Kann man durch das bloße Digitalisieren, also Einscannen oder Abfotografieren, eines gemeinfreien Werkes (Urheber-)rechte an dem digitalen Werk begründen? Die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen sind der Meinung, dass die mit der Digitalisierung verbundenen Aufwände einen urheberrechtlichen Schutz rechtfertigen und wenden sich damit gegen die Verwendung von Digitalisaten gemeinfreier Werke in der Wikipedia. Wikimedia, die Organisation hinter der Wikipedia, ist gegenteiliger Auffassung.
Im Rahmen eines Musterprozesses soll diese, für zahlreiche Digitalisierungsprojekte grundlegende, Frage jetzt rechtlich geklärt werden. David Pachali in seinem Bericht über den Prozess bei iRights.info:
Aus der Perspektive der Reiss-Engelhorn-Museen geht es darum, „über die Frage des Ob und vor allem des Wie der öffentlichen Zugänglichmachung unserer Bestände“ mitzuentscheiden, wie es in einer Erklärung der Museums (PDF) heißt. Besonders, wenn die Inhalte kommerziell verwendet würden, sei ein Entgelt berechtigt und diene dazu, die Kosten ihrer Digitalisierung zu decken. […] Aus der Perspektive vieler Mitwirkenden der Wikipedia-Community wiederum wird Kulturgut der Allgemeinheit entzogen, wenn die Gemeinfreiheit durch Rechte an den Reproduktionen gleichsam ausgehebelt werde und die Einrichtungen zugleich über den Zutritt zu ihren Beständen wachten. Die Wikipedia-Mitwirkenden dokumentieren Kulturschätze häufig auch mit selbst erstellten Fotos. Bei den Reiss-Engelhorn-Museen blieb auch dieser Weg bislang verschlossen. Die Wikipedia-Lizenz erlaubt auch die kommerzielle Nutzung, wofür sich die Einrichtung eine Genehmigung vorbehält.
Rechtlich berufen sich die Reiss-Engelhorn-Museen auf den Lichtbild-Schutz des § 72 UrhG. Ob dieser aber auch auf bloße Reproduktion gemeinfreier Werke anwendbar ist bzw. in Zeiten immer einfacherer und kostengünstigerer Fotografie anwendbar sein sollte, ist jetzt Gegenstand des Rechtsstreits.