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1&1: Gib uns deine Daten, dann darfst du beim Gewinnspiel mitmachen

Wer 1&1 erlaubt, personenbezogene Daten wie Anrufzeiten und Datenverbrauch zu verarbeiten, darf an einem Gewinnspiel teilnehmen. Zum Preis einiger verloster Smartphones will das Kommunikationsunternehmen so mehr Daten seiner Kunden nutzen können.

  • Markus Reuter
Der Datenschutz hat bei diesem Gewinnspiel auf jeden Fall verloren. – Alle Rechte vorbehalten: Luiz Hanfilaque

Der Telekommunikationsdienstleister 1&1 hat in einem Newsletter ein Gewinnspiel angeboten, bei dem nur diejenigen mitmachen können, die dem Unternehmen die Verwendung von Verkehrs- und Nutzungsdaten erlauben. Eine solche Verknüpfung an Bedingungen ist bei Gewinnspielen nicht per se verboten, aber umstritten. Zudem schwächt das Unternehmen mit dem Gewinnspiel die Privatsphäre der Kunden, weil diese als Preis für die Teilnahme der Verwertung personenbezogener Daten zustimmen sollen.

Der versendete Newsletter von 1&1. – Alle Rechte vorbehalten: Screenshot Newsletter

Im Newsletter von 1&1 an die Kunden heißt es:

Zur Teilnahme bitten wir Sie lediglich, sich ins 1&1 Control-Center einzuloggen und der Verwendung von Verkehrs- und Nutzungsdaten zuzustimmen. Sie profitieren dadurch zukünftig noch besser von persönlich zugeschnittenen Angeboten, die Ihnen zusätzliche Vorteile bieten.

Auch in den Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel wird die Zustimmung zur Nutzung dieser personenbezogenen Daten als Bedingung genannt. Was 1&1 unter diesen Daten versteht, erklärt der Anbieter im Hilfecenter:

Verkehrsdaten umfassen zum Beispiel Anrufzeiten beim Telefonieren oder Datenverbräuche; Nutzungsdaten beinhalten hingegen Informationen darüber, wie Sie das 1&1 Control-Center und andere Online-Dienste von 1&1 nutzen.

Mit dem Gewinnspiel versucht 1&1 also, für den Preis einiger Handys die Zustimmung ihrer Kunden zu ergattern, um deren personenbezogene Daten nutzen zu dürfen. Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 könnte eine solche Praxis aufgrund des dann geltenden Kopplungsverbotes rechtswidrig werden.

Auf eine Anfrage von netzpolitik.org zum Gewinnspiel hat 1&1 bislang nicht inhaltlich geantwortet.

Update 11.12.2017:

1&1 verweist in einer Stellungnahme gegenüber netzpolitik.org darauf hin, dass es den Kunden freistehe, an dem Gewinnspiel teilzunehmen.

Über die Autor:innen

  • Markus Reuter

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP)


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10 Kommentare zu „1&1: Gib uns deine Daten, dann darfst du beim Gewinnspiel mitmachen“


  1. Sportschütze

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    Jop, riecht für mich auch danach, als wolle man noch schnell vor Anwendung der DSGVO ein paar substantielle Koppflungsgeschäfte durchführen, bevor man solche Aktionen jahrelang bis zum EuGH durchklagen muss, Ausgang ungewiss.

    Wir werden jetzt wohl vermehrt solche Aktionen bis zum 25.05.2018 sehen.


  2. Ach Leute. Was ist dennschon 1&1 im Vergleich zur Erlaubnis der Verkehrsdatennutzung durch die NSA von der EU direkt. Die Online-Händler werden mit der DSVGO verarscht und den Amis geben wir das Spionieren frei. Was für ein korrupter Dreck ist diese EU-Regierung eigentlich?


  3. Heißt das nicht aber auch im Umkehrschluss, dass ich der Datennutzung widersprechen könnte und 1&1 meine Daten dann nicht mehr verwenden dürfte?


    1. Littleone

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      Ja, du kannst der Datennutzung einfach widersprechen. Das wird übrigens bei allen Firmen ab Mai so funktionieren.


      1. Datenschlussverkäufer

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        Man wird es als Kunde nur leider nicht überprüfen können, ob die Datennutzung wunschgemäß eingestellt wurde.


        1. @Littleone: Danke, cool!
          @Datenschlussverkäufer: Ein gesundes Misstrauen halte ich auch für angebracht. Wenn ich aber irgendwo angebe, dass ich keine Werbung mehr möchte, dann klappt das doch auch.


    2. skinnie

      ,

      Aber dann kannst du eben nicht am Gewinnspiel teilnehmen, wirst – grob ausgedrückt – diskriminiert. Damit hat sich 1&1 eigentlich disqualifiziert.


  4. Ich finds sogar fair von 1&1 mit dem Thema so offen umzugehen. Neue Daten bekommen sie dadurch ja nicht und man kann genausogut widersprechen wie zustimmen. Habe da eher ein gutes Gefühl wenn die um Erlaubnis fragen… keine Ahnung wie die anderen Anbieter das machen.


    1. Datenschlussverkäufer

      ,

      Fair und offen? Ist Klar:
      „Sie profitieren dadurch zukünftig noch besser von persönlichen zugeschnittenen Angeboten“

      „Offen“ wäre doch eher zu sagen:
      Wir wollen Profite machen, aber es gehen uns die Ideen aus. Drum versuchen wir’s mal mit diesem „Big Data“. Davon reden gerade alle.

      Allein aus der Formulierung „Zur Teilnahme bitte wir sie“ ergibt sich für mich keine Notwendigkeit der Zustimmung. Äußern Sie doch Ihren Teilnahmewunsch per guter alter E‑Mail an den Support.


  5. Baron Münchhausen

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    Jeder bekommt das, was er verdient. Im übrigen stimme ich Erik zu, sie gehen offen damit um. D.h. der Michel der das akzeptiert … wayne. Wenn ich mich aufrege bekomme ich nur Kopfweh.

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