Bericht zu Massenüberwachungsbefugnissen der britischen Geheimdienste vorgestellt

In Großbritannien wird ein aktuelles Gesetzesvorhaben mit dem Namen Investigatory Powers Bill diskutiert, welches umfangreiche Befugnisse zur Massenüberwachung durch Geheimdienste enthält. Ein Bericht an das britische Parlament prüft das geplante Gesetz.

Der Jurist und Kronanwalt David Anderson hat im Auftrag der britischen Regierung seinen Bericht zum massenhaften Abfangen und Sammeln der Kommunikation (pdf, 192 Seiten) durch die britischen Geheimdienste GCHQ (Government Communications Headquarters), MI5 und MI6 (Military Intelligence, Section 5 und Section 6) vorgestellt. Er untersuchte darin, welche Befugnisse aus eigener Sicht der Geheimdienste geeignet sind und ob andere Mittel zu gleichen Resultaten führen würden.

David Anderson hatte bereits im Juni 2012 (pdf) die britischen Rechtsvorschriften der „Terrorgesetzgebung“ geprüft und darüber berichtet. Sein neuer Bericht beurteilt nun konkret den operativen Nutzen von bestimmten Befugnissen, die durch das Gesetz „Investigatory Powers Bill“ dem britischen Parlament aktuell zur Entscheidung vorliegt.

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Bild: CC BY-SA 2.0, George Rex.

In Großbritannien gab es im Vergleich zu Deutschland weniger öffentliche Diskussionen um die Befugnisse der Geheimdienste. Auch die Verquickungen der US-amerikanischen NSA mit der britischen Lauschbehörde GCHQ, deren Existenz erst seit 1976 überhaupt öffentlich bekannt ist, gereichten nicht zu viel öffentlicher Erregung. Das aktuelle Gesetzesvorhaben Investigatory Powers Bill ist aber auch nicht gänzlich unumstritten.

Die Befugnisse der Geheimdienste werden im Bericht vorgestellt und deren Nützlichkeit aus Sicht der Geheimdienst-Bediensteten begründet: Es geht um die Erlaubnisse zum Massenabhören, zur Massenerfassung von Personendaten und zum geheimdienstlichen Hacking en gros. Das dürfen in Großbritannien nur der MI5, der MI6 und das GCHQ.

Zu hohe Erwartungen an den Bericht sollte man allerdings nicht stellen, denn es war gerade nicht der Auftrag, Schlüsse zur Verhältnismäßigkeit oder Erwünschtheit der massenhaften Befugnisse zur Überwachung und zum Hacking zu ziehen. Laut Aufgabenbeschreibung des Berichts hat nämlich diese Fragen das britische Parlament einzuschätzen, nicht aber Berichterstatter Anderson.

Vorgehen des Prüfteams

Dem natürlich sicherheitsüberprüften Team von Anderson gehörten drei technische und rechtliche Experten an. Alle gaben nach Ende der Prüfung ihren Segen zu den Schlussfolgerungen seines Berichts. Darin gibt es auch einen kleinen Einblick, wie diese Prüfung organisatorisch ablief:

Three members of the Review team spent an introductory half-day at MI5, and Dr Nowill spent a half-day at GCHQ observing recent developments in technical capabilities and questioning GCHQ technical staff about them. The full team then spent a day at MI5, a day at MI6 and two days at GCHQ. In addition, members of the team, individually or in pairs, had further sessions with each of the SIAs in which specific technical matters were discussed and further explanations provided by the SIAs. (Seite 14)

(Drei Mitglieder des Prüfteams haben einführend einen halben Tag beim MI5 verbracht. Dr. Nowill war einen halben Tag beim GCHQ, um jüngste Entwicklungen der technischen Möglichkeiten zu erfahren und technische Mitarbeiter des GCHQ über diese zu befragen. Die gesamte Gruppe verbrachte einen Tag beim MI5, einen beim MI6 und zwei Tage beim GCHQ. Zusätzlich hatten Mitglieder der Gruppe, einzeln oder zu zweit, weitere Sitzungen mit jedem der Geheimdienste, in denen spezifische technische Fragen erörtert wurden und weitere Erklärungen von den Diensten gegeben wurden.)

Hinzugezogen wurden neben internen Dokumenten der Geheimdienste außerdem etwa sechzig detaillierte Fallstudien des MI5, MI6 und GCHQ. Darüber hinaus führte das Team Befragungen von Geheimdienstmitarbeitern (ca. 85) durch.

