auf-dem-klingelschild-datenschutzrechtlich-unzulaessig
https://www.wbs-law.de/datenschutz/datenschutz-keine-namen-mehr-auf-klingelschildern-78518/
Es ist nicht zu bestreiten, dass es in Deutschland, im Gegensatz zu Ländern wie Spanien oder den USA, üblich ist, den Nachnamen des Wohnungsbewohners und nicht bloß die Wohnungsnummer auf dem Klingelschild anzubringen.
Eine rechtliche Pflicht jedoch, den Klarnamen an der Klingel anzubringen, gibt es in Deutschland nicht. Insofern könnte man höchstens von Gewohnheitsrecht sprechen. Hinter dem Datenschutz verbirgt sich jedoch immer das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Als Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird das Recht des Einzelnen verstanden, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Grundgesetz nicht explizit geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Volkszählungs-Urteil aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) entwickelt und versteht es als eine besondere Ausprägung des allgemeinen Perönlichkeitsrechts.
Das Beschriften der Klingel durch den Vermieter greift also in eine Rechtsposition des Mieters ein, die sogar grundrechtlich geschützt ist. Dagegen kommt kein Gewohnheitsrecht an.
Du schreibst regelmäßig Leserbriefe an Zeitungen und Zeitschriften, die unter Angabe deines Namens und deines Wohnortes abgedruckt werden. Du willst verhindern, dass sich Nazis und andere Extremsten, die an deinen Aussagen Anstoß nehmen und dir deshalb einen „Denkzetttel“ verpassen wollen, deine Anschrift über die Meldebehörde in Erfahrung bringen können.
Grundsätzlich: Es gibt unzählige Fallkonstellationen, bei der eine Melderegisterauskunft zu einer Gefährdung des Einwohners führen kann. Viele davon sind gar nicht vorhersehbar. Nehmen wir beispielsweise eine Frau, die in der Disko von einem Typen angebaggert wird, ihn aber abweist. Der Mann bringt ihren Namen in Erfahrung und besorgt sich per Melderegisterauskunft ihre Anschrift, um die Frau dann zu stalken. Das konnte die Betroffene natürlich nicht ahnen, weshalb die Beantragung einer Auskunftssperre gar nicht in Betracht gekommen wäre. Es greift deshalb zu kurz, die Hürden für die Auskunftssperre zu senken, wie das Frau Sommer will. Die Melderegisterauskunft also solche muss auf den Prüfstand. Es kann nicht sein, dass sich „jedermann“ per Melderegisterauskunft die aktuelle Anschrift eines anderen Einwohners beschaffen kann und dafür nicht einmal einen Grund angeben muss!
Warum muss überhaupt ein besonderer Grund oder Szenario vorhanden sein? Wenn jemand nicht will, dass Daten weitergegeben werden, hat das auch ohne Angaben akzeptiert zu sein. Ohne Diskussion.
Wir als Menschen gehören weder jemandem, noch sind wir als Individuum irgendwem verpflichtet, noch sind wir eine kostenlose Resource für diverse Staaten oder private Firmen. Auch wenn die das anders sehen und es einem glaubhaft machen wollen…
Recht ist nicht gleich Recht, nur weil sich das Recht selbst gegeben wird. Aber komischerweise funktioniert das System immer nur in eine Richtung…
Die preußische Ordnung wirkt in der Bundesrepublik noch immer nach. Selbst in der Zeit zu der es keine Meldepflicht gab, haben sich viele Bürger brav umgemeldet. Unsere Nachbarländer haben kein Melderegister und trotzdem werden die Leute dort durch die Behörden gefunden.
Da hilft am Ende nur Hilfe zur Selbsthilfe und die Ordnungswidrigkeit der Nichtmeldung begehen.
Du bist aufgewachsen mit Eltern, die dich bis zu ihrer Scheidung regelmäßig, teils einzeln, teils gemeinsam verprügelten.
Bis heute hast du mit den Folgen zu kämpfen: du bist aufgrund der Traumata, die dich auch als Erwachsene noch plagen, schwer chronisch erkrankt und sogar arbeitsunfähig.
Du hast deinem Vater schon vor Jahren geschrieben, er solle dich einfach in Frieden lassen. Doch, auch wie deiner Schwester, die ebenfalls Gewaltopfer war, spioniert er dir hinterher.
Das misshandelte Kind war ich: Heute morgen fand ich einen „Auszug aus dem Melderegister“ meiner vormaligen Meldeadresse im Briefkasten mit hingeschmierten Zeilen von meinem gewalttätigen Vater und sitze jetzt zitternd da, da ich einfach nur Angst habe vor diesem Mann.
Das klingt schlimm. Bitte geh zur Polizei!
Du hast als Einzelperson aus beruflichen Gründen zwei weit voneinander entfernte Wohnungen und möchtest vermeiden, dass in die entweder unter der Woche oder an den Wochenenden verlassene Wohnung eingebrochen wird.
Das tut mir sehr leid. Ich habe ähnliche Erfahrungen, allerdings nur auf väterlicher Seite. Ich fühle mich ebenfalls nicht sicher und kann mein Leben nur mit großen Einschränkungen leben. Eine Auskunftssperre würde diese Last endlich von meinen Schultern nehmen.
Die Polizei / Stalking Schutz erkennt die Situation nicht an, weil ich damals als Opfer keine Anzeige gemacht habe, sondern nur weggelaufen bin. Mittlerweile ist es für eine Anzeige zu spät und würde nur alte Wunden wieder öffnen.
Leider sind die Behörden nicht besonders gut darin, jemanden zu beschützen. Sie schützen Opfer nicht, sondern „rächen“ sie nur, indem sie den Täter einsperren, NACHDEM etwas schlimmes passiert ist :(
Meldeamt bestätigte mir mündlich die Eintragung, nun kam ein Brief, das es nicht eingetragen wurde. Also kann man vermuten, dass Meldeämter potentielle Gefährter, Störer schützen. Möchte gerne selbst bestimmen, welchen Privatpersonen ich die Adresse gebe.
Mein Reden seit Jahren: Die Melderegisterauskunft ist staatlich legitimierter Adresshandel.
https://campanulae.wordpress.com/2017/10/06/klage-vorm-verwaltungsgericht-wegen-§51-bmg-auskunftssperren/
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/103/1610372.pdf (Anfrage der FDP)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/105/1610523.pdf (Antwort der Bundesregierung in Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: „der Einzelne dürfe sich nicht ohne triftigen Grund seiner Umwelt gänzlich entziehen…“ Mumpitz! Damit wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ad absurdum geführt.)
Du bist schwerbehindert (Autist), kannst Dich in Deiner Umwelt weitgehend unauffällig bewegen und engagierst Dich im Netz für Autisten. Dabei kann es vorkommen, dass man interessengesteuerten Ärzten, die gleichzeitig in Aufsichtsräten von einschlägigen Verbänden massivst (auch ungewollt) auf die Füße tritt. Die „Branche“ ist halt klein. Selbst wenn Du dabei pseudonym unterwegs bist, kann mal jemandem Deine wahre Identität rausrutschen. Dabei sollte es dann aber auch bleiben.
1.1
Du bist investigativer Journalist und recherchierst zu linken Netzwerken, der Antifa. Du willst gerne weiter ruhig in deinem eigenen Bett schlafen können. Doch dein Name steht auf diversen Listen mit politischen Gegnern, die in der Szene kursieren.
Du unterstützt ratsuchende Privatpersonen, die selbst mit Internetkriminalität konfrontiert sind oder waren (oder sich akut berechtigte Sorgen machen ‚dürfen‘), und bist dir währenddessen voll bewusst, dass in der Vergangenheit zum Beispiel bereits von einem Täter auf Mitarbeiter des Bündnis gegen Cybermobbing e.V. geschossen wurde, kannst aber auch nicht Nichts tun oder nur juristische Personen zu Cybersicherheit beraten, weil du dir des Bedarfes von Privatpersonen schmerzlich bewusst bist.
Du bist trans* und hast deinen Namen sowie Geschlechteintrag geändert! Alle Verpflichtungen im Kontext des alten Namens sind ausgelöst, beglichen. Keine Rechnung ist offen. Kontakt zur Familie ist abgebrochen.
Niemand sollte das Recht haben meinen alten Namen und meine derzeitige Adresse auszuspionieren! Weder Familie, noch irgendwelche Firmen von früheren Verträgen zwecks Werbemaßnahmen etc.