Nur eine einzige Empfehlung

Der Bericht schlussfolgert im Ergebnis, dass …

  • … drei der Massenbefugnisse zur Überwachung einen bewiesenen operativen Nutzen haben und dass das Hacking und die massenhafte technische Beeinflussung informationstechnischer System einen aus der Sicht der Geheimdienste entschiedenen, aber noch nicht bewiesenen Nutzen aufweist,
  • gchq nsa bullrun edgehill
    „Wir durchbrechen die Abwehrmaßnahmen unserer Ziele.“ Gemeinsame Hacking-Operationen von NSA und GCHQ, die von The Guardian 2013 veröffentlicht wurden.
  • die von den Geheimdiensten vorgelegten Fallstudien gezeigt haben, dass die Massenüberwachungsbefugnisse in einer Vielzahl der Aktivitäten der Dienste zum Einsatz kommen, zum Beispiel bei der „Cyber-Verteidigung“, bei der Gegenspionage, beim „Anti-Terrorismus“, bei Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und bei organisierter Kriminalität sowie
  • Massenüberwachungsbefugnisse eine wichtige Rolle spielen, um Gefahren in Großbritannien, Irland und darüber hinaus zu identifizieren, zu verstehen und abzuwenden. Wo es alternative Mittel gibt, werden diese oft als weniger effektiv, gefährlicher, ressourcenaufwendiger oder langsamer gesehen oder sie dringen noch weiter in die Privatsphäre der Betroffenen ein.

Letzten Endes aber gibt Berichterstatter Anderson nur eine einzige Empfehlung gab, die man wohl auch ohne die Prüfung hätte geben können:

The Report makes a single recommendation: that a Technical Advisory Panel of independent academics and industry experts be appointed by the Investigatory Powers Commission to advise on the impact of changing technology, and on how MI5, MI6 and GCHQ could reduce the privacy footprint of their activities. (Seite 1)

(Der Bericht gibt eine einzige Empfehlung ab: dass ein technisches Aufsichtsgremium (Technical Advisory Panel), bestehend aus unabhängigen Akademikern und Industrieexperten, von der Geheimdienstkontrollkommission (Investigatory Powers Commission) ernannt wird, um im Hinblick auf die Auswirkungen sich entwickelnder Technologien zu beraten und Vorschläge zu erarbeiten, wie der MI5, der MI6 und das GCHQ ihren Eingriff in die Privatsphäre reduzieren könnten.)

Wenn man nicht mehr weiter weiß, gründet man bekanntlich einen Expertenkreis. Warum aus dem Bericht keine anderen oder konkretere Empfehlungen hervorgehen, ergibt sich beim Lesen der Studie, deren Autor Anderson selbst konkretisiert, was er nicht als seine Aufgabe ansieht:

I have reflected on whether there might be scope for recommending the “trimming” of some of the bulk powers, for example by describing types of conduct that should never be authorised, or by seeking to limit the downstream use that may be made of collected material. But particularly at this late stage of the parliamentary process, I have not thought it appropriate to start down that path. Technology and terminology will inevitably change faster than the ability of legislators to keep up. The scheme of the Bill, which it is not my business to disrupt, is of broad future-proofed powers, detailed codes of practice and strong and vigorous safeguards. If the new law is to have any hope of accommodating the evolution of technology over the next 10 or 15 years, it needs to avoid the trap of an excessively prescriptive and technically-defined approach. (S. 127)

(Ich habe mich damit beschäftigt, ob es Raum gäbe, eine „Beschneidung“ der Massenbefugnisse zu empfehlen, zum Beispiel indem man Arten von Maßnahmen beschreibt, die niemals autorisiert werden sollten, oder indem man die Verwendungsmöglichkeiten des gesammelten Materials des Downstream begrenzt. Aber besonders während der [derzeitigen] späten Phase des parlamentarischen Prozesses habe ich es nicht als angemessen gewertet, diesen Weg einzuschlagen. Unvermeidlich werden sich Technologie und Terminologie schneller verändern, als dass der Gesetzgeber mithalten könnte. Das Gesetzesvorhaben [Investigatory Powers Bill], welches ich nicht zu stören habe, behandelt breite, zukunftssichere Befugnisse, detaillierte Verhaltensvorschriften sowie starke und robuste Schutzmaßnahmen. Wenn das neue Gesetz irgendeine Chance haben soll, die Weiterentwicklung von Technologien in den nächsten zehn oder fünfzehn Jahren mitzugehen, dann muss es dem Trugschluss einer zu vorschreibenden und technisch-definierten Haltung entgehen.)

Dank an Hendrik für die Mitarbeit am Artikel.

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2 Ergänzungen

  1. A lark. Bankruptcy. Many terms spring to mind. A review, in the sense of ‚investigatory‘ did not take place. Not in the days taken to walk through the halls.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.